Streit Spotify Apple, EU-Kommission, Geldstrafe, Wettbewerbsrecht

Streit zwischen Spotify und Apple: Darum verhängt die EU eine Milliardenstrafe

André Gabriel
Europäische Kommission

Weil Apple laut EU-Kommission gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, muss der US-Konzern eine milliardenhohe Geldstrafe bezahlen. Das bringt auch den Streit zwischen Spotify und Apple in eine neue Dimension.

Apple soll seine Marktposition für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps an iOS-User missbraucht haben und dafür jetzt mehr als 1,8 Milliarden Euro Strafe zahlen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission hervor.

Das Unternehmen habe App-Entwickler darin beschränkt, iPhone- und iPad-Nutzer:innen über preisgünstigere Alternativen im Bereich von Musikabos zu informieren. Dabei handele es sich nach EU-Kartellvorschriften um eine illegale Vorgehensweise.

Punkt für Spotify im Streit mit Apple

Schon im Jahr 2019 hat sich Spotify bei der EU über Apple beschwert, weil sich der Tech-Riese auch eine Umsatzbeteiligung an In-App-Käufen sichert – zunächst 30 Prozent und nach einem Jahr 15 Prozent. Das kritisierte im Jahr 2021 auch die EU-Kommission.

Im Januar 2024 hat Apple diese Regelung verändert: Aus den 30 beziehungsweise 15 Prozent sind 17 und zehn Prozent geworden. Allerdings greifen die Prozentsätze nur, wenn App-Entwickler nicht das Payment-System von Apple nutzen – andernfalls kommen jeweils drei Prozent hinzu. Spotify wird sich im Streit mit Apple durch das Urteil und die hohe Geldstrafe bestätigt sehen.

Warum muss Apple eine Strafe zahlen?

Entwickler können ihre Anwendungen mit dem App Store im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum an iOS-User vertreiben – und zwar nur dort. Das bringt Apple in eine Machtposition, von der aus der Konzern alle Richtlinien definieren und kontrollieren kann.

Nun hat die EU-Kommission entschieden, dass Apple den Wettbewerb durch bestimmte Geschäftsbedingungen behindert. So ist es Entwicklern beispielsweise untersagt, iOS-User in ihren Apps über Abonnementpreise außerhalb der App zu informieren.

Außerdem dürfen sie iPhone- und iPad-User nicht darüber in Kenntnis setzen, wie sich die Kosten von In-App- zu anderen Abos unterscheiden. Hintergrund: Verkäufe laufen auch über den In-App-Bezahlvorgang von Apple. Das Hinterlegen von Links zu Websites der App-Entwickler, wo Aboalternativen aufgeführt sind, ist ebenfalls verboten.

EU-Entscheidung nach fast vier Jahren Streit zwischen Spotify und Apple

Nach dem im Juni 2020 eingeleiteten förmlichen Verfahren hat die Kommission in Brüssel am 4. März 2024 beschlossen, dass die genannten Bestimmungen unlautere Handelsbedingungen seien, die gegen Artikel 102 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen.

Fast zehn Jahre haben die Geschäftsbedingungen gewirkt. Dadurch könnten etliche iOS-Nutzer:innen deutlich mehr für Musikstreaming-Abos bezahlt haben. Zumal Apple hohe Provisionen von den Anbietern verlangt hat, die wiederum zu höheren Abopreisen geführt haben.

Die Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung haben die Höhe der Geldbuße bestimmt. Zudem soll Apple während des Verfahrens falschen Angaben getätigt haben. Auch Abschreckungsgründe spielten beim Strafmaß eine Rolle.

Für Apple ist das Thema damit gegebenenfalls nicht beendet, denn Personen und Unternehmen, die von dem wettbewerbswidrigen Gebaren betroffen sind, könnten jetzt vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen.

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André Gabriel ist seit Oktober 2026 stellvertretender Chefredakteur von BASIC thinking. Davor war er als freier Autor und Lektor tätig. Er studierte Germanistik, Literatur und Psychologie an der Universität Potsdam.