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Mitarbeiterüberwachung: Was ist erlaubt und was wird gemacht?

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geschrieben von Christian Erxleben

Mitarbeiterüberwachung oder Employee Monitoring ist in deutschen Unternehmen ein Thema. Durch die Corona-Pandemie hat sich der Einsatz von Überwachungssoftware hierzulande verdoppelt. Doch was wird gemacht – und was ist wirklich erlaubt?

Mitarbeiterüberwachung in Deutschland hat sich verdoppelt

Durch die Corona-Krise sind Home Office und Remote Work keine Buzzwords für hippe Firmen mehr. Stattdessen gehören sie zu unserem beruflichen Alltag. Allerdings ist das Vertrauen der Arbeitgebenden in die eigenen Angestellten offenbar nicht sonderlich hoch.

So überwachen 21 Prozent der Firmen in Deutschland ihre Mitarbeitenden via Software. Das ist im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie eine Verdopplung (von zehn auf 21 Prozent). Zu diesem Ergebnis kommen die Software-Experten von Get App.

Sie haben im Mai 2021 in einer repräsentativen Umfragen insgesamt 1.105 Voll- und Teilzeitbeschäftige zur Mitarbeiterüberwachung in Unternehmen befragt. Darunter waren auch 396 Führungskräfte, die in der Regel die Sichtweise der Arbeitgebenden unterstützt haben.

Mitarbeiterüberwachung in Deutschland: Was ist erlaubt?

Diese Frage ist – wie alle rechtlichen Fragen – nicht ohne Probleme zu beantworten. Grundsätzlich ist die Mitarbeiterüberwachung in Deutschland legal. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die geltenden Gesetze beachtet werden und ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Rechtsanwalt Carlo Pilz erklärt dazu in einem ausführlichen Artikel bei BASIC thinking:

Die Videoüberwachung ist zulässig, soweit die Verarbeitung der Daten erforderlich ist, um die berechtigten Interessen des Unternehmens zu wahren. Dabei dürfen nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern.

Er ergänzt:

Besonders wichtig ist, dass die Videoüberwachung als Datenverarbeitung „erforderlich“ ist. Bevor eine Videoüberwachung zum Einsatz kommt, müssen Firmen daher prüfen, ob die Maßnahme geeignet und erforderlich ist, um ihren festgelegten Zweck zu erreichen. Eine Videoüberwachung ist nur dann erforderlich, wenn der beabsichtigte Zweck nicht genauso gut mit einem anderen Mitteln erreicht werden kann.

Das heißt verkürzt dargestellt: Unternehmen müssen bei der Mitarbeiterüberwachung die Persönlichkeitsrechte und die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten, ein berechtigtes Interesse vorweisen und zudem die Einwilligung der Angestellten einholen.

Mitarbeiterüberwachung in Deutschland: Was wird gemacht?

All jene Unternehmen, die auf Mitarbeiterüberwachung in Deutschland setzen – gefragt oder ungefragt – nutzen die Software in den meisten Fällen zur Kontrolle der Anwesenheit (44 Prozent), zum Zeitmanagement (37 Prozent) und zum Arbeitslastmanagement (32 Prozent).

Jene Daten werden beispielsweise über Login-Daten in Content-Management-Systemen generiert und dienen teilweise sogar den Mitarbeitenden, um Überstunden zu vermeiden. Allerdings bedeutet ein Login nicht, dass jemand arbeitet. Andersherum bedeutet ein Logout nicht, dass jemand nicht arbeitet.

Es kommt – wie so oft – auf den Einzelfall an. Tatsächlich kommt Software hierbei auch oft an ihre Grenzen. Der effektivere Weg ist für Führungskräfte eindeutig der Aufbau einer Vertrauenskultur.

Eingriff in die Privatsphäre

Allerdings gehen einige Firmen bei der Mitarbeiterüberwachung auch deutlich über die gesetzlichen Grenzen hinaus. So überwachen immerhin 22 Prozent alle Computeraktivitäten. 16 Prozent screenen den Arbeitsbereich und in 14 Prozent der Fälle wird die gesamte digitale Kommunikation mitgelesen.

Bei derart massiven Eingriffen ist es nicht verwunderlich, dass die Mehrheit der Deutschen (62 Prozent) Überwachungssoftware als negativ empfindet.

Wenn Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz zum Einsatz kommt, sehen dies 58 Prozent als Eindringen in die Privatsphäre. Zugleich leidet das Vertrauen (54 Prozent), der Stress steigt (44 Prozent) und die Arbeitsmoral sinkt (42 Prozent).

Fazit

Mitarbeiterüberwachung ist ein legitimes und rechtlich getragenes Mittel, um die eigenen wirtschaftlichen Interessen zu schützen. Allerdings sollten sich Arbeitgebende nicht darauf verlassen.

Denn – und das zeigt die Untersuchung deutlich – die allermeisten Angestellten haben fast ausschließlich negative Assoziationen mit der Mitarbeiterüberwachung. Statt auf Kontrolle sollten Unternehmen also verstärkt auf Vertrauen setzen, wenn sie ihre Angestellten nicht an die Konkurrenz verlieren wollen.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.