Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Arbeitsvertrag, Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen, Arbeitsvertrag Inhalt
MONEY

9 wichtige Punkte, die in einem Arbeitsvertrag stehen sollten

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
unsplash.com/ Scott Graham
Teilen

Irgendwann ist der Moment gekommen: Der erste Mitarbeiter soll eingestellt werden. Und damit entsteht auch der erste Arbeitsvertrag. Doch welche Regelungen sollten in jedem Fall enthalten sein? Nachfolgend habe ich euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die in einem Arbeitsvertrag nicht fehlen sollten.

1. Die Vertragsparteien

Es klingt eigentlich völlig banal: Aber der Arbeitsvertrag sollte darstellen, wer Arbeitgeber und wer Arbeitnehmer ist. Doch dabei sollte man nicht vergessen, dass es bei einem großen Unternehmen oftmals auch verschiedene Beteiligungen oder Tochtergesellschaften gibt.

Es macht deshalb durchaus Sinn genau hinzuschauen, wer laut Arbeitsvertrag der Arbeitgeber ist. Denn nur mit der Vertragspartei und niemand Anderem aus dem Unternehmensverbund, besteht dann der Arbeitsvertrag mit all seinen Rechten und Pflichten.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

2. Beginn des Arbeitsverhältnisses

Wie schon erwähnt ergeben sich aus einem Arbeitsvertrag – und zwar aus jedem Arbeitsvertrag – entsprechende Rechte und Pflichten. Diese gelten sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Grundsätzlich beginnen diese Rechte und Pflichten, wenn mit Beginn des der Arbeitsvertrags.

Doch hier gilt es aufzupassen: Denn es können sich auch schon Rechte und Pflichten ergeben, bevor die Tätigkeit beginnt. So kann ein Arbeitsvertrag beispielsweise bereits ab dem 1. März gelten, obwohl die Tätigkeit erst am 1. April beginnt.

In dem Fall sogar eine Kündigung erfolgen, bevor der Arbeitnehmer die Tätigkeit aufnimmt. Es gilt also immer zu unterscheiden zwischen Vertragsbeginn und Tätigkeitsbeginn.

3. Dauer des Arbeitsvertrages, Kündigungsfrist und Freistellung

Die meisten Arbeitnehmer wünschen sich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das ist ein Vetrag, in dem kein Zeitraum für das Arbeitsverhältnis, beispielsweise für ein Jahr, festgelegt wird. Doch sollte man nicht vergessen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag relativ leicht gekündigt werden kann, wenn es keinen Kündigungsschutz gibt.

Ein befristeter Arbeitsvertrag wiederum kann im Befristungszeitraum grundsätzlich nicht gekündigt werden, es sei denn es wurde eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen. Es ist deshalb immer gut abzuwägen, in welchen Fällen für wen ein befristeter oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag sinnvoller ist.

Arbeitsvertrag: Befristung vs. Kündigungsfrist

Und wenn ihr euch schon Gedanken über eine Befristung macht, dann denkt auch gleich über die Kündigungsfristen nach. Diese ergeben sich grundsätzlich aus §622 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings können diese verlängert werden, wenn dadurch der Arbeitnehmer nicht im Verhältnis zum Arbeitgeber schlechter gestellt wird.

Und dann habt noch auf dem Schirm, dass ein Arbeitnehmer ein sogenanntes Recht auf Beschäftigung hat. Das bedeutet, dass er beschäftigt werden muss, auch wenn ihm schon gekündigt worden ist. Wollt ihr das nicht, wollt ihr also, dass der Arbeitnehmer nicht mehr ins Büro kommt, dann braucht ihr eine sogenannte Regelung zur Freistellung.

4. Vergütung

Üblich ist es, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine monatliche Vergütung zahlt. Diese erfolgt regelmäßig, jeden Monat fest. Aber das muss nicht sein. Die Vergütung kann nämlich auch auf Stunden basieren und damit von Monat zu Monat variieren.

Sie kann aber auch über gleitende und damit sich ändernde Arbeitszeiten geregelt sein. Außerdem gibt es die Möglichkeit, neben dem monatlichen Gehalt besondere Vergütungsbestandteile wie die Nutzung eines betrieblichen Kfz, Zuschüsse für das Mittagessen oder Urlaubsgeld zu regeln.

Sorgfältige Regelungen für Vergütungsbestandteile

Wichtig ist dabei aber immer, dass dafür der Arbeitsvertrag sorgfältige Regelungen enthält, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber genau wissen, wann was zu zahlen ist. Dies gilt umso mehr, wenn es bestimmte Vergütungsbestandteile gibt, die als Bonus oder im Rahmen eines Anreizsystems gezahlt werden.

Dann ist es besonderes wichtig zu verstehen, auf welcher Grundlage diese Zahlungen erfolgen und wann keine Zahlung – aus Sicht des Arbeitgebers – geleistet werden muss. Schließlich ist noch daran zu denken, dass ein Arbeitnehmer vielleicht Überstunden macht beziehungsweise machen soll – oder auch nicht. Auch dann gilt es zu regeln, unter welchen Umständen Überstunden anfallen und welche Folgen sich daraus ergeben.

5. Urlaub

In Deutschland ist lediglich geregelt, dass es einen Urlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer 5-Stunden-Woche gibt. Üblicherweise werden jedoch weitere Urlaubstage vereinbart.

Darüber hinaus kann es Urlaub für Fortbildungen und andere besondere Situationen geben. Dies muss aber klar geregelt sein. Und es sollte geregelt werden, was passiert, wenn Urlaub nicht in einem Jahr genommen werden konnte.

So wird manchmal davon ausgegangen, dass dieser automatisch ins nächste Jahr übertragen wird oder automatisch mit Geld abgegolten wird. So pauschal stimmt das aber nicht.

6. Arbeitsverhinderung

Manchmal werden Arbeitnehmer krank oder sind aus sonstigen Gründen verhindert. Im Krankheitsfall hat der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiterzuzahlen. Allerdings muss der Arbeitnehmer sich auch krank melden.

Hier wird regelmäßig vereinbart, dass die ärztliche Krankmeldung erst mit dem dritten Krankheitstag abzugeben ist. Dies kann jedoch verkürzt werden, so dass der Arbeitnehmer grundsätzlich bei jeder Erkrankung ein Attest vom Arzt benötigt.

Sofern eine Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen als Krankheit besteht, sei es aus so simplen Gründen wie besondere Wetterbedingungen, aber auch Verspätung bei einer Rückkehr aus einem Urlaub, so sollten hierzu Regelungen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, weil die gesetzlichen Folgen oftmals zu pauschal sind.

7. Arbeitsort

Insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie wurde klar, dass die alten Arbeitsmodelle mit der Anwesenheit in einem Büro an einem bestimmten Ort überholt sind. Doch wo soll nun ein Arbeitnehmer arbeiten beziehungsweise wo kann ihn ein Arbeitgeber einsetzen?

Und muss der Arbeitnehmer sich zu jedem Ort begeben, wo ihn der Arbeitgeber hinschickt? Diese und andere Fragen regelt sinnvollerweise der Arbeitsvertrag, der dann auch gleich die entsprechenden Regelungen beispielsweise für Dienstreisen oder für Homeoffice aufnimmt.

8. Art der Tätigkeit

Normalerweise wird ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck eingestellt. Doch manchmal ändern sich die Anforderungen im Unternehmen und dann stellt sich die Frage, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer, der eine bestimmte Tätigkeit erbringt, auf eine andere Position versetzt werden kann.

Dies gilt umso mehr, wenn diese andere Tätigkeit vielleicht noch einen Ortswechsel mit sich bringt. Generell kann man sagen, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, im Rahmen einer bestimmten Position eingesetzt zu werden. Doch dies ist nicht in Stein gemeißelt, wenn der Arbeitsvertrag entsprechende andere Formulierungen enthält.

9. Verfallfristen

Manchmal trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Streit. Ein solcher Streit kann sich dann über einen längeren Zeitraum ziehen. Besonders ärgerlich ist es, wenn es erst einmal eine Zeit lang dauert, bis der entsprechende Prozess zum Lösen des Streits beginnt.

Denn irgendwann will man ja auch mal seine Ruhe haben und nicht mehr befürchten müssen, dass „da noch ein Streit kommt“. Für diesen Fall kann man entsprechende Regelungen in den Arbeitsvertrag aufnehmen, der die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem bestimmten Zeitraum verhindert.

Fazit: Das sollte in einem Arbeitsvertrag stehen

Natürlich gibt es über diese neun Punkte hinaus noch viele Regelungen, über die man in einem Arbeitsvertrag nachdenken könnte. Doch geht es mir in diesem Beitrag darum, die Grundlagen für einen Arbeitsvertrag und die Mindestregelungsinhalte zu beleuchten. Sofern es erforderlich wird, kann man dann über weitere Regelungen nachdenken.

Und bei all diesen Regelungen sollte noch bedacht werden, dass die Geltung von Tarifverträgen oder bestimmten Betriebsvereinbarungen Einfluss auf das haben, was in einem Arbeitsvertrag zu regeln erlaubt ist.

Unabhängig davon macht es aber, wie bei jedem Vertrag, besonderen Sinn, sich mit den beabsichtigen Inhalten beziehungsweise mit den Wünschen sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer gut auseinander zu setzen.

Denn auch bei einem Arbeitsvertrag besteht ein Gestaltungsspielraum, der ausgenutzt werden sollte, um einen optimalen Vertrag für alle Beteiligten zu schaffen. Nur so kann ein Vertrag seine Aufgaben erfüllen: Die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten zu regeln und so eine friedliche Beziehung zu schaffen.

Auch interessant: 

  • Spitzenleistungen im Start-up: Auf diese 7 Faktoren kommt es an
  • Erkenntnisse aus der Startup-Szene: Der neunte Deutsche Startup-Monitor
  • Erkenne dich selbst: Starke Persönlichkeit für starke Entscheidungen
  • Warum du nicht um Unterstützung, sondern Ausführung bitten solltest
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Digital Marketing Manager (m/w/d) – Fok...
RIEDEL Immobilien GmbH in München
Media Designer & Content Creator (Junior)...
SDS Swiss Dental Solutions AG in Kreuzlingen
Content Creator (alle*)
HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG in Köln
Salesforce Developer (m/f/d)
auxmoney GmbH in Düsseldorf
Werkstudent / Praktikant Content Creator Soci...
STOPA Anlagenbau GmbH in Achern-Gamshurst Nähe von O...
Head of Healthcare Data Consulting Unit (m/f/d)
Statista GmbH in Hamburg
Social Media Manager (m/w/d)
beyerdynamic GmbH & Co. KG in Heilbronn
Social Media Manager/in (m/w/d) – Proje...
ZBV Zeller Beteiligungs und Verwaltungs... in Stuttgart
THEMEN:ArbeitUnternehmen
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonCarsten Lexa
Folgen:
Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
NIBC

Anzeige

EMPFEHLUNG
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
Strom-Wechselservice Wechselpilot-2
Strom-Wechselservice: Was bringt dir der Service wirklich?
Anzeige MONEY
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Automarken höchsten Reparaturkosten Autos
MONEY

Die Automarken mit den höchsten Reparaturkosten

PayPal ChatGPT bezahlen KI OpenAI Shopping
BREAK/THE NEWSMONEY

PayPal-Deal: Wirft ChatGPT unser Geld bald zum Fenster raus?

CRM für Industrieunternehmen
AnzeigeTECH

CRM für Industrieunternehmen: Verkaufschancen und After-Sales-Prozesse optimieren

mächtigsten Reisepässe der Welt 2025
MONEY

Die mächtigsten Reisepässe der Welt – im Jahr 2025

KI Demokratie, Kolumne, Politik, Künstliche Intelligenz, Antizipatorische Demokratie, Gesellschaft, Gesellschaftssystem
MONEYTECH

Wegen KI: Warum wir Demokratie neu denken müssen

Schufa-Löschung, Geld, Wirtschaft, Bonität, Deutschland, Schulden
MONEY

Gefährliches Urteil: Sofortige Schufa-Löschung kann zur Schuldenfalle werden

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Bis 23.11. Hausrat versichern &
10 Prozent Rabatt sichern!

GVV Direkt Logo

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?