Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr mehr als 15 Millionen Produkte aus dem Verkehr gezogen. Betroffen waren vor allem fragwürdige Stromspargeräte oder Funkgeräte, die in den militärischen Bereich eindringen könnten.
Im November hat die Bundesnetzagentur zuletzt vor Energiespargeräten gewarnt. Diese Geräte versprechen Verbraucher:innen vor allem einen niedrigeren Stromverbrauch. Doch laut BNetzA-Präsident Klaus Müller seien die „Energiespareffekte solcher Geräte fragwürdig“.
Diese und viele weitere fragwürdige Produkte hat die Behörde im Jahr 2022 aus dem Verkehr gezogen. Bei ihrer Marktüberwachung hat die Behörde mehr als 15 Millionen unerlaubte Produkte identifiziert und vom Markt genommen.
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Unerlaubte Produkte im Fokus der Bundesnetzagentur
Für die Bundesnetzagentur steht bei ihrer Untersuchung der Verbraucherschutz an erster Stelle. Deshalb macht sie sich auf die Suche nach Produkten, „die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Funkstörungen verursachen können oder erhebliche formale Mängel aufweisen“.
Im Jahr 2022 hat die Behörde 15 Millionen solcher Produkte sanktioniert. 13 Millionen Geräte kamen dabei bei der Online-Marktüberwachung zusammen, der Rest bezieht sich auf Überprüfungen im deutschen Einzelhandel. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 hat die Behörde sogar fast 23 Millionen Produkte identifiziert.
„Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten“, sagt Präsident Klaus Müller.
Welche Geräte sind besonders betroffen?
Bei der Online-Marktüberwachung hat die Bundesnetzagentur am häufigsten Lichteffektgeräte für den privaten Bereich sanktioniert. Die Zahl lag bei 3,2 Millionen Geräten. Dazu gehören beispielsweise Discokugeln oder Blitzwürfel. Diese seien meist funkgesteuert und würden in unzulässigen Laserklassen arbeiten.
Auf dem zweiten Platz folgen auffällige Energiespargeräte. Rund 2,8 Millionen solcher Produkte hätten die bereits erwähnte „fragliche Energiesparfunktion“. Denn auch hier seien formale Mängel häufig vorhanden. Dazu zählen unter anderem falsche CE-Kennzeichnungen oder fehlende deutsche Bedienungsanleitungen.
Auch seien häufig keine europäischen Ansprechpartner:innen vorhanden. Dadurch könnten Verbraucher:innen im Garantie- oder Schadensfall keine Ansprüche geltend machen ´.
Die Top 3 komplettieren Handsender beziehungsweise Funkfernbedienungen mit mehr als zwei Millionen Produkten. Diese nutzen laut der Bundesnetzagentur häufig unzulässige Frequenzen im militärischen Frequenzbereich.
Im Einzelhandel fielen vor allem Batterieladegeräte auf, die Störungen im militärischen Funk oder bei IP-Diensten verursachen können. Ebenso kritisch seien smarte Funksteckdosen, bei denen häufig Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.
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