Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Happy Birthday, Geburtstag, Geburtstagskuchen, Geburtsdatum
MONEY

Urteil! Geburtsdatum im Online-Shop? Gericht verbietet Abfrage

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Pixabay.com / Pexels
Teilen

Auf vielen Websites werden Nutzer:innen entweder beim Öffnen oder spätestens im Bestellprozess nach dem kompletten Geburtsdatum gefragt. Das ist nach einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover aus Gründen der Datenminimierung nicht zulässig.

Websites fragen Geburtsdatum der Besucher ab

Es ist mit Sicherheit jedem von uns beim Surfen im Internet schon einmal passiert, dass er sein Geburtsdatum auf einer Website angeben musste.

Dafür gibt es in der Regel zwei Szenarien. Entweder erfolgt die Altersabfrage schon bevor die Website oder der Online-Shop überhaupt lädt. Wer zu jung ist, muss also draußen bleiben. Oder die Altersabfrage erfolgt im Bestellprozess.

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Neues Urteil: Online-Shops dürfen genaues Geburtsdatum nicht abfragen

Genau das ist jedoch rechtlich nicht erlaubt. Zu diesem Urteil (Az.: 10 A 502/19) kommen die Richter:innen der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover. Konkret ist also nicht die Abfrage des exakten Geburtsdatums, sondern lediglich die Abfrage der Volljährigkeit eines Users erlaubt.

Soweit die Klägerin die Geschäftsfähigkeit ihrer Kunden überprüfen wolle, so erfordere das datenschutzrechtliche Prinzip der Datenminimierung, dass lediglich die Volljährigkeit und nicht das genaue Geburtsdatum abgefragt werde.

Um die Volljährigkeit eines Users abzufragen, können Betreiber:innen von Online-Shops beispielsweise auf eine Checkbox mit einem Haken oder einen entsprechenden Button im Bestellprozess setzen.

Altersgerechte Beratung in Online-Apotheken genügt nicht

Geklagt hatte schon im Jahr 2019 eine Online-Apotheke aus Niedersachsen. Zuvor hatte die zuständige Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) für die Betreiber:innen der Online-Apotheke angeordnet, das Geburtsdatum der Nutzer:innen zu erheben und zu verarbeiten.

Als Grund, warum die Online-Apotheke dieser Unterlassung nicht nachgekommen ist, führten die Betroffenen an, dass die Berufsordnung der Apotheker:innen eine altersgerechte Beratung vorsieht. Dies sei nur mit der Abfrage des Geburtsdatums möglich. Zudem gebe es ein berechtigtes Interesse an der Volljährigkeit und somit Geschäftsfähigkeit eines Users.

Dieser Argumentation sind die Richter:innen am Verwaltungsgericht Hannover allerdings nicht gefolgt. Demnach habe die Verarbeitung des Geburtsdatums „für solche Produkte zu unterbleiben, die keine altersspezifische Beratung erforderten.“

Für eben jene Produkte, die zudem noch den Großteil des Angebots der Online-Apotheke ausmachen, gibt es nach Ansicht des Gerichts keine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Keine Einwilligung abgeholt, geschlechterneutrale Ansprache ermöglicht

Kurios mutet bei der Klage zudem an, dass „die Klägerin bislang von ihren Kunden im Bestellprozess keine Einwilligung zur Datenverarbeitung“ eingeholt hat.

Die ungefragte Verarbeitung von persönlichen Informationen ist mit Blick auf die Regelungen der DSGVO an sich schon rechtlich fragwürdig. Einen entsprechenden Fall noch selbst vor Gericht zu bringen, wirft zumindest Zweifel auf.

Immerhin in einem Punkt konnten sich die beiden Parteien bereits vorab und ohne Urteil einigen. Die Versandapotheke hatte im Bestellprozess des Online-Shops nur die Optionen „Mann“ und „Frau“ angeboten.

Da dies jedoch diskriminierend sei, hatte der LfD den Online-Shop schon vor dem Verfahren aufgefordert, eine dritte Option anzubieten. Mit „ohne Angabe“ ist die spätere Klägerin zumindest einem Wunsch der Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen schon nachgekommen.

Auch interessant:

  • Das sind die 9 wichtigsten Ranking-Kriterien für Google Shopping
  • Twitter steigt mit Walmart ins Live-Shopping ein
  • Stranger Things und Tiger King: Netflix eröffnet Merch Shop
  • Urteil: Krankschreibung reicht als Beweismittel nicht (immer)
Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Online Marketing Manager (m/w/d) für Herstell...
Baumann Unternehmensberatung AG in Münster - Dortmun...
Praktikant:in im Bereich Social Media und Onl...
2perspectiveS GmbH in München
Online Marketing Manager Paid Social (m/w/d)
Stage Entertainment GmbH in Hamburg
Online Marketing Manager (d/m/w)
Brandenburg Media GmbH & Co. KG in Potsdam
Media Consultant/Planer (m/w/d) – Digit...
JOM Jäschke Operational Media GmbH in Hamburg, Münch...

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:E-CommerceRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
Vevor

Anzeige

EMPFEHLUNG
Bitpanda x pepe
1 Million PEPE Coins geschenkt: So sicherst du dir den Krypto-Bonus bei Bitpanda
Anzeige MONEY
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

sparsamsten Plug-in-Hybride, PHEV, Elektromobilität, Mobilität, Autos, Fahrzeuge, Verbrauch, Kraftstoff, Batterie, Kilowattstunden
GREENMONEY

Das sind die sparsamsten Plug-in-Hybride 2025

Schufa Speicherfrist Eintrag löschen
MONEY

Hammer-Urteil: Schufa muss erledigte Einträge sofort löschen

Übersetzer-Apps Europa Alternative US-Software
MONEYTECH

Alternativen zu US-Software: 4 Übersetzer-Apps aus Europa

die besten Automarken, April 2025, Mobilität, Elektromobilität, Verkehr, Autos, Fahrzeuge, Neuzulassungen, Deutschland
MONEY

Die beliebtesten Automarken im April 2025 – laut Kraftfahrt-Bundesamt

OpenAI gemeinnützig gewinnorientiert Public Benefit Corporation
MONEYTECH

Wie geht das denn? OpenAI bleibt gemeinnützig – darf aber Gewinn machen

Sammelklage Facebook Schadenersatz Meta Datenschutz
MONEYSOCIAL

Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600 Euro Schadenersatz beantragen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?