Du möchtest deine alte Heizung erneuern und dafür eine Wärmepumpe einbauen lassen? Dann kannst du nun bei der KfW-Bank einen Antrag auf Förderung für eine Heizung stellen.
In Deutschland laufen rund 72 Prozent der Heizungen entweder mit Gas oder Öl. Der Anteil dieser fossilen Heizungen hat sich seit dem Jahr 2019 nur geringfügig minimiert.
Wurden 2019 noch 25,6 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Öl geheizt, sind es 2024 noch immer 23,4 Prozent. Bei Gasheizungen ist der Prozentsatz sogar von 48,2 auf 48,3 Prozent angestiegen.
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Die Reduzierung fossiler Brennstoffe in deutschen Heizungssystemen soll mit Hilfe des Gebäudeenergiegesetzes vorangetrieben werden. Denn auf der Grundlage des GEG können Privatleute nun einen Antrag auf Förderung für eine Wärmepumpe bei der Förderbank KfW stellen.
Antrag auf Förderung für eine Wärmepumpe stellen
Möchtest du deine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen, kannst du ab sofort von der neuen staatlichen Förderung profitieren. Dieser Investitionskostenzuschuss beträgt mindestens 30, maximal sogar 70 Prozent.
Den Antrag dafür stellst du bei der Förderbank KfW. Dafür steht dir das Kundenportal „Meine KfW“ zur Verfügung.
Hierfür benötigen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz oder Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie erstellt. Darüber hinaus benötigen Sie den abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.
Aktuell gilt dies aber nur für Privatpersonen, die Eigentümer:in eines Einfamilienhauses sind und dies selbst bewohnen. Weitere Kategorien wie vermietete Mehrfamilienhäuser sollen im Laufe des Jahres folgen.
So setzt sich der Zuschuss zusammen
Die Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt dabei 30 Prozent. Hinzu kommen diverse Boni, die von bestimmten Faktoren abhängen.
Dazu zählt unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus, der 20 Prozent beträgt. Dieser gilt, wenn du deine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung gegen eine klimafreundliche Lösung tauschst. Auch bei mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizungen wird dieser angerechnet.
Beträgt dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro, kannst du zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent beantragen. Wird bei deiner neuen Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt, kannst du zusätzlich einen Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent geltend machen.
Deine persönliche Fördersumme ist also von all diesen Faktoren abhängig. Du kannst dabei die Grundförderung mit verschiedenen Boni kombinieren – allerdings nur bis der Förderhöchstsatz von 70 Prozent erreicht ist.
Aber auch die Höhe der förderfähigen Kosten ist entscheidend für die Summe deiner Förderung. Denn für den Tausch der Heizung sind in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro förderfähig. Deine Forderung beträgt dann also maximal 23.500 Euro.
Beispielrechnung für die Förderung einer Wärmepumpe
Doch was bedeuten diese Zahlen genau in der Praxis? Angenommen, deine neue Wärmepumpe kostet in der Anschaffung 17.000 Euro. Mit der Erschließung der Wärmequelle, der Baubegleitung und dem Einbau durch ein Fachunternehmen kommen weitere 13.000 Euro Kosten auf dich zu.
Deine Gesamtkosten betragen also insgesamt 30.000 Euro. Nun kannst du die Förderung beantragen:
- 30 Prozent Grundförderung: 9.000 Euro
- 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: 6.000 Euro
- 5 Prozent Effizienzbonus: 1.500 Euro
Deine Förderung beträgt also insgesamt 16.500 Euro. Von deinen Gesamtkosten in Höhe von 30.000 Euro musst du also nur 13.500 Euro selbst aufbringen.
Treffen alle möglichen Boni für dich zu, musst du den Förderhöchstsatz von 70 Prozent beachten. Denn die Grundförderung mit allen Boni würde insgesamt 85 Prozent Förderung ergeben – diese wird dann allerdings bei 70 Prozent gedeckelt.
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