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Erhöhung Rundfunkbeitrag, Verfassungsgericht, ARD, ZDF, Deutschlandradio, Öffentlich-Rechtliche
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Verfassungsgericht beschließt Erhöhung: Rundfunkbeitrag jetzt teurer

André Gabriel
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von André Gabriel
Unsplash.com / Jonathan Kemper
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Die Erhöhung ist durch – der Rundfunkbeitrag steigt. Mehr als ein halbes Jahr schwebten sie unheilvoll über unseren Konten: 86 Cent. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ARD, ZDF und Deutschlandradio recht gegeben. Die Sachsen-Anhalt-Blockade ist gefallen.

Seit dem Morgen des 5. August 2021 steht fest: Ein Bundesland allein kann eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht verhindern. Versucht hatte es Sachsen-Anhalt – mit einer Blockade, die das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Grundgesetzes als Verletzung der Rundfunkfreiheit einstuft.

Erhöhung: Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent

Durch die beschlossene Erhöhung steigt der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro – also um 86 Cent. Doch darum ging es dem Land Sachsen-Anhalt faktisch nicht. Manchmal geht es um das Prinzip. Oder um die Demokratie, wie Chefredakteur Christian Erxleben Ende 2020 schrieb.

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Der Beschluss aus Karlsruhe ist rechtskräftig: Der Rundfunkbeitrag erhöht sich in allen Bundesländern. Zum Streit kam es, nachdem die Öffentlich-Rechtlichen eine Beschwerde eingelegt hatten, weil Sachsen-Anhalt dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen wollte.

Vorläufige Entscheidung

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat erfolgt vorläufig und gilt rückwirkend zum 20. Juli 2021 bis zu einer staatsvertraglichen Regelung. Der Beschluss fußt auf Paragraph 35 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) und soll die Rundfunkfreiheit vor weiteren Beeinträchtigungen schützen.

Das Verfassungsgericht begründet die Entscheidung unter anderem mit der Verantwortung und Aufgabe der gesetzgebenden Instanzen, jederzeit sicherzustellen, „dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können.“

Ferner sehen die Richter:innen im konkreten Fall keine verfassungsrechtliche Grundlage für ein Unterlassen der Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag.

Was ist eine bedarfsgerechte Finanzierung?

In der Erklärung weist das Verfassungsgericht auf die Bedeutung hin, „dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können.“ Doch wer entscheidet über den Bedarf?

Tatsächlich gibt es darauf eine klare Antwort: die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Während viele Menschen von einer gefühlt willkürlichen Bezifferung ausgehen, die der Bevölkerung ungerechterweise ins Portemonnaie greift, liegt dem Ganzen ein Prozess zugrunde.

So arbeitet die KEF

Es ist ein dreistufiger Prozess. Zunächst erhält die KEF den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten, die ihn mit ihren Programmplanungen begründen. Diesen Bedarf prüft die KEF – primär im Kontext von:

  • Rundfunkauftrag
  • Wirtschaftlichkeit

Demnach geht die KEF auch in die inhaltliche Prüfung, wägt die Programmentscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender im Rahmen ihres Auftrags ab und beurteilt die finanzielle Bedarfseinschätzung auch unter der Prämisse der Sparsamkeit.

So entstand die jetzige Erhöhung des Rundfunkbeitrags – wohlgemerkt die erste seit dem Jahr 2009. Weil die KEF für die Beitragsjahre 2021 bis 2024 eine Finanzierungslücke sah, schlug sie die Erhöhung um 86 Cent vor.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist wichtig

Die Rede ist von einer „funktionsgerechten Finanzierung“. Natürlich ist die Frage nach Details erlaubt, denn die reine Funktionserfüllung rechtfertigt nicht jeden Betrag. Zunächst müssen wir aber der Arbeit des KEF vertrauen. Und Vertrauen wird für viele Menschen im gesellschaftlichen Zusammenhang immer schwieriger.

Unumstößlich ist der Wert der Rundfunkfreiheit, die der „freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung“ dient. Der Beschluss konkretisiert die Wichtigkeit. Es geht darum, …

durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.

Dass der Bedarf spätestens seit der Corona-Pandemie und im digitalen Zeitalter von Fake News, Informationsfluten und dergleichen enorm gestiegen ist und kontinuierlich wächst, steht außer Frage. Allein diese Entwicklung rechtfertigt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Wichtig für ein weitestgehend globales Verständnis ist hingegen Transparenz. Letztlich sind die Summen nicht gering und viele Gehälter öffentlich-rechtlicher Mitarbeiter:innen sehr hoch.

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vonAndré Gabriel
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André Gabriel schreibt seit Januar 2021 für BASIC thinking. Als freier Autor und Lektor arbeitet er mit verschiedenen Magazinen, Unternehmen und Privatpersonen zusammen. So entstehen journalistische Artikel, Ratgeber, Rezensionen und andere Texte – spezialisiert auf Entertainment, Digitalisierung, Freizeit und Ernährung. Nach dem Germanistikstudium begann er als Onlineredakteur und entwickelte sich vor der Selbständigkeit zum Head of Content.

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