Ein Großteil aller Apps verstößt gegen die DSGVO. Das geht aus einer Analyse des Softwareunternehmens Usercentrics hervor. Demnach tracken 90 Prozent von 250 untersuchten Apps Daten ohne Nutzereinwilligung. Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen.
Neun von zehn Apps erheben Nutzerdaten ohne entsprechende Einwilligung. Das geht es einer Untersuchung des Softwareunternehmens Usercentrics hervor. Ein Großteil aller Anwendungen verstößt damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
DSGVO: Fast jede App trackt Daten ohne Einwilligung
Usercentrics hat im Oktober 2022 insgesamt 250 verschiedene Apps untersucht. Jeweils 50 Anwendungen stammen dabei aus den Kategorien Lebensmittel, Lifestyle, Fitness und Gesundheit, Finanzen und Glücksspiel. Den Ergebnissen zufolge verstoßen dabei alle 50 Glücksspiel-Apps gegen die DSGVO.
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Mit einem Anteil von 84 Prozent schneiden die Lebensmittel-Apps dabei noch am besten ab. Doch auch in dieser Kategorien erheben die meisten Anwendungen personenbezogene Daten wie IP-Adressen und Standortinformationen ohne entsprechende Einwilligung.
App-Anbieter riskieren Bußgelder und verspielen Vertrauen
Die DSGVO trat bereits im Mai 2018 in Kraft. Auf dem App-Markt herrscht in Anbetracht der Datenschutzbestimmungen der EU offenbar allerdings Anarchie. Den wenigsten ist dabei bewusst, dass die Datenschutz-Grundverordnung nicht nur Cookie-Banner auf Websites regelt, sondern auch das Datentracking von Apps.
Viele Anbieter halten sich jedoch schlichtweg nicht an die DSGVO. Das geht auch aus zahlreichen Studien hervor. Eine Untersuchung des Softwareunternehmens Appvosiry bescheinigt 76 Prozent von einer Millionen untersuchten Apps Datenschutzverstöße.
Eine Studie der Universität Oxford kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Demnach sind nur 10 Prozent von zwei Millionen untersuchten Anwendungen DSGVO-konform. Umfragen zufolge verspielen die App-Anbieter mit ihrem Vorgehen derweil deutlich Vertrauen bei den Verbrauchern.
Außerdem riskieren sie Bußgelder. Diese scheinen in Anbetracht der zahlreichen Verstöße bislang allerdings kaum eine abschreckende Wirkung zu haben.
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