Law-Blog: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter? Nie gehört! (Teil I: Wer ist verpflichtet und wer kann es werden)
Law-Blog: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter? Nie gehört! (Teil II: Intern oder extern, Unterlassungsfolgen)
Handakte Weblawg: Datenschutz für Rechtsanwälte
Neue Stellenangebote
Growth Marketing Manager:in – Social Media GOhiring GmbH in Homeoffice |
||
Content Marketing Expert / Social Media Expert Publications (w|m|d) zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh in Münster |
||
Senior Social Media Manager:in im Corporate Strategy Office (w/d/m) Haufe Group SE in Freiburg im Breisgau |
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften (z.B kein Datenschutzbeauftragter, kein Verfahrensverzeichnis oder keine interne Verfahrensübersicht), droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 – 250.000 gem. § 43 BDSG.