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Brauchen Gründer einen Anwalt?

Carsten Lexa
Selbst der Anwalt sagt: Gründer brauchen nicht immer einen Anwalt. (Foto: Pixabay.com / Inactive_account_ID_249)

Brauchen Gründer einen Anwalt? Wenn man den Aussagen im Internet so glaubt, lautet die Antwort: Nein. Schließlich gäbe es alle nötigen Informationen auch online. Das Geld für den Anwalt: Kannst du dir sparen! Doch: Ist das zutreffend? Und: Ist das sinnvoll?

Vorab natürlich an dieser Stelle ein Hinweis, damit keine Missverständnisse aufkommen. Ich selbst bin Anwalt und berate Gründer. Man könnte nun schnell zu dem Ergebnis kommen, dass meine Antwort auf die Frage, ob Gründer bei der Gründung einen Anwalt benötigen, nur „Ja“ lauten kann.

Allerdings ist das nicht ganz richtig. Denn wie bei vielen Fragen ist die Antwort nicht so einfach. Es kommt meiner Meinung nach darauf an, was Gründer wollen und wie viel Zeit sie selbst investieren wollen.

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Welche Aufgaben übernehmen Anwälte bei der Gründung?

Dazu ist es wichtig zu verstehen, was ein Anwalt bei einer Gründung eigentlich macht. Denn es geht ja nicht darum, einfach nur einen Mustervertrag – beispielsweise für eine GmbH – aus der Schublade zu ziehen und dann die Gründer damit zu einem Notar zu schicken, damit dieser dann die Gründung formal durchführt.

Ein Anwalt, wie übrigens jeder gute Berater, ist eine Art „Punching Ball“ für die Mandanten.

Er ist dafür da, mit den Gründern zu diskutieren. Er zeigt Wege auf, an die die Gründer nicht gedacht haben. Genauso weist er auf Herausforderungen und Probleme hin und bietet für diese Lösungen. Im Optimalfall ist also der Anwalt ein rechtlicher Wegbereiter für die Gründer.

Brauchen Gründer einen Anwalt? In diesen Fällen (eher) nicht

Und damit wird auch langsam klar, warum die Antwort auf die Frage differenziert ausfallen muss. Wenn es beispielsweise um die generellen Inhalte eines Gesellschaftsvertrags geht, sofern feststeht, welche Gesellschaftsform es werden soll, kann eine eigene Recherche sinnvoll sein.

In diesen Fällen gibt ein Anwalt auch nur die Inhalte der Lehrbücher wieder. Geht es jedoch um spezielle Situationen, in denen sich die Gründer befinden und die ein Gesellschaftsvertrag umsetzen soll, ergibt die Beauftragung eines Anwalts Sinn. Denn sein Job ist es ja gerade, Lösungen für Spezialfälle zu finden.

Auch beim generellen Umgang mit der gegründeten Gesellschaft braucht es nicht unbedingt einen Anwalt. Dazu gibt es sehr gute Literatur. Zudem spricht ein Anwalt selten aus der Praxis, weil er gerade keine Gesellschaft betreibt.

In diesen Fällen ist ein Anwalt für Gründer sinnvoll

Geht es dagegen um Spezialfragen wie den Umgang mit Behörden in der Praxis oder Fragen zum Arbeitsvertrag für Geschäftsführer und Mitarbeiter, kann das Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoll sein. Diese Fragen tangieren meistens verschiedene Regelungsbereiche, die Gründern oftmals nicht bewusst sind.

Und schließlich ergibt ein Anwalt immer dann Sinn, wenn es um Finanzierungen geht. Das gilt insbesondere dann, wenn die Investoren damit Erfahrung haben.

Oftmals geht es neben der monetären Seite auch um weitergehende Rechte des Investors, die sich auf die Geschäftsführung oder den Gesellschaftsvertrag auswirken. Diese verschiedenen Regelungsbereiche in ihrer Gesamtheit zu überblicken, ist oftmals ohne entsprechende Erfahrung nicht einfach.

Und einen letzten Punkt will ich noch ansprechen, der oftmals bei der Beauftragung von Beratern übersehen wird: die Frage der Haftung.

Ein Berater haftet natürlich für Auskünfte und Beratungen, die nicht richtig oder nicht ausreichend sind. Dies setzt aber voraus, dass die Aufgaben des Beraters klar durch die Beauftragung geklärt sind.

Fazit

Um die Eingangsfrage zu beantworten, würde ich wie folgt unterscheiden: Geht es um allgemeine Auskünfte, um allgemeine Fragen zu Inhalten von Verträgen und Abläufen, so finden sich diese Informationen in Büchern, Magazinen und auf diversen Seiten im Internet.

Die Beauftragung eines Anwalts bietet dann nicht unbedingt einen Mehrwert.

Geht es aber um spezielle Situationen, individuelle Regelungswünsche oder auch komplexe Fragestellungen, ergibt es Sinn, einen Spezialisten an seiner Seite zu haben. Gerade dann setzt die (hoffentlich) vorhandene Expertise die notwendigen Impulse, um für spezielle Fragestellungen sinnvolle Antworten und Lösungen zu finden.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.