Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Facebook, Social Media, Facebook Metaverse, neuer Facebook-Name, Facebook Subscriptions, Rassismusvorwürfe gegen Facebook, Rassismus, Klarnamenpflicht bei Facebook, Social-Media-Sucht
SOCIAL

Klarnamenpflicht bei Facebook besteht in Ausnahmefällen nicht

Maria Gramsch
Aktualisiert: 27. Januar 2022
von Maria Gramsch
Pixabay.com / Firmbee
Teilen

Wer sich bei Facebook mit einem Pseudonym statt dem Klarnamen anmeldet, dem droht die Sperre des Accounts. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Klarnamenpflicht bei Facebook nur teilweise zulässig ist.

Der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz ist nicht nur für die großen Anbieter sozialer Netzwerke ein stetiges Thema. Auch die Rechtsprechung muss sich hier immer wieder einschalten.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Klarnamenpflicht bei Facebook gefällt.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Was steckt hinter der Klarnamenpflicht bei Facebook?

Die aktuellen Nutzungsbedingungen von Facebook sehen vor, dass Nutzer:innen „denselben Namen verwenden“, den sie auch „im täglichen Leben“ benutzen.

Das Netzwerk begründet diese Verpflichtung so: „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“

Hier steht für Facebook ganz klar im Vordergrund, Hass und Hetze auf der eigenen Plattform einzudämmen. Aber natürlich auch die Verfolgung von Straftaten soll so erleichtert werden.

Was war die Grundlage für das BGH-Urteil?

Im Jahr 2018 hatte Facebook im Hinblick auf diese Nutzungsbedingungen die Accounts einer Frau und eines Mannes gesperrt. Diese hatten ihre Profilnamen mit Namen angelegt, die nicht den Nutzungsbedingungen entsprochen haben.

Die beiden Facebook-Nutzer:innen klagten daraufhin – das Oberlandesgericht München stellte sich jedoch auf die Seite des sozialen Netzwerks und gab Facebook Recht.

Der BGH hat diese Entscheidung nun kassiert. Laut dem Urteil dürfen Nutzer:innen, die schon länger bei Facebook angemeldet sind, auch mit einem Pseudonym auftreten.

Was bedeutet das Urteil für die Klarnamenpflicht bei Facebook?

Dennoch bleibt die Klarnamenpflicht bei Facebook bestehen. Denn das Urteil bezieht sich nur auf ältere Fälle.

Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. Bis zum Mai 2018 galt das deutsche Telemediengesetz, das soziale Netzwerke verpflichtet die Anmeldung „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“.

Inzwischen hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der EU die DSGVO und diese enthält keine solche Regelung zur Anonymität. Daher gilt das BGH-Urteil nur für Facebook-Accounts, die vor der Einführung des europäischen Datenschutzrechts erstellt wurden.

Facebook empfiehlt weiterhin politische Gruppen

Die Bemühungen von Facebook in Sachen Klarnamenpflicht stehen allerdings ziemlich konträr zur Empfehlungspolitik von politischen Gruppen. Hier treffen Hass und Hetze immer wieder auf nahrhaften Boden.

Kein Wunder also, dass Meta-Chef Mark Zuckerberg die Empfehlung politischer Gruppen abschaffen will. Die Ankündigung dieses Schritts ist nun ein Jahr alt.

Passiert ist seither nicht viel, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach würden Gruppen, die beispielsweise radikale oder verschwörungsideologische Inhalte verbreiteten, weiterhin von Facebook empfohlen.

Auch seien „Hunderte Fälle“ aufgetreten, „in denen explizit politische Gruppen empfohlen wurden“. Dabei waren unter anderem auch „Ortsvereine der im Bundestag vertretenen Parteien“.

Das ist vergleichsweise harmlos, doch politische Werbung kann den Wettbewerb verzerren, deswegen ist sie in Deutschland streng limitiert.

Die Süddeutsche Zeitung zitiert eine Meta-Sprecherin, es sei „In diesem Fall beim Filtern nach der Kennzeichnung der Gruppen ein Problem aufgetreten“. So seien „einige Gruppen im Empfehlungstool verblieben“.

Auch interessant:

  • dpa soll Facebook im Kampf gegen Fake News helfen
  • Gewusst wie: So änderst du deinen Facebook-Namen
  • Muss Facebook Instagram und WhatsApp verkaufen?
  • Facebook ignoriert EU-Recht und übermittelt weiterhin Daten in die USA

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Online Marketing Mitarbeiter (m/w/d) – ...
Klaus Scheller GmbH in Bad Dürkheim
Content Creator (m/w/d) mit Fokus Video &...
Gretsch-Unitas GmbH Baubeschläge in Ditzingen
Media Application Manager / System Engineer &...
Publicis Media GmbH in Düsseldorf
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Berlin
Social Media Manager (m/w/d)
EFFEKT Corporate Solutions GmbH in Mülheim-Kärlich
SEA & Product Feed Specialist (w/m/d) – E...
KOS GmbH & Co. KG in Schönefeld
Influencer-Manager (m/w/d)
elvent GmbH in Spaichingen
Frontend-Entwickler/Webdesigner (m/w/d)
Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst, Bremen
THEMEN:AppsFacebookMeta
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMaria Gramsch
Folgen:
Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
EMPFEHLUNG
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Social Media Verbot Altersgrenze Internet Smartphone Verbot
SOCIAL

Statt Social Media-Verbot: Erwachsene sollten die Schulbank drücken

ki-krise-apple
BREAK/THE NEWSTECH

KI-Wettstreit: Geht die Apple-Ära zu Ende?

Phillip Laudien
MONEYTECH

Phillip Laudien: Ein Blick auf das Smartphone des Teads-Managers

WhatsApp IP-Adresse deaktivieren Datenschutz Privatsphäre
SOCIAL

WhatsApp: Linkvorschau deaktivieren und Daten schützen

Frizzi Engler-Hamm
MONEYTECH

Homescreen! Ein Blick auf das Smartphone von Frizzi Engler-Hamm

Meta Mark Zuckerberg KI Strategie Rechenzentren
BREAK/THE NEWSTECH

KI-Strategie von Meta: Mark Zuckerberg packt die Brechstange aus

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?