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EU, Apple, Facebook, Google, Regulierung, Digital Markets Act
TECH

EU beschränkt mit dem Digital Markets Act die Marktmacht der Tech-Konzerne

Maria Gramsch
Aktualisiert: 16. Februar 2023
von Maria Gramsch
Unsplash.com/ Christian Lue
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Tech-Giganten wie Google, Facebook und Co. konnten sich bisher nahezu ungestört im Netz ausbreiten. Doch nun greift die EU ein: Mit dem Digital Markets Act will sie die Marktmacht der großen Internet-Konzerne einschränken.

Google, Facebook und Co. sind aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Die gigantischen Tech-Konzerne haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr ausgebreitet.

Allein Google konnte seinen weltweiten Umsatz zwischen 2013 und 2021 von 55 auf 256 Milliarden US-Dollar steigern. Ein enormes Plus in nicht einmal zehn Jahren.

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Doch mit wachsendem Erfolg und steigender Marktmacht werden auch die Stimmen nach mehr Regulierung immer lauter. Nun haben sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat auf eine Vorschriften zur Begrenzung der Marktmacht großer Online-Plattformen geeinigt.

Der Digital Markets Act soll die Rahmenbedingungen für große Internet-Konzerne enger zurren und so auch ihre Marktmacht einschränken.

Wer fällt unter die Regelungen des Digital Markets Acts?

Der Digital Markets Act bezeichnet die großen Plattformen im Netz als sogenannte Gatekeeper. Diese werden künftig auf einer schwarzen Liste stehen, die es der EU-Kommission ermöglicht, Untersuchungen einzuleiten sowie im Zweifelsfall auch zu sanktionieren.

Im Fokus stehen dabei „große Unternehmen, die sogenannte ‚Kernplattformdienste‘ anbieten“. Dazu zählen natürlich die ganz großen Internet- und Tech-Konzerne wie Apple, Google, Amazon oder Facebook.

Zu den Voraussetzungen, als Gatekeeper eingeschätzt zu werden, zählen auch eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro oder ein Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro.

Zusätzlich schränkt die EU ein, dass zu den ausgewählten Unternehmen nur jene zählen, die bestimmte Dienste wie Browser, Messenger oder soziale Netzwerke anbieten. Diese müssen mindestens 45 Millionen monatlichen Nutzer:innen sowie jährlich 10.000 geschäftliche Nutzer:innen in der EU haben.

Was blüht den Tech-Konzernen durch den Digital Markets Act?

Laut der Einigung müssen sich große Messaging-Dienste wie wie iMessage, Whatsapp oder der Facebook Messenger künftig für „kleinere Messaging-Plattformen öffnen“. So könnten Nutzer:innen künftig Plattform-übergreifend Nachrichten austauschen oder Videoanrufe tätigen.

Auch sollen Nutzer:innen künftig ihre Browser, virtuelle Assistenten oder Suchmaschinen unabhängig von den Voreinstellungen des Betriebssystems selbst wählen können.

Europa setze mit diesen neuen Regelungen „Maßstäbe dafür, wie die digitale Wirtschaft der Zukunft funktionieren wird“, erklärt der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab.

Die Einigung läutet eine neue Ära der weltweiten Regulierung im Technologiebereich ein. Der Digital Markets Act setzt der immer größer werdenden Dominanz von Big Tech-Unternehmen ein Ende. Von nun an müssen sie zeigen, dass sie auch einen fairen Wettbewerb im Internet ermöglichen.

Europa sorge damit für „mehr Wettbewerb, mehr Innovation und mehr Auswahl“ für die Verbraucher:innen. Auch vermeide das Gesetz „jede Form der Überregulierung für kleine Unternehmen“, wodurch u.a. der Online-Werbemarkt fairer würde.

Doch halten sich die Gatekeeper nicht an diese neuen Vorschriften, kann die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängen.

Kommt es wiederholt zu Verstößen, können es sogar bis zu 20 Prozent sein. Stellt die EU-Kommission systematische Verstöße fest, kann sie dem jeweiligen Unternehmen für eine gewisse Zeit verbieten, andere Unternehmen zu übernehmen.

Ab wann gilt der Digital Markets Act?

Zunächst einmal muss der Gesetzestext nun auf technischer Ebene fertiggestellt werden. Dann müssen EU-Parlament und EU-Rat ihn genehmigen.

Ist das erledigt, erscheint der Text im EU-Amtsblatt. 20 Tage später tritt er in Kraft und weitere sechs Monate später gelten die Regeln dann verbindlich.

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.

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