Die Kündigung für Job oder Wohnung per WhatsApp abschicken: Das könnte schon bald möglich sein. Zumindest, wenn es nach Bundesjustizminister Marco Buschmann geht. Er plant eine Gesetzesänderung für genau diese Fälle.
Willst du deine Wohnung oder deinen Job kündigen, hast du dies bisher vermutlich immer in schriftlicher Form per Brief erledigt. Doch das könnte sich künftig ändern.
Denn Bundesjustizminister Marco Buschmann will die gesetzliche Grundlage dafür ändern. So könnte künftig auch der Versand einer Kündigung via WhatsApp oder E-Mail möglich sein.
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Versenden wir eine Kündigung bald per WhatsApp?
In vielen Arbeitsverträgen ist die Form der Kündigung genau geregelt – denn hier heißt es meist, dass eine Kündigung der Schriftform bedarf. Doch könnte es künftig möglich sein, eine Kündigung auch elektronisch zu übermitteln?
Das sieht zumindest das geplante Bürokratieentlastungsgesetz vor. Das Gesetz klingt zwar ziemlich umständlich, soll aber genau das Gegenteil bewirken.
Dafür hat das Justizministerium eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geplant, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin heißt es unter anderem: „Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist.“
Elektronische Form soll Schriftform ablösen
Dabei soll die elektronische Form zur Norm werden und die Schriftform nur noch als Ersatz dienen. So heißt es im Gesetzesentwurf beispielsweise auch: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.“
Das solle künftig vor allem im privaten Rechtsverkehr gelten, aber unter anderem auch für Gewerbemietverträge und Pachtverträge. Dann könnte die Schriftform nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden.
Rechtzeitige Kündigung via WhatsApp und Co.
Die Änderung der gesetzlichen Grundlage für Kündigungen soll vor allem das rechtzeitige Kündigen unterstützen. Denn künftig soll es möglich sein, eine Kopie das Schreibens über E-Mail oder einen Messenger wie WhatsApp per Foto über das Smartphone zu verschicken.
Es gibt jedoch eine Einschränkung. Denn Vermieter:innen können im Nachhinein auch das Originalschreiben noch nachträglich verlangen. Dieses müsste dann im Original per Brief übersandt werden.
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