Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
digitale Unterschrift, Signatur, unterschreiben
SERVICETECH

Digitale Unterschrift: 4 gängige Fehler, die du vermeiden solltest

Marinela Potor
Aktualisiert: 13. September 2021
von Marinela Potor
Unsplash / DocuSign
Teilen

Wenn du ein digitales Dokument unterschreiben willst, reicht eine digitale Unterschrift – richtig? Ja und nein. Denn auch wenn elektronische Unterschriften seit einigen Jahren rechtsgültig sind, gilt es dabei einige Punkte zu beachten und insbesondere vier gängige Fehler zu vermeiden. 

Erinnerst du dich noch an Zeiten, in denen du digitale Dokumente ausdrucken, handschriftlich unterschreiben, einscannen und dann per E-Mail verschicken musstest? Da das genauso umständlich ist, wie es klingt, war die eIDAS-Verordnung für viele eine große Erleichterung.

Die Verordnung zu Electronic Identification And Trust Services gilt seit dem 1. Juli 2016 innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten und im Europäischen Wirtschaftsraum. In der Praxis bedeutet das, dass die digitale Unterschrift der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt wird.

Doch dabei gibt es bestimmte Aspekte zu beachten, damit die digitale Unterschrift auch wirklich rechtssicher ist. Insbesondere die folgenden vier gängigen Fehler solltest du daher unbedingt vermeiden.

1. Du musst niemanden über die digitale Unterschrift informieren

Wenn eine digitale Unterschrift vor einem Gericht standhalten soll, kannst du nicht einfach ein Dokument digital signieren und dies nicht mit deinem Vertragspartner absprechen.

Tatsächlich muss im Falle einer elektronischen Signatur der gesamte Vorgang dokumentiert werden, inklusive einer gemeinsamen Vereinbarung darüber, dass beide Seiten die Digitalsignatur akzeptieren.

Neben dieser Formklausel sollte auch der Verlauf des Signaturvorgangs transparent sein. Von beiden sollte jede Partei eine Ausfertigung bekommen und aufbewahren. Bei Streitigkeiten kann diese Dokumentation dann Missverständnisse klären.

2. Eine elektronische Unterschrift reicht immer aus

Nach der eIDAS-Verordnung ist eine elektronische Unterschrift einer handschriftlichen Signatur rechtlich gleichgestellt. Doch es gibt Ausnahmen. Einige Dokumente erfordern eine notarielle Form, wenn eine besondere Schwere des Vertrags vorliegt.

Das kann beim Hauskauf der Fall sein, im Familienrecht oder auch bei einer Firmengründung. Wenn eine notariell beglaubigte Unterschrift erforderlich ist, reicht die reguläre elektronische Unterschrift nicht. Es gibt aber auch dafür eine digitale Lösung: die qualifizierte elektronische Signatur.

Das beinhaltet eine qualifizierte elektronische Signatur

Eine solche digitale Unterschrift zu erhalten, ist etwas aufwendiger. Zunächst muss die eigene Signatur sowie die Identität der Unterzeichnenden von einem zertifizierten Unternehmen bestätigt werden. Dieses Unternehmen erstellt dann ein digitales Zertifikat, mit dem sich die Unterschrift in elektronische Dokumente einfügen lässt.

Beim Übermitteln der Signatur kommen außerdem Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz, die folgende Punkte verifizieren:

  • die Echtheit der digitalen Unterschrift
  • die Authentizität sowie die Quelle des Dokuments
  • Manipulationsfreiheit des Dokuments

Sollte das Dokument also nach dem Unterschreiben nachträglich verändert werden, gilt die digitale Unterschrift als ungültig. Das schützt beide Vertragsseiten vor nachträglichen Manipulationen.

3. Eine eingescannte Signatur ist eine digitale Unterschrift

Das ist ein großer Trugschluss. Denn in diesem Fall ist es zu einfach möglich, dass andere an diese Fotodatei kommen und deine Signatur ohne dein Wissen verwenden. Daher ist eine Unterschrift, die du einscannst und per Copy-and-Paste auf ein Dokument setzt, keine rechtsgültige digitale Unterschrift.

4. Signatur-Apps zählen wie eine handschriftliche Unterschrift

Es gibt verschiedene Programme und Applikationen, wie etwa Adobe Fill & Sign, mit denen du PDF-Dokumente direkt am Smartphone, Tablet oder Computer mit dem Finger unterzeichnen kannst.

Bei Apple-Geräten geht dies sogar direkt aus einer E-Mail heraus, indem du das Dokument in der Mail öffnest, dann auf das Stift-Symbol und Pluszeichen gehst, um dann mit dem Finger zu unterzeichnen.

Das ist zwar möglich, gilt aber nur als einfache digitale Unterschrift und entspricht eher einer mündlichen Vereinbarung als einer handschriftlichen Signatur.

Auch interessant:

  • Neue Standardvertragsklauseln: Das ändert sich für internationale Datentransfers
  • Rechtsanwalt erklärt: Darauf musst du beim Beteiligungsvertrag achten
  • Mehr als 10.000 Euro Druckkosten p.a. sind keine Ausnahme für deutsche Unternehmen
  • Nach der Corona-Krise: Wie geht es mit der Digitalisierung weiter?
STELLENANZEIGEN
Webentwickler (m/w/d) mit Schwerpunkt TYPO3
MICRO-EPSILON-MESSTECHNIK GmbH & Co. K.G. in Ortenburg
Digital Marketing Analytics Specialist*in (w/...
TÜV Rheinland Group in Köln
Media Strategy Consultant (m/w/d) Digital
MEDIA CENTRAL in Mönchengladbach, Hybrid
PR-Berater – Digital – und Techno...
HARVARD Engage! Communications GmbH in München
Assistant im Center Management (m/w/d)
ECE in Hamburg
Social Media Advertising Manager (m/w/d)
Bauerfeind AG in Zeulenroda-Triebes
Social Media Manager (m/w/d)
ISOTEC GmbH in Bergisch Gladbach
Senior Data Engineer (w/m/d)
Deutsche Welle in Bonn
THEMEN:Europäische Union (EU)Recht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMarinela Potor
Folgen:
Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.
WA Kanal AirPods Square
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Wechselpilot
Wie Wechselpilot dafür sorgt, dass du jährlich mehrere hundert Euro bei deinem Energietarif sparst
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Wärmepumpe Wärmepumpen Wohnhaus Energie
GREENTECH

Europa: Die Länder mit den meisten Wärmepumpen

Samsung Business Shop
AnzeigeTECH

Samsung Business Kunde werden und exklusive Black Weeks Angebote sichern

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

KI-Mitarbeiter-App
AnzeigeTECH

Mitarbeiterkommunikation mit KI: So bewältigst du die Rentenwelle und den Fachkräftemangel

Batterien Lithium Recycling Akkus Energiewende
GREENTECH

Neuer Reaktor gewinnt nutzbares Lithium aus alten Batterien

Withings Black Week
AnzeigeTECH

Black Week bei Withings: Smarte Gesundheitsvorsorge jetzt mit exklusiven Rabatten sichern

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Die besten Tech-Deals: Folge unserem WhatsApp-Kanal & gewinne AirPods Pro 3

BASIC thinking TECH-DEALS WhatsApp QR-Code

AGB gelten: bscthnkng.de/agbwa

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?