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Frau Kramp-Karrenbauer, auch im Netz gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung!

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Annegret Kramp-Karrenbauer äußert sich nach der Europawahl zum Recht auf Meinungsäußerung in Deutschland. (Foto: Screenshot / YouTube)
geschrieben von Christian Erxleben

Die Europawahl ist vorbei und die digitale Generation hat abgestimmt. Die „Altparteien“ haben massive Verluste erlitten. Jetzt hat sich auch Annegret Kramp-Karrenbauer zu den Geschehnissen rund um die Wahl geäußert. Dabei fordert die CDU-Chefin eigentlich nichts anderes als die Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet. Ein Kommentar.

Noch nicht einmal eine Woche ist es her, dass wir den 70. Geburtstag der deutschen Verfassung gefeiert haben. Seit dem 23. Mai 1949 dient das Grundgesetz als rechtliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes sind die sogenannten Grundrechte verankert. Darunter versteht man allgemein die Rechte eines jeden Menschen und Staatsbürgers gegenüber den Entscheidern im Land.

Der fünfte Artikel des Grundgesetzes dreht sich um die „Freiheit von Meinung, Kunst und Wissenschaft“ in Deutschland. Im ersten Absatz steht im Wortlaut:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Gibt es Unterschiede zwischen digitaler und analoger Meinungsäußerung?

Konkret hat der fünfte Artikel des Grundgesetzes zur Folge, dass jeder Bürger seine Meinung zu einem bestimmten Thema äußern darf. Ob das nun die Einstellung zu Verbrennungsmotoren oder zur besten Biermarke des Landes ist, darf keinen Unterschied machen.

Offenbar jedoch gibt es eine Ausnahme: (Kritische) Meinungsäußerungen vor oder im Wahlkampf. Das auf jeden Fall hat Annegret Kramp-Karrenbauer gestern auf ihrem Twitter-Account verlauten lassen.

Dabei stellen die Tweets der CDU-Chefin eigentlich nur eine Klarstellung zu ihren Aussagen auf einer Pressekonferenz dar.

Besser wurde die Situation dadurch jedoch nicht unbedingt.

Sie stellte die Frage, was los wäre, wenn mehrere Zeitungsredaktionen vor der Wahl einen Aufruf starten würden, nicht die CDU und SPD zu wählen? „Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen“, erklärt Annegret Kramp-Karrenbauer.

Im Bezug auf das aufmerksamkeitsstarke YouTube-Video von Rezo schob die CDU-Chefin nach: „Was sind eigentlich Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten eigentlich für den digitalen Bereich, ja oder nein.“

Diese Diskussion wolle die CDU deshalb auch „sehr offensiv angehen.“

Dabei hatte Rezo gar keinen Aufruf gestartet. Es war vielmehr eine Bitte, wenn auch eine sehr offensive. So hatte er es am Ende seines Videos auch formuliert: „Es ist meine demokratische Pflicht, euch zu bitten: Wählt bitte nicht SPD. Wählt bitte nicht die CDU. Wählt bitte nicht die CSU. Und schon gar nicht die AfD.“

Will Annegret Kramp-Karrenbauer die Meinungsäußerung nun regulieren?

Was es dabei anzugehen gilt, ist schleierhaft. Der oben zitierte fünfte Artikel des Grundgesetzes erlaubt es jedem Bürger, seine Meinung zu äußern. Ob das nun eine einzelne Person oder ein Zusammenschluss ist, macht keinen Unterschied.

Auch macht es keinen Unterschied, ob die Meinungsäußerung gedruckt in einer Zeitung steht oder digital in einem Video abrufbar ist. Und zuletzt spielt auch der Zeitpunkt keine Rolle. Gerade die Einschränkung „im Wahlkampf“ ist irreführend. Genau dann soll doch über die politische Zukunft diskutiert werden.

Wer also versucht, die Demokratie und pluralistische Meinungen durch Regulierungen zu beschränken, hat nicht verstanden, worum es in der Demokratie geht.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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