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Neues Klimaschutzgesetz: Was können wir nun erwarten?

Marinela Potor
Aktualisiert: 21. Mai 2021
von Marinela Potor
Was können wir vom neuen Klimaschutzgesetz erwarten? (Foto: Pixabay.com / Dominic Wunderlich)
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Bundesregierung ein neues Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Was ist von der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu erwarten? Ein Überblick. 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 24. März 2021 zum bestehenden Klimaschutzgesetz kam wie ein Paukenschlag. Denn die Richter entscheiden, dass dieses teilweise gegen das Grundgesetz verstoße.

Für die Politik heißt dieses Urteil konkret, dass Deutschland dringend und am besten schon gestern ein neues Klimaschutzgesetz braucht.

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So zögerte Umweltministerin Svenja Schulze nicht lange, um ein neues Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen. Darin setzt sich die Regierung deutlich ehrgeizigere Klimaziele als bisher und legt konkrete Werte für verschiedene Sektoren fest.

Der „Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ liegt jetzt vor und muss nun parlamentarisch beraten werden.

Neues Klimaschutzgesetz: Alternative? Keine.

Eine Debatte um einzelne Maßnahmen ist zu erwarten. Schon jetzt zeigen die Reaktionen von Wirtschaft und Umweltverbänden, dass die Vorschläge einigen zu weit und anderen nicht weit genug gehen.

Doch eines sagt die Regierung in ihrer Novelle zum Klimaschutzgesetz überraschend deutlich: Es gibt keine Alternativen. So hat die große Koalition neue Klimaziele gesetzt.

Klimaneutralität bis 2045

Bis 2030 sollen die Emissionswerte im Vergleich zum Basisjahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Davor war lediglich eine Minderung von 55 Prozent vorgesehen.

Bis zum Jahr 2040 sollen die Treibhausgasemissionen dann um mindestens 88 Prozent reduziert werden, um dann schon 2045 statt 2050 klimaneutral zu werden. Dafür hat die Regierung nun auch erstmals einen konkreten Pfad für Minderungsziele für einzelne Sektoren festgelegt und zulässige Jahresemissionsmengen definiert.

Neues Klimaschutzgesetz, erlaubte Emissionsmengen
Je nach Sektor werden konkrete Emissionshöchstmengen definiert. (Foto: Bundesklimaschutzgesetz)

Darüber hinaus möchte die Regierung den Schutz von Wäldern und Mooren stärker in den Fokus rücken, genauso wie die Aufforstung von Wäldern mit heimischen Baumarten.

Die gesetzten Klimaschutzziele sollen regelmäßig geprüft und eventuell nachgebessert werden. Sehr viel konkreter wird es im neuen Klimaschutzgesetz aber nicht. Dennoch lassen sich daraus gewisse Entwicklungen ablesen.

Kohleausstieg, Verbrennungsmotoren und Tech-Innovationen

So wird aufgrund der vorgesehenen hohen Reduktionen im Energiesektor etwa deutlich, dass der für 2038 geplante Kohleausstieg möglicherweise doch schneller erfolgen könnte.

Dies könnte auch dadurch beschleunigt werden, dass die Kosten für CO2-Abgaben steigen, die es derzeit günstiger machen, einen Windpark zu errichten als ein Kohlekraftwerk zu betreiben.

Auch im Verkehrssektor lässt sich ablesen, dass Verbrennungsmotoren, abseits von synthetischen Kraftstoffen, keine große Zukunft mehr haben.

Besonders groß werden die Änderungen allerdings im Gebäudesektor sein. Dies ergibt angesichts der Tatsache Sinn, dass dieser Sektor in Deutschland rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 30 Prozent aller CO2-Emissionen verursacht.

Öl- und Gasheizungen könnten damit schon in wenigen Jahren vor dem Aus stehen. Das vermutet jedenfalls nach Informationen des Handelsblatt die Boston Consulting Group. Zwangsweise wird dies auch die Forschung und Entwicklung von grüneren Technologien und den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorantreiben.

Umstritten: CO2-Abgabe beim Heizen

Neben dem neuen Klimaschutzgesetz hat die Regierung außerdem einen Klimapakt vorgelegt. Eine Maßnahme daraus gilt als besonders umstritten: Die Beteiligung von Vermieter:innen an den CO2-Kosten fürs Heizen mit Heizöl oder Erdgas.

Eigentlich sollte dies Mieter:innen entlasten, die derzeit in der Regel die Kosten dafür alleine tragen. Doch Mietverbände befürchten nun, dass aufgrund der steigenden Kosten für Vermieter:innen diese die Mieten erhöhen werden.

Vermieter:innen wiederum finden ein pauschale Kostenaufteilung nicht fair. Sie sagen, dass die höheren Kosten sie davon abschrecken würden, in bessere Klimaschutzmaßnahmen für Gebäude zu investieren.

Auch könnte eine solche Kostenverteilung zu unsinnigen Investitionen führen, wenn beispielsweise Vermieter:innen durch die Installation von Wärmepumpen in schlecht isolierten Häusern die CO2-Abgabe senken könnten, bei den Mieter:innen dadurch aber die Nebenkosten steigen würden.

Andererseits befürchten Vermieter:innen, dass sie nun an den Heizkosten ihrer Mieter:innen beteiligt werden, sodass für einige somit gar kein Anreiz mehr bestünde, energiesparend zu heizen. Es ist sehr gut möglich, dass in diesem Punkt noch nachgebessert wird.

Neues Klimaschutzgesetz: Zu viel oder zu wenig?

Neben der Kritik an der Mieter-Vermieter-Regelung fallen die Reaktionen zur Gesetzesnovelle der Bundesregierung sehr unterschiedlich aus.

Neues Klimaschutzgesetz ohne Weitblick?

Wirtschafts- und Industrieverbände sehen die neuen Ziele skeptisch. Denn sie vermuten, dass dadurch neue und bislang nicht unbedingt vorhergesehe Kosten auf sie zukommen könnten. Auch fürchten sie, dass sie künftig dadurch einen globalen Wettbewerbsnachteil haben könnten.

So sagte etwa der Präsident den Handwerksverbands ZDH, Hans Peter Wollseifer: „Die von der Bundesregierung jetzt beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes lässt leider den Weitblick sowie das notwendige Gleichgewicht zwischen ökologischen Zielstellungen einerseits und wirtschaftlichen wie sozialen Grunderfordernissen andererseits vermissen.“

Siegfried Russwurm, Vorsitzender vom Bundesverband der Deutschen Industrie kritisierte: „Die hektische Verschärfung der nationalen Klimaziele erhöht die Unsicherheit für Wirtschaft und Verbraucher.“ Für Unternehmen würden außerdem ausreichend CO2-neutrale Energie fehlen, um die Ziele umsetzen zu können.

Keine Generationengerechtigkeit?

Umweltverbände dagegen sagen, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen. Greenpeace Deutschland sagt beispielsweise, dass das Gesetz in dieser Form nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Generationengerechtigkeit einhalte.

Denn mit den aktuellen Maßnahmen würde Deutschland bis 2030 immer noch 91 Prozent des nach dem Pariser Klimaabkommen erlaubten CO2-Budgets verbrauchen. Auch danach würde man bis zur Klimaneutralität das erlaubte Budget noch um 32 Prozent überschreiten.

Ähnlich sieht es auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). So sagt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt:

Der heute vom Kabinett gebilligte Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes ist zwar ein großer Fortschritt, wird aber dennoch nicht reichen, um Deutschlands Beitrag zur Erderhitzung bestenfalls auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Somit würde „eine schwere Hypothek“ auf kommenden Generationen lasten.

Genau diese ist ebenfalls nicht sonderlich zufrieden mit dem neuen Entwurf. In einer Stellungnahme der Bewegung „Fridays for Future“ aus Baden-Württemberg heißt es beispielsweise, dass die geplante Novelle nicht darauf abziele, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Auch nutze Deutschland nicht all seine Möglichkeiten – von Windenergie über Bau bis hin zum Verkehr –, um wirklich wirkungsvollen Klimaschutz voranzutreiben.

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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
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