Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Ermittlungen gegen E-Autobauer Tesla aufgenommen. Das Unternehmen steht im Verdacht, ein unerlaubtes Gefahrenstofflager in seiner Gigafactory in Grünheide zu betreiben. Das Landesamt für Umwelt (LfU) in Brandenburg hatte zuvor Strafanzeige gestellt.
Hat Tesla in Grünheide ein illegales Gefahrenstofflager betrieben? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell die Staatsanwaltschaft Potsdam, die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den E-Autobauer eingeleitet hat. Das geht aus einem Bericht des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) unter Berufung auf die Behörde hervor.
Grünheide: Tesla steht im Verdacht ein illegales Gefahrenstofflager zu betreiben
Demnach hatte das Landesamt für Umwelt in Brandenburg bereits im August 2022 Strafanzeige gegen Tesla gestellt. Laut RBB hat nun die „Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ ein entsprechendes Verfahren gegen die „Tesla Manufacturing Brandenburg SE“ eingeleitet.
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Die Behörde wolle nun prüfen, ob der E-Autobauer mit dem Betrieb eines temporären Lagefs für Gefahrenstoffe gegen Gesetze verstoßen habe. Dabei spielt offenbar vor allem die Frage nach der erforderlichen Genehmigung eine Rolle.
Sollte sich herausstellen, dass Tesla eine solche Anlage unerlaubt betrieben hat, droht den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Schwere Wirtschafts- und Umweltkriminalität: Die Details sind noch unklar
Um was für eine Anlage es sich konkrete handeln soll, ist derzeit noch unklar. Gleiches gilt für die dort gelagerten Stoffe. Aufgrund der laufenden Ermittlungen wollte die Staatsanwaltschaft Potsdam keine weiteren Angaben machen. Auch das LfU sowie Tesla selbst halten sich derzeit bedeckt.
Eine Woche zuvor, am 14. Dezember 2022, hatte Tesla derweil nachträglich die Genehmigung für eine Recyclinganlage für seinen Standort in Grünheide beim LfU beantragt. Dem Vernehmen nach soll das Unternehmen diese Anlage jedoch bereits zuvor ohne entsprechende Erlaubnis betrieben haben. Das LfU hatte daraufhin zunächst die Stilllegung angeordnet.
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