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YouTube, Nutzungsbedingungen, Hass und Hetze, Ordnungsstrafe, YouTube-Werbung
SOCIAL

Historische Ordnungsstrafe: YouTube muss 100.000 Euro zahlen

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
Pixabay.com / Mizter_X94
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Das Löschen von Hass und Hetze ist für YouTube mehr als nur ein Fulltime-Job. Doch dabei verschwinden auch immer wieder Videos zu Unrecht. Ein solches Video könnte die Plattform nun satte 100.000 Euro kosten. Es wäre die höchste Ordnungsstrafe der Geschichte.

Mit dem Löschen von Videos und Kanälen, die unzulässige Inhalte verbreiten, ist YouTube gut beschäftigt. Doch die Entscheidungen sind oft eine Gratwanderung. Allein im ersten Quartal 2021 hat die Plattform insgesamt 85.247 Videos wegen Hassrede gelöscht. Im Jahr 2020 waren es insgesamt fast 370.000 Inhalte.

Inhalte werden auch unrechtmäßig gelöscht

Eines dieser Videos aus dem Jahr 2020 flog jedoch zu Unrecht von der Plattform. Ende Januar 2021 hat YouTube ein Video eines Chemnitzer Nutzers über Corona-Proteste in der Schweiz gelöscht.

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Zu sehen ist in dem rund 25-minütigen Clip ein Protest gegen die Corona-Maßnahmen in der Schweiz. Dabei werden Ausschnitte aus Reden gezeigt und auch O-Töne der Teilnehmenden.

Ganze zwei Tage bleibt das Video auf der Plattform, dann wird es gelöscht. Bei der Begründung bezieht sich die Google-Tochter auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“.

Nutzer müssen YouTube-Richtlinien zustimmen können

Doch zur Zeit des Uploads hatten die neuen, strengeren Nutzungsbedingungen noch gar nicht gegolten. Die Entscheidung der Video-Plattform war also falsch, urteilte das Oberlandesgericht Dresden.

YouTube hätte seine Nutzer:innen beispielsweise über ein Pop-up-Fenster nach ihrer Zustimmung zu den neuen Regeln fragen müssen. Ein bloßer Hinweis reiche laut OLG nicht aus.

Am 20. April 2021 hat das Gericht daher eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach sollte YouTube das Video über die Corona-Proteste unverzüglich wieder online stellen.

YouTube ließ sich dabei aber Zeit und so erschien das Video erst am 14. Mai 2021 – also dreieinhalb Wochen später – wieder auf der Plattform.

YouTube lässt zu viel Zeit verstreichen

Zu spät, wie das OLG Dresden nun am 5. Juli 2021 entschieden hat. Das Gericht hat YouTube für die Bummelei zu einer Ordnungsstrafe in Höhe von 100.000 Euro verdonnert, zitiert die Welt am Sonntag aus dem Beschluss.

Diese Strafe sei „eine für deutsche Gerichte außergewöhnliche Summe“, schreibt Redakteurin Christina Brause in der Welt am Sonntag.

YouTube hingegen begründet die Verzögerung damit, dass man zunächst die „jeweiligen Konsequenzen der Entscheidung des OLG Dresden und ihre Möglichkeiten sorgfältig abwägen“ wollte.

Damit hat sich die Plattform nun eine satte Strafe eingehandelt. Doch YouTube lässt sich davon offensichtlich nicht sonderlich beeindrucken.

Historisch hohe Ordnungsstrafe

Die Welt am Sonntag zitiert einen Sprecher: „Wir haben die Verantwortung, unsere Nutzer mit vertrauenswürdigen Informationen zu verbinden und Fehlinformationen während Covid-19 zu bekämpfen. Dies ist eine Entscheidung im Einzelfall, die wir respektieren und entsprechend überprüfen werden.“

Joachim Steinhöfel, der Rechtsanwalt des Nutzers, sieht die Entscheidung des Gerichts hingegen als richtungsweisend: „Mit dem historisch hohen Ordnungsgeld macht das Oberlandesgericht sehr deutlich, dass gerichtliche Entscheidungen einschränkungslos zu beachten sind, ganz egal, ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht.“

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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