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Google fällt unter die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts

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unsplash.com/ Rajeshwar Bachu
geschrieben von Fabian Peters

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Google eine „marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb darstelle. Der Konzern fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht der Behörde. Das Kartellamt will „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ des Unternehmens künftig regulieren. Die Hintergründe. 

Das Bundeskartellamt hat im Mai 2021 ein Verfahren gegen Alphabet, den Mutterkonzern von Google eingeleitet. Seitdem überprüft die Behörde die Rolle von Google nach den neuen Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Nach monatelanger Prüfung bescheinigt das Kartellamt dem Internet-Konzern nun eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“.

Google fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht der Behörde. Auf dieser Grundlage kann das Bundeskartellamt künftig „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ des Unternehmens untersagen. Das teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch, den 5. Januar mit.

Bundeskartellamt bescheinigt Google eine „marktübergreifende Bedeutung“

Google habe laut Bundeskartellamt hierzulande einen Marktanteil von über 80 Prozent. Das verschaffe dem Unternehmen eine „wirtschaftliche Machtposition, die ihm vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet“.

Google habe damit eine beherrschende Stellung für allgemeine Suchanfragen und suchgebundene Werbung im Netz. Das Kartellamt bescheinigt dem Konzern außerdem einen „bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzern und Werbekunden“.

Der Suchmaschinen-Gigant könne so die Regeln und Rahmenbedingungen gegenüber anderen Unternehmen festlegen, ohne dass der Wettbewerb dies kontrollieren könne. Unterm Strich stehe letztlich eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“, so
Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta

Auf Grundlage der Entscheidung des Bundeskartellamts können die Behörden künftig bestimmte Vorgehen untersagen, wenn sie den freien Wettbewerb gefährden. Das neue Wettbewerbsrecht erlaubt den Aufsichtsbehörden bei etwaigen Verstößen dabei grundsätzlich ein schnelleres Eingreifen.

Laut Bundeskartellamt wolle Google keine rechtlichen Schritte gegen den Beschluss einleiten. Das bedeute jedoch nicht, dass das Unternehmen mit den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Behörde einverstanden sei. Die Entscheidung ist den Gesetzen entsprechend zunächst auf fünf Jahre begrenzt.

Auf Grundlage der neuen Vorschriften des Wettbewerbsrechts hat das Kartellamt außerdem ein Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta eingeleitet. In allen drei Fällen steht der abschließender Beschluss jedoch noch aus.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).