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Start-up, Strategie, Bundesregierung, Start-up Strategie
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„Fit für Start-ups“: Das ist die Start-up-Strategie der Bundesregierung

Carsten Lexa
Aktualisiert: 16. Februar 2023
von Carsten Lexa
pexels.com/ Pixabay
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Die aktuelle Bundesregierung spart nicht an großen Plänen. Sie legt besonders viel Wert auf Start-ups, denn Deutschland soll führender Start-up-Standort in Europa werden. Damit das gelingt, beschreibt der Koalitionsvertrag mehrere Initiativen, die Deutschland „fit für Start-ups“ machen soll. Doch wie ernst ist es der Bundesregierung mir ihrer Start-up-Strategie? Eine Einschätzung.

Am 9. März 2022 hat sich Anna Christmann, die Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, mit dem Beirat Junge Digitale Wirtschaft getroffen und damit den Startschuss für die Erarbeitung der Start-up-Strategie der Bundesregierung gegeben. Bleibt die Frage, wie ernst es der Bundesregierung mit der Start-up-Strategie ist.

Start-ups: Gründer haben es in Deutschland schwer

Welche Probleme Gründer:innen in Deutschland schon seit Jahren plagen, ist hinreichend bekannt: Die Unternehmensgründungen ist zu umständlich und dauert im Vergleich zu anderen Ländern zu lange. Die Verwaltung junger Unternehmen ist zu bürokratisch und es gibt zu wenige digitale Möglichkeiten, um Meldungen zu verschicken.

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Hinzu kommen geringe Ambitionen dahingehend, Interesse am Unternehmertum zu wecken, zu wenig sinnvolle Möglichkeiten für Investitionen und allgemein eine zu schlechte Politik zugunsten des Standorts Deutschland für Unternehmen.

Was der Koalitionsvertrag verspricht

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zählt nun eine Reihe von geplanten Maßnahmen auf, um Deutschland zur Start-up-Nation zu machen. Heruntergebrochen werden können die geplanten Initiativen auf die Begriffe Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

So sollen beispielsweise „One-Stop-Shops“ geschaffen werden, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung. Dies soll weiter kombiniert werden mit einer weitreichenden Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Dadurch sollen Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht werden.

Weiter ist die Gründung einer „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)“ geplant, um so Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken. Dazu sollen auch entsprechende Mittel vom Bund bereitgestellt werden, um insbesondere Geschäftsmodelle, die grundlegende Innovationen hervorbringen, technologische Vorsprünge sichern oder besonders nachhaltig sind, besonders zu fördern.

Und dann soll noch ein besserer Zugang zu Wagniskapital gewährleistet, die Mitarbeiterbeteiligung gestärkt, der Zugang für Start-ups zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtert, ein Gründerinnen-Stipendium eingeführt und der Zugang für Gründer:innen zur Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden.

Start für mehr Start-ups?

Und jetzt soll es also rund gehen. Laut der Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klmaschutz vom 10. März 2022 arbeitet die Beauftragte des Bundesministeriums Christmann daran, die Start-up-Strategie „mit Hochdruck“ umzusetzen. Besonders wichtig ist ihr dabei, mit allen Stakeholdern zu sprechen und einen transparenten Prozess durchzuführen. Ziel ist es, dass das Bundeskabinett die Start-up-Strategie im Sommer beschließt.

Startup-Strategie: Viel Aktivität gleich ein gutes Ergebnis?

Endlich, möchte man sagen, kommt Aktivität in die seit Jahren verkrustete Diskussion über die Bedingungen für Start-ups in Deutschland. Der Worte sind ja nun auch wirklich genug gewechselt, die Probleme sind ja nicht nur bekannt, sondern brauchen eigentlich auch gar nicht mehr angesprochen werden, so klar liegen sie auf dem Tisch.

Es wäre so einfach

Die Frage ist aber, ob die nun angelaufenen Aktivitäten zielführend sind. Denn Deutschland soll ja führend werden als Start-up-Standort. Wie man das erreichen kann, ist gar nicht schwer. Man müsste einfach dafür sorgen, dass GmbHs und Unternehmergesellschaften Meldungen über ein Formular online einreichen können.

Außerdem müsste man Start-ups für die ersten zwei Jahre von allen Meldungen für die Umsatzsteuer befreien genauso wie eine Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Kapitalertragssteuer für die ersten zwei Jahre bis zu einem Gewinn des Unternehmens pro Jahr bis 50.000 Euro.

Des Weiteren müsste man eine Webseite einrichten, über die neben der Unternehmensgründung gleich die Gewerbeanmeldung und die Meldung zum Finanzamt durchgeführt wird – mit direkter Vergabe der entsprechenden Registrierungsnummern. Und schließlich müsste man noch einführen, dass Wagniskapital, welches in junge Unternehmen investiert wird, steuerlich absetzbar ist.

Das sind vielleicht radikale Ideen, die aber in meinen Augen durchschlagende Wirkung entfalten würden. Wie gesagt, es wäre so einfach. Ich bin jedoch skeptisch, ob die Start-up-Initiative genauso durchschlagende Erfolge bringen wird. Bevor jetzt aber jemand sagt, dass ja dieser Artikel quasi seine Existenzberechtigung aus der Skepsis zieht, will ich einmal begründen, auf was meine Skepsis basiert.

Der Flaschenhals beim One-Stop-Shop

So soll beispielsweise ein „One-Stop-Shop“ eingeführt werden. Das klingt natürlich erst einmal gut. Doch wie soll das denn in der Realität gehen? Diese Einführung, insbesondere wenn es eine Erleichterung sein soll für Gründer:innen, würde doch gerade bedeuten, dass gerade keine „Beratungsstellen“ wie ein Notar mehr involviert sind.

Vor allem das aber wird ja nicht kommen, denn zwar wird die Gründung per Videokonferenz nun möglich sein, aber den Notar braucht es immer noch. Darüber hinaus sind doch die Systeme zur Vergabe von Gewerberegistrierungen und Anmeldungen beim Finanzamt gar nicht angeglichen.

Diese Infrastruktur zu schaffen dauert doch Jahre. Bedenkt man, dass diese Problematik nicht nur schon seit Jahren bekannt ist, sondern auch durch die Corona-Pandemie in 2020 noch einmal in erschreckender Deutschlichkeit offengelegt wurde, dann frage ich mich, wann der One-Stop-Shop eingeführt werden soll. Zum Hintergrund: Die Gründungen per Videokonferenz sollen 2023 kommen!

Start-up-Strategie: Eine neue Agentur

Die Schaffung einer neuen „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ macht mir dagegen schon geradezu Angst. Es gibt in Deutschland zig Gründerzentren, Innovationshubs, Hochschulen mit Abteilungen für Entrepreneurship und Gründungsberatungen – was soll denn eine neue Agentur machen?

Es wäre doch viel besser, schon bestehende Strukturen zu stärken beziehungsweise diese in einheitliche Bahnen zu lenken. Eine neue Agentur muss doch errichtet, mit Prozessen und Mitarbeitern versehen und dann in die bestehenden Strukturen eingebettet werden. Das dauert doch Jahre!

Und abgesehen davon: Wer wird denn in dieser Agentur tätig sein? Reden wir von Personen, die selbst entsprechende Gründungserfahrung haben oder von Personen mit Verwaltungshintergrund? Ich tippe auf letzteres, denn ich vermute diese Agentur wird eine Verwaltungsstelle sein. Davon gibt es aber schon genug, manche davon sogar mit wirklich ausgezeichneter Hilfestellung für Gründer:innen.

Und warum diese Konzentration auf Ausgründungen? Es ist richtig, dass viele Gründungen im Hochschulumfeld stattfinden. Aber ist das nun ein positiv oder negativ? Ist es nicht vielmehr so, dass wir mehr den praktischen Hintergrund für Gründungen stärken müssten, anstatt dorthin, wo es schon große Unterstützung für Gründer:innen gibt, noch mehr Ressourcen hinzuleiten Dies sind nur zwei der geplanten Initiativen, bei denen mir die Unzulänglichkeiten ins Auge springen. Doch warum ist das so?

Fazit: Die Start-up-Strategie der Bundesregierung

Ich bin der Meinung, dass bei der Diskussion um bessere Bedingungen für Start-up ein Faktor nicht ausreichend bedacht wird: Werden die Bedingungen für Start-ups erleichtert, dann wirkt sich das auch für eher „etablierte“ Unternehmen aus. Ich habe deshalb das Gefühl, genau das soll vermieden werden. Aus diesem Grund erfolgt kein großer Wurf, sondern es gibt viel Aktivität mit wenig greifbaren und relevanten Resultaten.

Ich plädiere deshalb für ein Umdenken. Wir sollten die Verbesserung der Situation für Gründer:innen in Deutschland als Chance begreifen, Unternehmen im Allgemeinen von ihren Fesseln zu befreien. Wir sollten die drängensten Probleme anpacken und zwar so anpacken, dass wirklich Hilfe entsteht – und die sich daraus ergebenden Auswirkungen über die Start-ups hinaus begrüßen, anstatt sie zu verteufeln.

Wenn wir in Deutschland beispielsweise wirklich wollen, dass Gründungen einfacher ablaufen, dann sollte die Gründung anhand eines Online-Formulars eingeführt werden. Ja, das bedeutet, dass ein Notar nicht mehr benötigt wird. Ja, das bedeutet, dass die „Beratung“ durch einen Dritten, nämlich den Notar, nicht mehr zwingend gegeben ist (man kann sich übrigens für Gründungen auch gerne an mich wenden, das klappt genauso gut).

Und ja, das bedeutet, dass auch andere Gründungen, die sich nicht direkt auf Start-ups beziehen, über das Formular möglich werden. Und wenn schon! Es ist überfällig, nicht nur die Bedingungen für Start-ups sondern die für Unternehmertum in Deutschland neu zu denken. Die Start-up-Strategie bietet dafür eine gewaltige Chance. Es stellt sich lediglich die Frage, ob Frau Dr. Christmann und die Bundesregierung diese Chance ergreifen.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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