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Nebenberuflich selbstständig: Tipps, damit die Steuer nicht zu Falle wird

Stefan Heine
Bild: Adobe Stock / Wolfilser

Tagsüber Festanstellung, abends KI-Beratung oder Social-Media-Management für lokale Unternehmen: Sieben von zehn Gründungen in Deutschland sind laut KfW-Gründungsmonitor 2026 Nebenerwerbsgründungen. Doch wer neben dem Gehalt plötzlich Rechnungen schreibt, unterschätzt oft die steuerlichen Folgen. Eine aktuelle Smartsteuer-Auswertung zeigt: Wer nachzahlen muss, zahlt im Schnitt 3.568 Euro. 

Tagsüber Produktmanagement im Festangestelltenverhältnis, abends KI-Berater für zwei Mittelständler. Oder: Hauptberuflich im Marketing, nebenbei Instagram- und LinkedIn-Accounts für lokale Unternehmen betreuen.

Nebenberufliche Selbstständigkeit im Digitalbereich boomt, oft ist sie auch der Weg in die eigene Selbstständigkeit. Laut aktuellem KfW-Gründungsmonitor 2026 sind sieben von zehn Gründungen Nebenerwerbsgründungen, ein Rekordwert.

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Aber was passiert steuerlich, wenn neben dem Gehalt plötzlich Rechnungen geschrieben werden? Eine aktuelle smartsteuer-Auswertung mit einer fünfstelligen Anzahl untersuchter Steuerbescheide von Selbstständigen zeigt: Wer Geld vom Fiskus zurückerhält, bekommt im Schnitt 1.769 Euro. Wer nachzahlen muss, zahlt durchschnittlich 3.568 Euro. Die Differenz ist kein Zufall.

Nebenberuflich Selbstständig: Diese Betriebsausgaben senken deinen Gewinn in der EÜR

Im Hauptjob zieht der Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer ab. Auf die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit passiert das nicht.

Wer als KI-Berater im Jahr beispielsweise 18.000 Euro zusätzlich verdient, schuldet darauf erst mit dem Steuerbescheid die volle Einkommensteuer (mehr zu unterschiedlichen Steuerarten bei Nebentätigkeiten hier). Und weil dieses Einkommen auf das Gehalt draufkommt, greift der persönliche Steuersatz – bei vielen im Bereich von 30 bis 42 Prozent.

Das führt zu Nachzahlungen, die beim ersten Mal unerwartet kommen können. Doch das Finanzamt wird in der Folge meist Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen, sodass sich die Belastung ab dem zweiten Jahr auf vier Quartale verteilt.

Damit wird eine hohe Nachzahlung in den meisten Fällen vermieden.
Damit die eigene Steuerlast jedoch möglichst gering ausfällt, gibt es einige wichtige Hebel.

Die EÜR: Was KI-Beratung und Social-Media-Management absetzen können

Zunächst jene Hebel in der EÜR, der Einnahmenüberschussrechnung. Hier gilt: Einnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn – und nur der Gewinn wird versteuert.

Für einen nebenberuflichen KI-Berater sieht das beispielsweise so aus: API-Kosten für OpenAI, Anthropic oder andere Dienste sind Betriebsausgaben. Genauso ein leistungsfähiger Rechner, anteilig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Dazu kommen Software-Abos, Cloud-Speicher und Fachliteratur. Wer für Kundentermine reist: Fahrtkosten.

Wichtig: Wer etwa KI-Tools auch privat nutzt, muss diese in der Steuer trennen; wer die Tools zu 30 Prozent auch privat nutzt, darf nur 70 Prozent der Kosten steuerlich absetzen.

Altersvorsorge und Versicherung: Die Steuer-Hebel, die viele übersehen

Die eigentliche Stellschraube für steuerlichen Abzug liegt in der Einkommensteuererklärung selbst – bei Posten, die mit der Selbstständigkeit gar nichts zu tun haben.

Der größte Einzelposten laut smartsteuer-Auswertung: Beiträge zur Altersvorsorge. Im Schnitt sind es 8.923 Euro, die als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken. Dazu Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlich 6.078 Euro.

Diese Beiträge zahlen Menschen im Nebenerwerb gleichermaßen, weil sie ohnehin über den Hauptjob versichert sind.
Weitere Hebel, die viele übersehen: Fortbildungskosten für den Hauptjob und Weiterbildung für die Selbstständigkeit.

Wer beispielsweise einen KI-Zertifikatskurs macht, der sich auf die Beratungstätigkeit bezieht, setzt ihn über die EÜR ab. Wer eine Fortbildung im Hauptjob besucht, die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wird, über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.

3 Tipps, damit die erste Steuernachzahlung nicht zur Falle wird

1. Rücklagen für die Nachzahlung bilden. Wer im ersten Jahr der Selbstständigkeit einen Überschuss nebenbei erzielt und nichts zurücklegt, hat ein Problem, wenn der Bescheid kommt. Deshalb: Einen Teil des Gewinns auf ein Rücklagenkonto legen.

2. Homeoffice-Pauschale gilt nur einfach. Wer im Hauptjob und in der Selbstständigkeit von zu Hause arbeitet, kann die Pauschale für beide Tätigkeiten nutzen; aber der Maximalbetrag von 1.260 Euro gilt insgesamt, nicht pro Tätigkeit.

3. Weiterbildung absetzen. Der Prompt-Engineering-Kurs für 800 Euro, das Social-Media-Marketing-Seminar für 500 Euro – beides sind Betriebsausgaben, die direkt den Gewinn senken.

Ab dem zweiten Jahr wird es einfacher: Eine gute Steuersoftware übernimmt die meisten Vorjahreswerte, und die Struktur der EÜR steht. Der größte Hebel bleibt aber, sich einmal gründlich mit den Vorsorgeaufwendungen zu beschäftigen – das wirkt jedes Jahr.

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Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.
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