Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Telekom Google, USA, Daten, Schrems, Urteil, Google Ads Service, Google Analytics
MONEYTECH

Telekom darf keine personenbezogenen Daten an Google in die USA übermitteln

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
Deutsche Telekom/ Norbert Ittermann
Teilen

Die Deutsche Telekom darf künftig keine personenbezogenen Daten mehr an Google in die USA übermitteln. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts in Köln hervor. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht. Die Hintergründe.

Wenn du die Webseite „www.telekom.de“ aufrufst, dann übermittelt die Deutsche Telekom deine personenbezogenen Daten an Google in die USA, um die Analyse- und Marketingdienste des US-Konzerns nutzen zu können. Doch dieses Vorgehen ist offenbar rechtswidrig.

Urteil: Telekom darf keine personenbezogenen Daten an Google in die USA übermitteln

Das geht zumindest aus einem aktuellen Urteil (33 O 376/22) des Landesgerichts Köln hervor. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherorganisation in NRW, sagte dazu:

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass unsere Datenschutzstandards auch über Landesgrenzen hinweg eingehalten werden. Erfüllen sie die besonderen Anforderungen daran nicht, dürfen wertvolle Verbraucherdaten nicht übermittelt werden.

Damit stellte das LG Köln als eines der ersten Gerichte einen Verstoß gegen das sogenannte „„Schrems II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fest. Dieses geht auf eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück.

USA erfüllen europäischen Datenschutz nicht

Der EuGH kam im Jahr 2020 dabei zu dem Ergebnis, dass der Datenschutz in den USA nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Darauf bezog sich nun auch das Landgericht Köln. Die Entscheidung: Die Telekom halte die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Übermittelung von Daten an Google in die USA nicht ein.

Das Unternehmen habe zudem keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um entsprechende Daten DSGVO-konform zu übertragen. Die Zustimmung über einen Cookie-Banner mit dem Button „Alle akzeptieren“ reiche demnach nicht aus. Laut LG Köln sei dafür nämlich eine umfangreichere Aufklärung der Verbraucher notwendig.

Telekom: Nutzung von Google Ads und Analytics ohne Einwilligung rechtswidrig

Im „Schrems II“-Urteil stellte der EuGH derweil fest, dass US-amerikanische Gesetze zum Umgang mit personenbezogenen Daten, gegen die DSGVO verstoßen. Demnach werde der Zugriff auf entsprechende Daten von Nicht-Amerikaner einerseits nicht beschränkt.

Andererseits werden Nicht-Amerikanern keine durchsetzbaren Rechte gegen diese Zugriffe gestattet. Die Überprüfung des Datenverkehrs der Telekom hat nun wiederum ergeben, dass für die Nutzung des Anzeigenservices „Google Ads“ nach wie vor Daten wie die IP-Adresse oder Informationen zum Endgerät oder den genutzten Browsern übermittelt wurden.

Dieser ermöglicht es Werbetreibende, Anzeigen zu schalten, die sich an den Suchergebnissen der eigenen Dienste orientieren. Auf Grundlage deines Suchverhaltens sowie deiner personenbezognen Daten wird dir dann entsprechende Werbung angezeigt. Das momentane Vorgehen der Telekom steht damit jedoch nicht im Einklang. Das gilt auch für die Nutzung von Google Analytics. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch interessant: 

  • Amazon bietet US-Kunden 10 Dollar für die Abholung von Paketen
  • Passkeys: So kannst du dich bei Google ohne Passwort anmelden
  • Tracking-Trick: So kannst du anonym im Internet surfen
  • Der beste VPN des Jahres
: Kaspersky setzt sich auch in diesem Jahr durch

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Content Manager (m/w/d)
SEGGER Microcontroller GmbH in Monheim am Rhein
Praktikum Social Media Design | LSCN (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Praktikum Social Media | LASCANA (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Social-Media-Manager (m/w/d) in Vollzeit
Sparkasse Schwaben-Bodensee in Memmingen
Social Media & Employer Branding Speciali...
Agaplesion Management- und Beratu... in Frankfurt am...
THEMEN:DatenschutzDeutsche TelekomGooglePolitikRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Mikroplastikfilter Mikroplastikfilter Waschmaschine Mikroplastik Plastik Umweltverschmutzung
GREENTECH

Forscher entwickeln hocheffizienten Mikroplastikfilter für Waschmaschine

Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Foto: ADAC
TECH

Dauertest: Die schlechtesten Autos in Deutschland

HubSpot vs. Salesforce
AnzeigeTECH

HubSpot vs. Salesforce Essentials: Welches CRM passt für kleine Vertriebsteams?

ChatGPT 5.2 Test OpenAI Vergleich GPT 5.1
TECH

ChatGPT 5.2: Das neue KI-Modell von OpenAI im Test

Deutsche Bahn E-Buss China BYD Elektrobusse
BREAK/THE NEWSMONEY

Gefahr auf Rädern? Deutsche Bahn bestellt E-Busse aus China

KI-Berufe 2025
AnzeigeTECH

Die gefragtesten KI-Berufe – und welche Skills und Weiterbildungen du dafür brauchst

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?