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Lex Netflix: Kommt eine gesetzliche Streaming-Abgabe in der Schweiz?

André Gabriel
unsplash.com/ Mollie Sivaram

Wenn sich die Schweizer:innen am 15. Mai 2022 für „Lex Netflix“ entscheiden, müssen internationale Streaming-Dienste einen Teil ihrer erwirtschafteten Einnahmen in der Schweiz investieren. Auch inhaltliche Vorgaben stehen zur Abstimmung. Ein Überblick.

Am 15. Mai 2022 stimmen die Menschen in der Schweiz in einem Referendum über globale Video-Streaming-Dienste ab. Der Entscheidungsgegenstand der verbindlichen Volksabstimmung ist das sogenannte Lex Netflix.

Was ist Lex Netflix?

Stimmen die Menschen mehrheitlich für Lex Netflix, müssen internationale Streaming-Portale 4 % der Einnahmen, die sie in der Schweiz erzielen, in die lokale Filmproduktion investieren – dieser Regelung unterliegen bereits die inländischen Privatsender.

Sogar eine inhaltliche Regelung ist inkludiert: Im Lex-Netflix-Sinne müssen 30 % der Streaming-Inhalte aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden.

Außerdem soll die Investitionsregel auch für TV-Sender aus dem Ausland gelten, wenn sie Werbung für ein Schweizer Publikum schalten und dadurch Werbeeinnahmen erzielen.

Netflix in der Schweiz: Hintergrund der Abstimmung

Die Schweizer Filmindustrie benötigt laut Bundesrat finanzielle Unterstützung. Um diese staatliche Hilfen zu realisieren, treten aktuell nicht nur der Bund und die Regionen in Erscheinung. Auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sowie andere TV-Sender investieren in das dortige Filmschaffen.

Durch die Digitalisierung konsumieren die Menschen aber vermehrt online. Grund genug für den Schweizer Bundesrat und das Parlament, auch an Streaming-Anbieter heranzutreten, um die Filmindustrie zu fördern. Hierzu bedarf es jedoch eines veränderten Filmgesetzes, worüber die Volksabstimmung am 15. Mai entscheidet.

Laut der Nachrichtenagentur Reuters betonte ein Sprecher von Netflix, dass das Unternehmen nicht am Antrag für das Lex-Netflix-Referendum beteiligt war: „Wir haben den größten Respekt vor der demokratischen Entscheidung des Schweizer Volkes und werden das Ergebnis des Referendums abwarten.“

Das spricht für Lex Netflix

Der Nationalrat stimmte der Gesetzesanpassung mit 124 zu 67 Stimmen zu. Allein die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) stimmte dagegen.

Die Befürwortenden sehen eine sinnvolle Gleichstellung der Rechte und Pflichten von Streaming-Diensten und Fernsehsendern. Zudem argumentieren sie mit anderen europäischen Ländern, die bereits so oder ähnlich vorgehen.

Ein weiteres Argument: Es handele sich nicht um Steuern, sodass die Anbieter frei entscheiden können, welche Schweizer Filmprojekte sie mit ihren 4 % unterstützen.

Meinung der gegnerischen Seite

Die Gegner:innen von Lex Netflix sehen in der Investitionspflicht eine Art indirekte Filmsteuer, die dafür sorgen wird, dass höhere Kosten auf die Nutzer:innen zukommen. Außerdem erachten sie die Vielfalt des globalen Streaming-Programms gefährdet.

Grundsätzlich erkennt die gegnerische Seite, die laut Watson vorwiegend aus Mitgliedern der Jungfreisinnigen, der Jungen SVP und der Jungen Grünliberalen besteht, keinen Grund für eine finanzielle Unterstützung der Schweizer Filmindustrie.

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André Gabriel schreibt seit Januar 2021 für BASIC thinking. Als freier Autor und Lektor arbeitet er mit verschiedenen Magazinen, Unternehmen und Privatpersonen zusammen. So entstehen journalistische Artikel, Ratgeber, Rezensionen und andere Texte – spezialisiert auf Entertainment, Digitalisierung, Freizeit und Ernährung. Nach dem Germanistikstudium begann er als Onlineredakteur und entwickelte sich vor der Selbständigkeit zum Head of Content.