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Warnhinweise auf Mogelpackungen
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Irreführung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen

Fabian Peters
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Fabian Peters
Adobe Stock/ poravute
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Immer mehr Produkte im Handel führen Verbraucher in die Irre. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat 2023 über 100 solcher Mogelpackungen identifiziert – ein neuer Höchstwert. Versteckte Preiserhöhungen lassen sich aber nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb Warnhinweise auf Mogelpackungen. 

Eine Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar höheren Preis. Solche sogenannten Mogelpackungen tauchen im Handel immer häufiger auf.

Für viele Verbraucher sind solche versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen. In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 Mogelpackungen deshalb mit einem entsprechen Hinweise im am Regal kennzeichnen.

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Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern die Bundesregierung aktuell dazu auf, Mogelpackungen zu regulieren. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung hervor. Die Bundesregierung müsse Verbraucher demnach besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen. vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu:

Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt derweil seit einigen Jahren eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 hat sie über 100 solcher Produkte mit versteckten Preiserhöhungen identifiziert – ein neuer Rekord. Laut vzbv ist es auch 2024 bereits zu vielen Beschwerden gekommen. Bei Mogelpackungen unterscheiden man derweil:

  • „Shrinkflation“: Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis.
  • „Skimpflation“: Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe.

Verbrauchertäuschung: Bundesregierung soll handeln

Die Verärgerungen der Menschen sei derzeit groß. Denn in Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparen vieler Hersteller an Inhalt und Qualität – ohne es Verbrauchern transparent mitzuteilen. Der vzbv fordert die Bundesregierung deshalb zum Handeln auf. Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, dazu:

Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Juni 2023 bereits in einem Eckpunktepapier angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Dieses Vorhaben liegt seitdem allerdings in der Ressortabstimmung. Die Verbraucherzentralen fordern daher, dass das BMUV das Thema endlich angeht. Auch auf EU-Ebene sollten Mogelpackungen reguliert werden, so die Forderung.

In Ungarn und in Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler entsprechende Produkte etwa durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Laut vzbv sei das aber allenfalls eine Übergangslösung. „Es müssen diejenigen in die Pflicht genommen werden, die Mogelpackungen in Umlauf bringen. Und das sind die Hersteller“, so Ramona Pop. Außerdem solle es eine Meldestelle für Verbraucher gegebene.

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THEMEN:RechtVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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