Die neue E-Auto-Förderung ist beschlossene Sache und soll rückwirkend für Neuzulassungen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Anträge hierfür sollen im Laufe des Monats Mai freigeschaltet werden. Für alle Interessierten lohnt es sich daher, den Antrag jetzt bereits vorzubereiten.
Die staatliche Förderung von Elektroautos galt über viele Jahre hinweg als wichtiger Treiber für die Elektromobilität in Deutschland. Seit 2016 unterstützte der sogenannte Umweltbonus den Kauf von E-Autos mit Zuschüssen von mehreren tausend Euro.
Das Programm wurde allerdings Ende 2023 vorzeitig eingestellt, was einen deutlichen Rückgang von E-Auto-Neuzulassungen nach sich zog. Mit der neuen E-Auto-Förderung soll der Absatz für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 wieder angekurbelt werden.
Das Antragsportal hierfür soll im Laufe des Monats Mai freigeschaltet werden. Es lohnt sich allerdings schon jetzt, den Antrag vorzubereiten. Wir erklären dir, was du hierfür alles benötigst.
E-Auto-Förderung 2026: So kannst du dich auf deinen Antrag vorbereiten
Die geplante E-Auto-Förderung 2026 wird je nach Einkommen und Haushaltsgröße festgelegt. Demnach kann sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen. Für reine Elektroautos ist eine Basisprämie von bis zu 3.000 Euro möglich. Weitere Zuschüsse erhalten Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien mit Kindern.
Die Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen von E-Autos, E-Autos mit Range-Extender und Plug-in-Hybriden ab dem 1. Januar 2026. Da die Anträge für die E-Auto-Förderung online gestellt werden, musst du dich mit einem BundID-Konto digital ausweisen können.
Dieses Konto kannst du auf dieser Website kostenlos erstellen. Dafür benötigst du deinen aktivierten Online-Personalausweis oder ein gültiges Elster-Zertifikat.
Bitte beachte, dass die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort für ein BundID-Konto in diesem Fall nicht genügt. Denn dabei ist das Vertrauensniveau zu niedrig und die korrekte Identifizierung nicht möglich.
Einkommen für die E-Auto-Förderung 2026 nachweisen
Die neue E-Auto-Förderung ist sozial gestaffelt, daher spielt das Einkommen bei der Beantragung eine zentrale Rolle. Denn die Bundesregierung will mit der neuen Prämie mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität ermöglichen.
Daher haben Haushalte Anspruch auf die Förderung, die ein zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro haben. Für Familien steigt diese Grenze für bis zu zwei Kinder um je 5.000 Euro. Damit liegt die Einkommensgrenze bei zwei oder mehr Kindern also bei 90.000 Euro.
Für den Nachweis über das Einkommen benötigst du die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide. Diese dürfen maximal drei Jahre alt sein – aktuelle können dafür also die Steuerbescheide aus den Jahren 2024 und 2023 verwendet werden.
Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
- Adressat des Steuerbescheides
- Steuer-ID
- Datum des Bescheids und Steuerjahr
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens
- Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum)
Das BAFA weist darauf hin, dass in Einzelfällen besondere Kategorien personenbezogener Daten im Steuerbescheid enthalten sein können. Dazu können Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie biometrische Daten zählen. Es wird empfohlen, alle Angaben, die nicht für die Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt werden, vorab zu schwärzen.
Leben im Haushalt Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft müssen auch deren zwei aktuellste Einkommensteuerbescheide vorgelegt werden. Bei gemeinsamer Veranlagung bei der Steuererklärung genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.
Geht die Anzahl der förderrelevanten Kinder bereits aus den vorgelegten Steuerbescheiden hervor, müssen diese nicht weiter nachgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, kannst du bei deinem Antrag den Kindergeldnachweis der Familienkasse, den Kindergeldbescheid (inklusive Erklärung zur Aktualität) oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt vorlegen.
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