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Apple, Meta, Epic Games, Urteil, Gerichtsverfahren
TECH

Ab dem 9. Dezember 2021: Apple muss alternative Zahlungsmethoden zulassen

Marcel
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marcel
unsplash.com/ Bangyu Wang
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Ein US-Gericht hat Apple dazu aufgefordert, ab dem 9. Dezember alternative Zahlungsmethoden innerhalb des App Stores zu akzeptieren. Das Unternehmen legte Berufung ein. An einer Umsatzbeteiligung für In-App-Käufe wolle der Konzern demnach weiterhin festhalten – unabhängig von der Zahlungsart.

Das Verfahren Epic Games vs. Apple begann bereits im August 2020. Gegenstand der Klage: Apple hat das Shooter-Game Fortnite aus seinem App Store verbannt, nachdem Entwickler Epic Games das gängige System für die In-App-Käufe umging. Die mündliche Verhandlung lief vom 3. bis zum 24. Mai 2021.

Das Gericht gab Apple zwar in neun von zehn Anklagepunkten Recht. Am 9. November gab es aber eine weitere Entscheidung: Der Konzern müsse über den eigenen Bezahldienst hinaus auch alternative Zahlungsmethoden innerhalb des App Stores zulassen. Und zwar innerhalb einer Frist von 30 Tagen zum 9. Dezember.

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Epic Games vs. Apple: Die Hintergründe

Der beliebte Battle-Royal-Shooter Fortnite, den Epic Games entwickelt hat, gilt als Auslöser für den Rechtsstreit. Denn bei In-App-Käufen von Spielen und Apps behält Apple normalerweise Provisionen in Höhe von 15 bis 30 Prozent der Einnahmen ein.

Das gefiel Epic Games nicht. Das Unternehmen hat deshalb in seinem Spiel einen Link eingebaut, über den die Spieler:innen Gegenstände im Spiel zwar für denselben Preis, aber extern kaufen konnten. Epic Games wollte so offenbar die Provisionen an Apple umgehen.

Der kalifornische Konzern hat das Spiel anschließend aus seinem App Store verbannt. Das Verfahren führten die zwei Unternehmen vor dem einem Gericht in North Carolina. Die ansässige Richterin war Yvonne Gonzales Rogers.

Am 10. September 2021 fiel dann das Urteil. Apple bekam in neun von zehn Punkten Recht. Darunter fiel unter anderem das Recht auf eine Einnahmenkürzung von bis zu 30 Prozent. Jurist:innen fassten die Entscheidung jedoch mit gemischten Gefühlen auf.

Apple muss externe Zahlungsmethoden im App Store zulassen

Dabei war es wenig überraschend, dass Epic Games noch im selben Monat Berufung einlegte. Die Einnahmenkürzung, die Apple nun unbestritten durchführen dürfe, ist nicht im Sinne des Spieleentwicklers.

In einem Punkt hat Epic Games aber Recht bekommen. Denn die Richterin sah eine Wettbewerbsverletzung darin, dass Apple verbot, Nutzer:innen auf eine andere Kaufoption außerhalb des App Stores zu verweisen.

Apple beantragte, die Entscheidung bezüglich der In-App-Käufe vorübergehend auszusetzen, bis das Verfahren endgültig abgeschlossen sei. Die Richter:innen gewährten dem Konzern bislang jedoch keinen Aufschub.

Tech-Gigant geht gegen Epic Games in Berufung

Da alternative Zahlungsmethoden über das hauseigene Bezahlsystem hinaus erhebliche finanzielle Einbußen für Apple mit sich ziehen würden, ging der Konzern in der nächsthöheren Instanz dagegen vor. Das Unternehmen stellte klar, dass es auch in Zukunft nicht auf Provisionen und einen prozentuale Umsatzbeteiligung verzichten wolle – jedoch unabhängig von der Zahlungsart.

Apple würde demnach zwar alternative Zahlungsmethoden zulassen, aber auch weiterhin auf seine Provisionen bestehen. Konzern-Chef Tim Cook erklärte bereits vor einigen Monaten, dass sein Unternehmen hierzu ein entsprechendes Tracking-Verfahren entwickeln würde.

Ab dem 9. Dezember dürfen App-Entwickler:innen in den USA theoretisch innerhalb der App Stores mithilfe von Buttons oder Links auf alternative Zahlungsmethoden hinweisen. Wie Apple künftig genau seine Provisionen einstreichen will, ist derzeit noch unklar.

Hinweis:

Gewissermaßen in letzter Minute hat ein US-Bundesgericht die einstweilige Verfügung gegen Apple ausgesetzt. Das Urteil bleibt zwar weiterhin bestehen, allerdings hat das Gericht dem Konzern einen Aufschub gewährt, bis das komplette Verfahren abgeschlossen ist.  

Auch interessant:

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THEMEN:AppleAppsGamingRecht
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vonMarcel
Marcel hat von Oktober 2021 bis Januar 2022 als freier Autor für BASIC thinking geschrieben.
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