Recht auf Abschalten Australien Recht auf Nichterreichbarkeit

“Recht auf Abschalten”: Australier dürfen Anrufe nach Feierabend ignorieren

Maria Gramsch
Adobe Stock/ photobuay

Ist es eigentlich erlaubt, einen Anruf vom Chef nach Feierabend einfach zu ignorieren? Zumindest in Australien ist das nun möglich, denn dort gibt es ab sofort ein gesetzliches „Recht auf Abschalten“.

Smartphones und das nahezu überall verfügbare Mobilfunknetz machen die ständige Erreichbarkeit möglich. Doch vor allem gesundheitlich ist es nicht besonders förderlich, wenn Beschäftigte ständig erreichbar sind.

In Australien hat deshalb nun der Gesetzgeber eingegriffen. Dort gilt künftig ein sogenanntes „Recht auf Abschalten“ – Arbeitnehmer:innen dürfen also nach Feierabend die Anrufe von Chef oder Chefin einfach ignorieren.

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Australien ist nicht das erste Land mit einer entsprechenden Regelung. Auch in Frankreich gilt für Angestellte bei größeren Unternehmen seit 2017 beispielsweise ein ähnliches Recht.

Australien startet „Recht auf Abschalten“

Bereits im Februar 2024 wurde das neue Gesetz in Australien verabschiedet. Seit Mitte August ist es in Kraft. Die Regelung gilt aber noch nicht für alle. Denn erst ab August 2025 soll es auch für kleinere Unternehmen mit weniger als 15 Angestellten gelten.

„Es geht darum, das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben wiederherzustellen und sicherzustellen, dass die Menschen nicht unbezahlte Überstunden machen, um E-Mails zu checken und auf Dinge zu antworten, für die sie nicht bezahlt werden“, erklärt Senator Murray Watt, Australiens Minister für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen in einem Interview.

Das neue Gesetz schützt Beschäftigte, die sich „weigern, Kontakte oder Kontaktversuche außerhalb ihrer Arbeitszeit zu überwachen, zu lesen oder zu beantworten, es sei denn, ihre Weigerung ist unangemessen“, heißt es von der australischen Fair Work Commission.

Australien will die Work-Life-Balance fördern

Der letzte Teil der Erklärung zeigt bereits: Das neue Gesetz soll kein Freifahrtschein sein. Denn unter bestimmten Umständen gilt die Weigerung zu antworten auch künftig als unangemessen.

Das hängt unter anderem vom Dienstalter der jeweiligen Arbeitnehmer:innen ab. Aber auch persönliche Umstände wie zum Beispiel die Betruungspflicht spielen hier eine Rolle.

„Wenn es sich um eine Notsituation handelt, würde man natürlich erwarten, dass ein Arbeitnehmer auf so etwas reagiert“, heißt es von Senator Watt. In solchen Fällen dürften Unternehmen von ihren Angestellten weiterhin Erreichbarkeit erwarten.

„Aber wenn es sich um eine alltägliche Sache handelt … dann sollten sie bis zum nächsten Arbeitstag warten, damit die Leute ihr Privatleben genießen können, Zeit mit ihrer Familie und ihren Freunden verbringen, Sport treiben oder was auch immer sie nach Feierabend tun wollen.“ Es gehe darum, den Arbeitnehmer:innen das Gefühl zu nehmen, dass sie „an den Schreibtisch gekettet sind“, obwohl die Unternehmen sie in dieser Zeit nicht bezahlen.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.