E-Patientenakte Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen GeDig ePA elektronische Patientenakte E-Überweisung

Schluss mit Faxgeräten: Gesundheitsgesetz soll Millionen einsparen

Christian Erxleben
Bild: DepositPotos

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 ein neues Gesundheitsgesetz beschlossen. Es soll die elektronische Patientenakte massiv aufwerten, die E-Überweisung auf den Weg bringen und jedes Jahr rund 445 Millionen Euro einsparen. Für Patienten bedeutet das konkret: weniger Papierkram, schnellere Facharzt-Termine und eine ePA, die den Namen Health-Hub erstmals verdient hat. Eine kommentierende Analyse.

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Neues Gesundheitsgesetz: Was ist das GeDIG)

  • Das neue Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) trägt einen für Deutschland typisch komplizierten Namen. Die tatsächlich geplanten Maßnahmen sind aber erstaunlich konkret und sinnvoll. Grundlage ist eine Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie wurde am 15. Januar 2025 eingeführt und wird nun aufgewertet. Es kommen eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht sowie individuell zugeschnittene Informationen zu passenden klinischen Studien. Die Krankenkassen selbst können Vorsorgeuntersuchungen und Erinnerungen an Check-ups integrieren. Damit wird die ePA erstmals zum echten, digitalen Health-Hub für Patienten.
  • Der zweite zentrale Punkt ist die Einführung der E-Überweisung. Sie soll flächendeckend bis zum 1. September 2029 erfolgen. Nach der Digitalisierung der Rezepte sollen künftig auch Überweisungen vom Hausarzt zu Fachärzten oder ins Krankenhaus komplett digital abgewickelt werden. Die Terminvereinbarung, eine digitale ärztliche Erst-Einschätzung und der Erhalt der E-Überweisung werden komplett über die ePA-App abgewickelt.
  • Zuletzt sollen die Gesundheitsdaten in Deutschland zielführender genutzt werden. In sogenannten Reallaboren dürfen Krankenkassen Gesundheitsdaten verarbeiten, um eine bessere Versorgung und eine engmaschigere Prävention von Risikopatienten zu gewährleisten. Im weiteren Verlauf sollen auch Forschungseinrichtungen Zugriff erhalten, um beispielsweise Krebsfrüherkennungsprogramme zu verbessern oder gefährdete Patienten schneller zu erkennen.

Unsere Einordnung

Obwohl Gesundheitsministerin Nina Warken mit ihrem Namen für das neue Projekt steht – und gegebenenfalls fällt – spielt ein anderes Ministerium eine mindestens genauso große Rolle: das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dieses Ministerium wurde erst am 6. Mai 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz ins Leben gerufen. Das Ziel von Bundesminister Karsten Wildberger ist so einfach und trotzdem so kompliziert zugleich: Sein Ministerium soll unseren Staat modernisieren, verschlanken und digitalisieren.

In Deutschland ist das eine Mammutaufgabe. Insbesondere Behörden und behördenähnliche Strukturen wie das Gesundheitssystem in Deutschland, bestehend aus Krankenkassen, Versicherungen, Krankenhäusern und Arztpraxen, lieben Uralt-Technologie. Die hohe Fax-Durchdringung oder der teilweise vorhandene Zwang zur Kommunikation in Papierform sind im Jahr 2026 eine Farce, die ihresgleichen sucht.

Mit dem am 15. Juli 2026 beschlossenen Entlastungspaket will Karsten Wildberger unser Land verschlanken und unnötige Ausgaben senken. Unternehmen und Bürger sollen um mehr als zehn Milliarden Euro im Jahr entlastet werden. Alleine durch die geplante Digitalisierung im Gesundheitswesen sollen im Jahr 445 Millionen Euro eingespart werden.

Ob das Einsparpotenzial tatsächlich so hoch ausfällt, werden wir spätestens im Jahr 2030 sehen, wenn alle Systeme ineinandergreifen. Der Status quo im Spätsommer 2026 ist jedoch: Geldeinsparungen in Millionenhöhe durch Bürokratieabbau und mehr Digitalisierung – es gibt Schlimmeres.

Stimmen

  • Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist von der Arbeit ihres Ministeriums überzeugt. Sie sagt: „Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt. Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden. Grundvoraussetzung dafür sind stabile Systeme und eine elektronische Patientenakte, die auch für Personen ohne Krankheitsgeschichte attraktiv ist. Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen schaffen wir die dafür notwendige Grundlage.“
  • Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, ist vom neuen Gesetzesentwurf angetan. Damit die Pläne ein Erfolg werden, mahnt er in einer Stellungnahme an: „Um Innovationen zu ermöglichen und die Datennutzung zu verbessern, ist auch die Einrichtung von Reallaboren vorgesehen. Ziel sind hier Experimentierräume für die erweiterte Nutzung von Daten, die aber aktuell nur für Krankenkassen vorgesehen sind. Forschungseinrichtungen und Unternehmen sind wichtige Treiber der technischen Entwicklung im Gesundheitswesen. Sie sollten bei innovationsfördernden Maßnahmen nicht außen vor bleiben. Damit das Gesetz das Gesundheitswesen tatsächlich weiterbringt, muss es innovationsoffen gestaltet und an den praktischen Anforderungen der Versorgung ausgerichtet werden.“
  • Ariel Dora Stern ist als Professorin für Digital Health, Economics and Policy am Hasso-Plattner-Institut tätig. Im ARD-Morgenmagazin (ab 1.15 Min.) spricht sie hoffnungsvoll von den Plänen: „[…] Dass wir zum ersten Mal im deutschen Gesundheitssystem von unseren eigenen Daten lernen können und darauf wertvolle und neue Produkte bauen können. Das Ziel ist, dass wir zum Beispiel für Patienten mit chronischen Erkrankungen eine viel personalisiertere Versorgung anbieten können.“ Auf LinkedIn ergänzt sie: „Unsere Fähigkeit, Patienten bestmöglich zu helfen und hochentwickelte, hochgradig personalisierte Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, hängt von unserer Fähigkeit ab, qualitativ hochwertige Gesundheitsdaten zu nutzen und aus ihnen zu lernen. Das in Deutschland geplante GeDIG-Gesetz (Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen) ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Gesundheitssystems und zum Vorantreiben seiner digitalen Transformation.“

Ausblick

Das neue Gesundheitsgesetz ist ein wichtiges Zahnrad im Prozess der Umstrukturierung des deutschen Gesundheitssystems. Bislang geht Deutschland einen Sonderweg: Hierzulande können Patienten mit ihren Anliegen direkt Fachärzte aufsuchen oder in Notaufnahmen gehen – Behandlung garantiert, Überbelastung des pflegerischen und ärztlichen Personals ebenfalls.

Gesundheitsministerin Nina Warken möchte diesen Sonderweg beenden und ein sogenanntes Primärversorgungssystem einführen. Der Gedanke dahinter: Fachärzte, Notaufnahmen und Krankenhäuser werden gezielt entlastet, weil Hausärzte als Lotsen entscheiden, welcher Patient welche Einrichtung aufsucht. Ausnahmen soll es zum Beispiel in der Gynäkologie und der Augenheilkunde geben.

Damit wiederum die Hausarztpraxen nicht unter der Last zusammenbrechen, gibt es digitale, medizinische Erstberatungen – zum Beispiel durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Telemediziner und ausgebildete Pflegekräfte vor Ort. Diese Experten sagen Patienten, welche die richtige Anlaufstelle ist.

Die Grundlage dieses Systemwandels wiederum ist eine reibungslos funktionierende digitale Infrastruktur, die – richtig geraten – auf der elektronischen Patientenakte aufbaut. Damit schließt sich der Kreis, warum der Erfolg des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen so wichtig ist: Es entscheidet darüber, dass die vielen „Wenn-Dann“-Konstruktionen tatsächlich zu einem zielführenden System werden.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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