Technologie

Gegen Kindesmissbrauch: Bundesinnenministerin für Speicherung von IP-Adressen

Cybersecurity, Kriminalität, Speicherung IP-Adressen, Bundesinnenministerin
unsplash.com/ Towfiqu Barbhuiya
geschrieben von Beatrice Bode

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich für die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen, um dem sexuellen Missbrauch von Kindern entgegenzuwirken. Der Ansatz soll eine Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung darstellen.

Um gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Internet vorzugehen, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen. Das geht unter anderem aus einem Bericht des RND hervor.

Per IP-Adressen werden Täter:innen ermittelt

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk ging die Innenministerin unter anderem auch auf ein geplantes Konzept zur Cyber-Sicherheit ein. Dazu gehöre, die Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern zu verstärken.


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Home Office
Senior Social Media Manager:in im Corporate Strategy Office (w/d/m)
Haufe Group SE in Freiburg im Breisgau
Senior Communication Manager – Social Media (f/m/d)
E.ON Energy Markets GmbH in Essen

Alle Stellenanzeigen


Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, sollen IP-Adressen in Zukunft gespeichert werden dürfen. Dabei gehe es weniger um die Vorratsdatenspeicherung als Ganzes, so Faeser. Vielmehr solle es bei Bedarf eine Möglichkeit geben, Zugriff auf verdächtige IP-Adressen zu haben, um somit Täter:innen zu ermitteln.

Eine entsprechende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung liegt allerdings wegen eines anhaltenden Rechtsstreits auf Eis. Erst Anfang April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass nationale Behörden elektronische Kommunikationsdaten nicht „allgemein und unterschiedslos“ speichern dürfen.

Bei Verdacht auf besonders schwere Straftaten sollen Behörden diese Regelung allerdings umgehen können und Daten trotzdem speichern. Der EuGH müsse darüber noch entscheiden. „Das werden wir abwarten und dann rechtsstaatlich umsetzen“, sagte Faeser im Interview.

Quick-Freeze-Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung

Beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren werden Internetprovider erst bei einem Anfangsverdacht aufgefordert, Daten zu einzelnen Teilnehmer:innen für einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Die Ampel-Koalition zieht dies als mögliche Alternative zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung in Betracht.

Im vergangenen Jahr erfassten Ermittler:innen in Deutschland deutlich mehr Missbrauchsdarstellungen von Kindern als noch 2020. Etwa 49 Kindern seien täglich betroffen. Mehr als 39.000 Fälle seien laut einer Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik bekannt. Insgesamt bedeutet das, dass Fälle im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen um 108,8 Prozent angestiegen sind.

Auch interessant: 

Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.