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Produkthaftungsrichtlinie: Neue Ansprüche auf Schadenersatz bei fehlerhaften Produkten

Maria Gramsch
Adobe Stock/ weyo

Die EU hat ihre Produkthaftungsrichtlinie erneuert und damit die Ansprüche auf Schadenersatz bei fehlerhaften Produkten erweitert. Sie gilt nun unter anderem auch für Software und digitale Produkte.

Bereits seit den 1980er Jahren ist die Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft. Doch nun wurde sie maßgeblich überarbeitet und an das digitale Zeitalter angepasst.

Laut der Europäischen Kommission soll die überarbeitete Richtlinie stärkere Rechte für Verbraucher gewährleisten. Sie schaffe einen soliden Rahmen für den Schadenersatz bei fehlerhaften Produkten.

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Neue Produkthaftungsrichtlinie: Was ändert sich?

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung der Produkthaftungsrichtlinie ist die Überarbeitung des Begriffs „Produkt“. Denn dieser gilt künftig auch für Digitales und Software.

Die erneuerte Produkthaftungsrichtlinie sieht vor, dass beispielsweise auch bei fehlerhafter Software und daraus entstandenen Schäden ein Schadenersatzanspruch entsteht. Auch Online-Plattformen, die fehlerhafte Produkte vertreiben, können demnach haftbar gemacht werden.

Für Reparaturen sieht die Novelle ebenfalls Änderungen vor. Wird ein Produkt nicht beim ursprünglichen Hersteller repariert, nachgerüstet oder geupgradet, so übernimmt die Person die Haftung, die diese Änderungen vorgenommen hat.

Doch die neuen Regelungen gelten nicht nur für fehlerhafte Produkte aus der EU. Aach für Produkte aus Nicht-EU-Ländern können Importeure und Unternehmen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

EU erleichtert die Beweislast

Wenn Verbraucher Schadensersatz geltend machen wollen, sieht die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie eine erleichterte Beweislast vor. Hersteller müssen Beweismittel auf Antrag offenlegen, damit Kunden ihre Ansprüche geltend machen können.

Außerdem soll es auch dann Erleichterungen geben, wenn es übermäßig schwierig ist, einen Zusammenhang zwischen einem entstandenen Schaden und einem fehlerhaften Produkt nachzuweisen.

In einem solchen Fall kann das zuständige Gericht entscheiden, dass Kläger lediglich nachweisen müssen, „dass das Produkt wahrscheinlich fehlerhaft war oder dass seine Fehlerhaftigkeit den Schaden wahrscheinlich verursacht hat“, wie der EU-Rat in einer Pressemeldung darlegt.

Ab wann gilt die neue Produkthaftungsrichtlinie in Deutschland?

Die neue Produkthaftungsrichtline ist am 8. Dezember 2024 offiziell in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Zusätzlich will die EU-Kommission eine Datenbank einrichten. In dieser sollen Gerichtsurteile zu Produkthaftungsfällen öffentlich zugänglich sein. Die EU will es Verbrauchern so ermöglichen, sich besser über die neuen Vorschriften informieren zu können.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.