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eBay, Steuern, Plattformen-Steuertransparenzgesetz
MONEYSOCIAL

Ebay und Co. ab sofort steuerpflichtig: Darauf müssen Verkäufer nun achten

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
eBay
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Mit dem neuen Jahr tritt in Deutschland ein neues EU-Steuergesetz in Kraft. Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) besagt, dass Plattformen wie Ebay und Co. ab sofort auch private Verkäufe an das Finanzamt melden müssen. Ein Überblick.

Ebay, Vinted und Co. waren bisher beliebte Plattformen für Privatpersonen, um aussortierte und gebrauchte Gegenstände weiterzuverkaufen. Seit dem Jahreswechsel gibt es in Deutschland allerdings ein neues EU-Steuergesetz, das User dazu verpflichten könnte, ihre Einnahmen durch private Verkäufe bei der Steuer anzugeben.

Ebay und Co. müssen Verkäuferdaten übermitteln

Durch das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) werden Betreiber:innen digitaler Plattformen dazu verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbieter:innen auf den jeweiligen Plattformen erzielt wurden.

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Das heißt, dass Plattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon, Vinted oder Etsy entsprechende Informationen ab sofort an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln müssen, um durchgeführte Transaktionen steuerlich zu bewerten.

Verkäufe ab 2.000 Euro müssen gemeldet werden

Allerdings gibt es beim neuen Gesetz verschiedene Rahmenbedingungen. Private Geschäfte müssen beispielsweise erst an die Finanzbehörden gemeldet werden, wenn eine Privatperson mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft. Darüber hinaus muss der Verkaufswert insgesamt über 2.000 Euro liegen.

Überschreitet eine Privatperson diese Parameter, müssen die Plattformbetreiber:innen neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person auch die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift und die Bankverbindung weiterleiten. Außerdem müsssen sie alle relevanten Transaktionen inklusive des Verkaufserlöses und alle angefallenen Gebühren übermitteln.

Ebay und Co.: Darauf müssen Verkäufer nun achten

Übermittelt eine Plattform die Daten einer Privatperson, prüft das Finanzamt die Steuererklärung des Betroffenen auf seine Verkäufe. Wer also regelmäßig Gegenstände auf einem entsprechenden Portal veräußert, sollten ab Januar 2023 genau Buch darüber führen.

Dabei sollten beim Verkauf unbedingt das Datum, die Kosten sowie die Höhe des Gewinns oder des Verlusts dokumentiert werden. Außerdem ist es ratsam, Belege für den Einkaufs- und Verkaufspreis aufzubewahren.

Finanzbehörden wollen unbekannte Steuerfälle finden

Bisher konnten die Finanzbehörden zusätzliche Einnahmen, die Menschen auf diese Weise erzielten, nur schwer nachvollziehen. Das soll sich durch das neue Gesetz nun ändern.

Dabei betreffen die neuen Regelungen nicht nur Verkaufsplattformen wie Ebay und Etsy. Alle Portale, auf denen Privatleute Waren und Dienstleistungen gegen ein Entgelt anbieten können, unterliegen seit Anfang Januar 2023 der Meldepflicht. Dazu zählt beispielsweise auch Airbnb.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt für alle EU-Staaten

Den Gesetzesentwurf beschloss der Bundestag bereits im November 2022. Zwischen Weihnachten und Neujahr 2023 verabschiedete der Bundesrat das PStTG dann offiziell.

Das Gesetz regelt ebenso den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union, um auch ausländische Anbieter:innen zu erfassen.

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THEMEN:E-CommerceEbaySteuer
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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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