Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
IP-Adressen Hessen Vorratsdatenspeicherung anlasslos speichern
TECH

Vorratsdatenspeicherung: Hessen will IP-Adressen auch ohne Anlass speichern

Fabian Peters
Aktualisiert: 23. April 2024
von Fabian Peters
Adobe Stock/ xiaoliangge
Teilen

Die hessische Landesregierung will über den Bundesrat durchsetzen, dass IP-Adressen anlasslos bis zu einen Monat lang gespeichert werden dürfen. Der Vorstoß geht weit über das vom Bund beschlossene sogenannte Quick-Freeze-Verfahren hinaus. 

Am Freitag, den 26. April 2024, will die Landesregierung Hessens im Bundesrat eine Gesetzesinitiative vorstellen, die vorsieht, dass IP-Adressen anlasslos einen Monat lang gespeichert werden können. Hintergrund ist ein Vorhaben der lokalen schwarz-roten Regierung, die aus dem entsprechenden Koalitionsvertrag hervorgeht.

Demnach sollen Provider Internetkennungen einen Monat lang ohne Anlass aufbewahren. Die Justiz und Strafvereitelungsbehörden wie das Landesamt für Verfassungsschutz sollen zur Bekämpfung und Verfolgung schwerer Kriminalität darauf zugreifen können.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

IP-Adressen speichern: Hessen prescht bei Vorratsdatenspeicherung vor

Die Initiative von Ministerpräsident Boris Rhein und Hessens Justizminister Christian Heinz (beide CDU) sieht auch für die Verfolgung minderschwerer Straftaten eine Handhabe vor. Rhein erklärte dazu:

Der Gedanke daran, wie viele Täter wir nicht fassen können, weil wir keine IP-Adressen speichern dürfen, ist für mich unerträglich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.

Justizminister Heinz ergänzte, dass der Gesetzentwurf durch die angepeilte Speicherdauer von einem Monat auch mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die hessische Landesregierung kritisierte außerdem das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren der Bundesregierung, das laut Rhein und Heinz keinen ausreichenden Schutz biete.

Was ist das Quick-Freeze-Verfahren?

Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Daten erst dann gespeichert werden dürfen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Dafür ist ein richterlicher Beschluss nötig.

Um auf die eingefrorenen Daten zugreifen zu können und sie auszuwerten, bedarf es einen weiteren Beschluss. Bei Gefahr im Verzug kann jedoch auch die Staatsanwaltschaft vorläufig entscheiden.

Der hessischen Landesregierung und auch Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) reicht das nicht. Im Tausch für Zugeständnisse im Mietrecht rückte die SPD auf Bundesebene aber kürzlich davon ab und stimmte dem von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bevorzugten Quick-Freeze-Verfahren zu.

 Vorratsdatenspeicherung: Die juristischen Hürden sind hoch

Die juristischen Hürden für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sind hoch. Sie war zwischenzeitlich bereits beschlossen, wurde jedoch im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Daraufhin hat die Politik nachgebessert. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten wurde sie 2017 aber erneut ausgesetzt.

Im Jahr 2022 entschiedet der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur unter äußersten Grenzern mit dem Grundrecht auf Privatsphäre vereinbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht folgte diesem Urteil etwas später.

Demnach dürfen IP-Adressen ohne konkreten Verdacht nur unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit gespeichert werden. Diese Vorgabe ist aber urkonkret und lässt Spielraum. Die Dauer der Vorratsdatenspeicherung  müsse etwa auf das „absolut Notwendige“ begrenzt sein.

Hessens Justizminister Christian Heinz ist derweil der Ansicht, dass seine Initiative dieser Vorgabe gerecht wird. Dadurch, dass keine persönlichen Bewegungsprofile angelegt würden, sei die wichtigste Auflage erfüllt. Doch ob der Vorstoß aus Hessen mit den Grundgesetz vereinbar ist, müssen letztlich vermutlich Gerichte entscheiden.

Auch interessant: 

  • iPhone: Bei dieser Benachrichtigung solltest du umgehend aktiv werden
  • Stadt Gelsenkirchen verbietet E-Scooter – richtig so!
  • Betrug bei PayPal: Vorsicht vor dieser neuen Betrugsmasche
  • Google Maps: So kannst du eine Ladestation für dein E-Auto finden
Kleines Kraftwerk

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Praktikant Social Media Marketing B2B bei Vod...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
Software Engineer – Cinematography & Comp...
ZEISS in Oberkochen (Baden-Württemberg)
Online-Marketing-Manager (d/w/m) in Teilzeit ...
Evangelische Bank eG in Kassel
Fullstack Software Engineer – Cinematography ...
ZEISS in Oberkochen (Baden-Württemberg)
Data Engineer (m/w/d)
emetriq GmbH in Hamburg

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:DatenschutzInternetPolitik
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Akku Life Guard intelligente Steckdose Höhle der Löwen Nature
MONEYTECH

Akku Life Guard: Intelligente Steckdose aus „Höhle der Löwen“ (+Gewinnspiel)

KI-Singularität KI Künstliche Intelligenz
TECH

KI-Singularität: Eine neue Ära der Künstlichen Intelligenz?

Balkonkraftwerke Vergleich, Solar, Solarenergie, Erneuerbare Energie, Solarenergie, Sonne, Haus, Stiftung Warentest, Ranking
GREENTECH

Stiftung Warentest: 8 Balkonkraftwerke im Vergleich – nur zwei Anlagen „gut”

KI Bias Künstliche Intelligenz Verzerrungen
TECH

KI-Verzerrungen: Was bedeutet Bias?

sparsamsten Diesel Mittelklasse, ADAC, Verbrauch, Kosten, Gesamtkosten, Grundpreis, CO2-Ausstoß, Kraftstoff, Auto, Mobilität, Fahrzeug, Automobil-Industrie
MONEYTECH

Laut ADAC: Die sparsamsten Diesel der Mittelklasse

VPN-Anbieter Europa, VPN-Dienste Europa
TECH

Alternativen zu US-Software: 4 VPN-Anbieter aus Europa

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?