Mobile Briefmarke, Verbraucherzentrale, Deutsche Post, DHL, Versand, Brief, Verbraucherschutz, Landgericht Köln, Urteil, Richter, Klage

Gerichtsbeschluss: Mobile Briefmarke muss länger als 14 Tage gültig sein

Beatrice Bode
Deutsche Post AG

Anzeige

Die mobile Briefmarke der Deutschen Post verfällt normalerweise 14 Tage nach dem Kauf. Die kurze Gültigkeitsdauer ist allerdings rechtswidrig. Das hat das Landgericht Köln nun nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden.

Seit 2020 verkauft die Deutsche Post mobile Briefmarken, die Verbraucher:innen anstatt der herkömmlichen Frankierung ihrer Briefe und Postkarten nutzen können.

Die digitale Alternative verliert allerdings innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ihre Gültigkeit. Zu kurz, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun in einer Pressemitteilung.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Mobile Briefmarke: Gültigkeitsdauer ist rechtswidrig

„Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, so Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. „Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“

Verbraucherzentrale reicht Klage ein

Deshalb hat der vzbv Klage eingereicht. Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer:innen an und entschied, dass die kurze Gültigkeitsdauer die Nutzer:innen der mobilen Briefmarke benachteilige.

Demnach verjähren Ansprüche aus Kaufverträgen laut Gesetz regelmäßig erst nach drei Jahren. Die entsprechende Klausel in den AGBs der Deutschen Post weiche davon allerdings ab und sei somit nicht hinnehmbar.

Post argumentiert mit Verbraucherschutz

Die Deutsche Post argumentiert, dass die kurze Gültigkeit aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen im Code erforderlich sei. Außerdem will das Unternehmen so Missbrauch vermeiden. Die Richter am Landgericht Köln lassen diese Erklärung allerdings nicht gelten.

„Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des vzbv.

Auch das Missbrauchsargument geht vor Gericht nicht durch. Die Gefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.

Deutsche Post wehrt sich gegen Urteil über mobile Briefmarke

Wie die FAZ berichtet, sieht die Post den Sachverhalt allerdings anders. Das Unternehmen habe eine andere Rechtsauffassung, so ein Firmensprecher. Deshalb hat die Post beim Oberlandesgericht Köln Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

Für Verbraucher:innen ändert sich also erst einmal nichts. Da die mobile Briefmarke allerdings sowieso eher für Menschen gedacht ist, die spontan einen Brief oder eine Postkarte verschicken müssen und nicht mehr zum Kauf einer „echten“ Briefmarke kommen, dürften die Wenigsten ihre digitale Alternative tatsächlich sehr lang aufheben wollen.

Auch interessant:

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
PreMaster Program | Software Engineer for MEM...
Bosch Gruppe in Reutlingen
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Teile diesen Artikel
Folgen:
Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.