Schloss, Riegel, Datenschutz

Personenbezogene Daten: Darf die Polizei sie gegen dich nutzen?

Marinela Potor
Dürfen personenbezogene Daten gegen Kriminelle verwendet werden? (Foto: Unsplash.com / iMattSmart)

Dürfen Strafbehörden personenbezogene Daten in ihren Ermittlungen nutzen? Der Europäische Gerichtshof hat dazu einen Fall aus Estland bewertet. Das Urteil zeigt: Digital gespeicherte persönliche Daten dürfen auch gegen Tatverdächtige nicht immer genutzt werden. 

Im konkreten Fall ging es um eine Estin. Sie stand unter anderem wegen Diebstahls, Gewalttaten und der Verwendung einer Bankkarte einer anderen Person vor Gericht. Zwei Gerichte hatten ihre Schuld bestätigt und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt.

Das Problem: Als Schuldbeweis nutzten die Behörden auch personenbezogene Daten zu Standort und Verkehrsverhalten, die digital gespeichert waren.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 50€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

EuGH prüft Fall

Daraufhin beschwerte sich die Angeklagte beim Obersten Gericht in Estland. Dieser gab den Fall zur Auswertung weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dieser sollte prüfen, ob es überhaupt rechtmäßig war, die personenbezogenen Daten der Frau zu verwerten. Heute verkündete das EuGH seine Entscheidung.

Darin heißt es:

Ein zu strafrechtlichen Zwecken dienender Zugang zu einem Verkehrs- oder Standortdatensatz elektronischer Kommunikationen, der es ermöglicht, genaue Schlüsse auf das Privatleben zu ziehen, darf nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität oder zur Verhütung ernster Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt werden.

Im Fall der angeklagten Estin bedeutet dies also, dass die Behörden ihre personenbezogenen Daten nicht hätten einsehen dürfen, auch wenn dies eigentlich nach estländischen Gesetzen erlaubt ist.

Personenbezogene Daten zur Strafverfolgung? Nur in schweren Fällen

Das EuGH-Urteil sagt zwar, dass es in bestimmten Fällen möglich sei, diese personenbezogenen Daten zu strafrechtlichen Zwecken zu nutzen. Das gelte aber nur bei schwerer Kriminalität oder einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, also beispielsweise in Mordfällen.

Nur dann sei die Nutzung der personenbezogenen Daten auch im Einklang mit der Verhältnismäßigkeit, die das entsprechende EU-Gesetz vorschreibt.

Die Richter stellten auch klar: In diesem Fall steht das Unionsrecht über dem Nationalrecht. Estland muss nun entsprechend im eigenen Gesetz nachbessern.

Doch selbst wenn auf den ersten Blick die Voraussetzungen zur Nutzung von gespeicherten Daten erfüllt seien, dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht eigenständig darüber entscheiden.

Die Nutzung dieser Daten müsse vorab von einem Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsstelle geprüft und genehmigt werden, sagten die Richter.

Auch interessant:

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Praktikant Online-Marketing und Brand/Content...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
Duales Studium Informatik (B.Sc.) am virtuell...
IU Internationale Hochschule in Bad Homburg vor der ...
Praktikum Social Media Marketing und PR
Würth Elektronik eiSos GmbH & Co. KG in Waldenburg
Online-Marketing Manager (m/w/d)
Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württe... in Stuttgart
Social-Media-Manager (m/w/d) | Viersen
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH in Viersen
Social Media Manager & Marketing (m/w/d) ...
Bauwerk Wohnbau GmbH & Co. KG in Leonberg
Referent/-in Social Media mit Schwerpunkt Per...
Universitätsklinikum Tübingen in Tübingen
Teile diesen Artikel
Folgen:
Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.