Sonstiges

Murphy's Law

autsch, diesmal hat es mich getroffen: Ein Kunde ist stinkesauer auf mich. Was war passiert? Er hatte ein Mobi-Click bestellt, das ich nebengewerblich vertreibe, weil mich das Produkt selbst sehr überzeugt hat. Dann lief alles schief was nur schieflaufen konnte: Die Ware kam nicht an. Dazu muß man wissen, daß ich on the fly die Ware beim Hersteller ordere und nicht auf Lager halte. Der Kunde war natürlich sauer, da ich Vorkasse verlange. Also haben wir dann vereinbart, das Geschäft zu stornieren und er sein Geld zurückbekommt. Murphy’s Law hat dann richtig zugeschlagen: Bei der Rücküberweisung unterlief ein Fehler, so daß das Geld nicht ankam. Kunde ward noch saurer, was ich ebenso wäre wie jeder andere auch. Also hin und her telefoniert (was bei mir nicht so einfach ist, mich zu erwischen, da ich häufig unterwegs bin). Dann über den Kunden den Fehler herausgefunden und das Cash diesmal persönlich am Bankschalter auf das Kundenkonto eingezahlt. Btw, Irrsinn, die Bank hat mal locker eine heftige Gebühr verlangt. Was aber anscheinend der Nachteil von Bareinzahlungen ist: Die Abwicklungsdauer ist nicht so schnell. Der Kunde – mittlerweile glutrot – droht nun mit Anzeige, Anwalt und pipapo, denn das Geld ist noch nicht angekommen. Wow. Das Schlimmste: Ich kann niemanden außer mir die Schuld geben, grrr… was tut man nun in solchen Fällen? Das Nebengewerbe wird gekappt, da mich das zuviel Nerven kostet und es einfach die Mühe nicht wert ist. Was ist mit dem Kunden? Der ist eines meiner neuen aktiven Referenzkunden, dieses eine Mal aber leider nur andersherum 🙁 Ich habe mir noch vorher überlegt, ob ich ihm einen Amazon-Gutschein oder etwas analoges zum „Abschied“ bzw. Entschuldigung mitgeben soll. Doch nachdem er nun so sauer gefahren wurde, schenk ich mir das lieber, denn was soll das noch bringen? Er wird dadurch keine bessere Meinung von mir haben.

Thats Business Life, man muß auch mal Kröten schlucken können!

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

9 Kommentare

  • Direkteinzahlung auf das Konto des Kunden bei seiner Bank dauert länger? Dann ist es ja schlauer so zu tun, als zahle man den Betrag auf sein eigenes Konto ein. Denn dann ist (weil es muss) es sofort drauf.

  • ja, weil die das Geld anders als bei Überweisungen erst selbst überweisen müssen. Bei Bareinzahlungen aufs eigene Konto ist es wie bei Geldautomaten: Das Geld ist gleich da. Die Bareinzahlung war für mich in diesem Fall nur ein Vorteil, weil ich eine Bestätigung von der Bank bekomme.

  • Wenn keine gravierende Gründe dagegen sprechen könntest du den Kunden unter Hinweis dieses Beitrages noch einmal um Entschuldigung bitten und da bei der Frist kaum Zinsverluste beim Ex-Kunden aufgetreten sind, allerdings dies Zeit und Nerven gekostet hat, wäre die Verbindung mit einem Gutschein für ein Essen oder ein Buch eines Ladens bei ihm am Ort sicherlich eine witzige Idee. Nicht weil Du den Kunden zurückgewinnst, sondern weil Du Blog-Dialog auch in einem schwierige Fall lebtest.

  • meinst Du nicht, das würde eher wie ein einschleimen aussehen? Ich weiß nicht… ich habe dabei kein gutes Gefühl. Sobald er sein Geld sieht, wird er den Fall abschließen und in seinem gedanklichen Schwarzbuch einen Strich einritzen.

  • es gibt da so eine Kaufmannsregel dem schlechten (verlorenen) Geld kein gutes Geld hinterher zu werfen.
    also nach der Murphy Law Parade hätte ich mir die 5-10€ sicher auch gespart
    manchmal muß ein Stoploss auch durchgehalten werden 🙂

  • Robert, kannst du mir mal verraten um was für eine Summe es sich bei dieser Sache überhaupt gehandelt hat. Finde den Punkt nicht unspannend, man sollte schon wissen bei welchen Beträgen die Kunden die Nerven verlieren. Und die genauen Zeitspannen gehen auch nicht aus deinen Angaben hervor, hat es sich um ein paar Tage oder Wochen gehandelt?

    Ciao, Gerald

  • Unter kaufmännischem Gesichtspunkt mag man das so sehen, unter zwischenmenschlichen nicht mehr. Und ich hatte kürzlich einen ähnlich gelagerten Fall, wo sich herausstellte, den Kunden mit dem Tick Extraaufwand in den Markt zurück zu verabschieden kann sich richtig lohnen.

    Unter rein kaufmännischen Gesichtspunkten hätte ich an einem bestimmten Punkt aufhören müssen. Den Dialog beenden und es gut sein lassen. So eine Einschätzung wann man schlechtem Geld gutes Geld hinterher wirft, kann manchmal täuschen. Ich betrachte die Kaufmannsregel auch eher unter dem Gesichtspunkt, bei einem betrügerisch agierenden, total pleiten und säumigen Kunden nicht noch Kosten durch Anwälte und Gerichtsvollzieher zu erzeugen, die man zum Umsatzausfall noch obendrauf rechnen darf.

    Hier geht es darum einen Ex-Kunden zu vermitteln, es war keine betrügerische Gewinnsucht, sondern ein Zusammenkommen unglücklicher Umstände. Für die Entschuldigung also noch etwas springen zu lassen, kann dabei sehr hilfreich sein.

    Ich bin immer froh, wenn ich solche Missverständnisse ausräumen kann. Immer geht es nicht, so dass ich in meinem unternehmerischen Leben auch schon ein paar Kröten geschluckt habe.