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Preiserhöhung Fernwärme, Energie, Verbraucherzentrale, Klage, Musterklage, Gericht, E.ON
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Preiserhöhung bei Fernwärme: Verbraucherzentrale will E.ON verklagen

Beatrice Bode
Aktualisiert: 15. März 2023
von Beatrice Bode
unsplash.com/Martin Adams
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Die Preiserhöhung von Fernwärme des Anbieters E.ON könnte laut Verbraucherzentrale rechtswidrig sein. Der Verband plant deshalb eine Musterklage und sucht dazu aktuell nach Betroffenen.

Fernwärme-Anbieter E.ON hat seine Preise zwischen 2020 und 2022 deutlich erhöht. Verbraucher:innen könnten dadurch zusätzliche Kosten von mehreren Tausend Euro entstanden sein.

Preiserhöhung bei Fernwärme: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Deshalb bereitet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun eine Musterklage vor. Der Grund: Die Verbraucherschützer:innen vermuten, dass die Preiserhöhungen von E.ON in vielen Versorgungsgebieten rechtswidrig sind.

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Nun sollen die Kund:innen ihr Geld zurückbekommen. „Bei der Fernwärme herrscht keinerlei Wettbewerb und Verbraucher:innen sind auf Jahre an einen festen Anbieter gebunden“, so Ramona Pop, Vorständen des vzbv. Pop ergänzte:

Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger. Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise.

Preise für Fernwärme vervierfacht

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, habe E.ON auf Grundlage seiner Preisänderungsklausel den Netto-Arbeitspreis beispielsweise im Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge von 3,79 Cent im Jahr 2020 auf 17,20 Cent im Jahr 2022 mehr als vervierfacht.

Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden entspricht das außerdem Mehrkosten von über 3.000 Euro brutto für die Fernwärme-Kund:innen. In anderen Gebieten stellten die Verbraucherschützer:innen ähnliche Entwicklungen fest.

Preiserhöhung bei Fernwärme: Betroffene sollen an Musterklage teilnehmen

Die entsprechenden Preiserhöhungen hält die Verbraucherzentrale für unwirksam. Die Preisänderungsklausel entspreche zudem nicht den rechtlichen Anforderungen.

Deshalb bittet der Verband betroffene Kund:innen, sich ab sofort mit ihren Jahresabrechnungen ab dem Jahr 2019 zu melden, damit der Verband eine Sammelklage prüfen kann.

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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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