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NFT, Fynn Kliemann
MONEYTECH

Fynn Kliemann: Recherche deckt Ungereimtheiten bei NFT-Auktion auf

Maria Gramsch
Aktualisiert: 21. Juni 2022
von Maria Gramsch
Unsplash.com / Andrey Metelev
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Die Geschäftspraktiken von Fynn Kliemann sind mit Vorsicht zu genießen – das hat die Recherche von Jan Böhmermann und seinem ZDF Magazin Royale eindeutig gezeigt. Doch nun decken auch Recherchen von Kontraste neue Ungereimtheiten bei Kliemanns Geschäften auf.

Fynn Kliemann machte gerade wohl eine eher nicht so gute Zeit durch. Erst vor wenigen Wochen haben Jan Böhmermann und sein ZDF Magazin Royale die dubiosen Machenschaften um Kliemanns Maskendeals aufgedeckt.

Nun macht die nächste Recherche Ungereimtheiten bei Kliemanns Geschäften aus. Denn wie die Kontraste-Redaktion berichtet, hat er bei einer NFT-Versteigerung gegen seine eigenen Auktionsbedingungen verstoßen. Daraus könnten sich nun Schadensersatzforderungen ergeben.

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Was steckt hinter der Recherche zu Fynn Kliemann?

Kontraste hat in seiner Recherche Kliemanns Versteigerung von NFTs unter die Lupe genommen. Dabei hat er für digitale Kunstwerke rund 215.000 Euro eingenommen.

Bei den sogenannten Non-fungible Token handelte es sich um Musikstücke, die Kliemann selbst aufgenommen hat. Diese hat er als NFTs angeboten. Seine Fans konnten sie dann mithilfe von Kryptowährungen kaufen.

Das Problem bei der Sache: Kliemann hat sich bei der Auktion – mal wieder, muss man ja schon fast sagen – nicht an die Regeln gehalten. Denn wie das Politikmagazin berichtet, hat er Gebote auch noch nach Fristende akzeptiert und so den Preis und damit auch seinen Gewinn deutlich in die Höhe getrieben.

Kliemanns NFT-Versteigerung im Detail

Zum Zeitpunkt der Versteigerung hieß es demnach auf Kliemanns „JingleBe“-Website, dass die Auktion am 7. März 2021 um 20 Uhr endet. Der jeweilige Höchstbietende zu diesem Zeitpunkt hätte also den Zuschlag erhalten müssen, wie sich das für einen Versteigerung nun einmal gehört.

Kontraste berichtet von dem Informatiker Fabian K., der eines der Musikstücke ersteigern wollte. K. hat an eben jenem Sonntag um 19.58 Uhr umgerechnet 573 Euro für eines der digitalen Musikstücke geboten.

Mit diesem Gebot war er auch um 20 Uhr – also zum Endzeitpunkt der Versteigerung – der Höchstbietende. Doch die Auktion war dann etwa nicht beendet. Laut dem ARD-Politikmagazin sind bei der Versteigerung nämlich weitere Gebote eingegangen.

Erst um 21 Uhr habe Kliemann die Auktion für dieses NFT beendet. Das Höchstgebot habe zu diesem Zeitpunkt fast das Doppelte von dem betragen, das Fabian K. ursprünglich geboten hatte.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall

Doch nicht nur in diesem Fall soll Fynn Kliemann sich so verhalten haben. Bei mindestens 84 NFTs sei der Preis nachträglich nach Auktionsende weiter in die Höhe gestiegen.

Die Kontraste-Redaktion hat errechnet, dass der Umsatz mit den NFTs nach der zuvor festgelegten Frist um rund 68.000 Euro angestiegen ist. Fabian K. habe sich daraufhin im März und April 2021 per Mail an Kliemann gewandt. Kontraste liegen diese E-Mails vor.

Das Politikmagazin zitiert aus Kliemanns Antwort: „Es tut mir wirklich sehr leid. Du hast vollkommen recht.“ Über seinen Anwalt lässt Kliemann heute mitteilen, er habe mit der NFT-Auktion Neuland betreten.

Kliemann habe gedacht, er könne alle Auktionen um Punkt 20 Uhr automatisch beenden. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen. So lautet die Begründung des Anwalts für Kliemanns kleines zusätzliches Taschengeld.

Fynn Kliemann drohen nun Schadensersatzforderungen

Doch wie ist in einem solchen Fall nun die rechtliche Situation? Kontraste zitiert die auf NFTs spezialisierte Juristin Katharina Garbers-von Boehm.

Wenn die Auktion entsprechend angekündigt wurde, hat derjenige, der um 20 Uhr Höchstbietender war, einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, den NFT zu bekommen.

Pascal Decker, Partner der Kanzlei dtb, sagt gegenüber Kontraste: „Es ist egal, ob man sich danach für etwas entschuldigt, was man davor angeblich nicht besser wusste, wenn man es leichterdings hätte wissen können: Die Haftung bleibt bestehen.“

Es steht also fest: Die Geschädigten könnten Kliemann nun also auf Schadenersatz verklagen. Theoretisch hätten sie sogar Anspruch auf die Musikstücke – doch das ist teilweise aufgrund von Weiterverkäufen nicht mehr möglich.

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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