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offene WLAN: Störerhaftung gerichtlich bestätigt

Thema: Internet, 11.07.2007

Arne Trautmann schreibt auf dem Law-Blog “OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung“:

Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war – so jedenfalls seine Behauptung – zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“. Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen

ich muss jetzt automatisch an FON wie auch an all die offenen Netze in den Cafes aber auch Veranstaltungen denken. Was heißt das jetzt? Werden offene WLAN ausgeknippst?


     

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23 Kommentare zu “ offene WLAN: Störerhaftung gerichtlich bestätigt ”

  1. #1 Nyks schrieb

    Vielleicht könnte man als BEtreiber offener WLANs aber auch Maßnahmen ergreifen, um die “Verantwortung” ggfs. weiter zu reichen, in dem z.B. Sachen wie Computername und vor allem MAC-Adresse geloggt werden.

    Außerdem sollten, gerade bei offenen WLANs, Filesharing-Angebote gebelockt werden; wenn ein Admin das nicht tut … :(

  2. #2 Torsten schrieb

    Für Anbieter wie Fon gibt es eine einfache Lösung zur Vermeidung solcher Kalamitäten: der IP-Traffic wird nicht einfach durchgereicht, sondern getunnelt. Gästesurfer bekämen so eine eigene IP-Adresse aus dem Adresspool von FON, der Betreiber des Routers wäre aus dem Schneider.

    Sofanet bietet diese Technik, hat aber bisher keinen nennenswerte Abdeckung. Ist wohl eine Kostenfrage.

  3. #3 Manuel schrieb

    Ich seh schon die ganzen unterbezahlten Anwälte mit ihren Laptops durch die Gegend fahren, auf der Suche nach offenen WLANS… irgendwo muss das Geld ja her kommen.

    Sagt dann mal goodbye zu WLAN-Projekten, auch und gerade den unkommerziellen. Wenn freuts? Die Provider ;-)

    Man kann nicht soviel fressen, wie man…

  4. #4 Frank [www] schrieb

    Also wenn künftig ein Verbrecher auf freien Fuss gesetzt und zum Wiederholungstäter wird, dann macht sich hoffentlich auch der Richter strafbar und rückt mit ein, weil der die Strafe zu niedrig ansetzte oder ihn zu früh entliess.

  5. #5 Joaquin [www] schrieb

    Wenn also mit Hilfe eines Gegenstandes eine Tat begangen wird, ist der Besitzer des Gegenstandes der Täter/Störer oder habe ich da etwas falsch verstanden?

  6. #6 Sebbi [www] schrieb

    Das heißt ein normaler Mobilfunkbetreiber bzw. DSL-Provider kann auch als Störer belangt werden? Immerhin geschah es über sein “ungesichertes” Netz … denn bei öffentlichen WLANs ist doch immer bekannt wer da surft.

    Das einzige Problem dürften freie öffentliche WLANs sein, bei denen keine Registrierung erforderlich ist oder Hotel WLANs.

  7. #7 Torsten schrieb

    Sebbi: Zugangsprovider haben klare gesetzliche Handlungs- und Haftungsregeln – zumindest sind sie klarer als bei Privatkunden, die ihren Internetanschluss teilen.

    Sie sind als Mitstörer weitgehend aus dem Schneider. Daqfür müssen sie aber auch so nette Dinge wie Vorratsdatenspeicherung umsetzen.

  8. #8 jan schrieb

    immerhin ne gute ausrede wenn sie einem bei filesharing ertappen. mitstörerhaftung ist immernoch besser als volle verantwortung. anosnten, WEP ist innerhalb von sekunden knackbar und der ccc ist anerkannter gutachter ;)

  9. #9 Vito [www] schrieb

    …deswegen habe ich keinen FON Router. Die Sache ist wie man sieht rechtlich mehr als problematisch.

  10. #10 jan schrieb

    @Vito

    eben nicht, der fon user hat ne andere ip als du.

  11. #11 micha [www] schrieb

    Also, wenn ich dir Logik des ganzen jetzt richtig sehe: Wenn ein Terrorist in einem ICE einen Anschlag verüben wurde, dann könnte die deutsche Bahn auch als Störer belangt werden …richtig?

  12. #12 Torsten schrieb

    Jan: Nein. Fon-Nutzer surfen mit der ganz normalen IP des Router-Besitzers. Ob Du oder ein Gast im Netz unterwegs sind, ist von außen nicht erkennbar.

    Micha: In Deinem Beispiel würde die Bahn dem Terroristen aber einen Zug zur freien Verfügung stellen.

  13. #13 lars [www] schrieb

    @jan

    wieso hat der FON-User ne andere IP?? Das mag für das WLAN gelten, aber im Internet ist er mit der gleichen IP unterwegs wie der FON-Spot-Betreiber.

  14. #14 Joerg [www] schrieb

    In Anbetracht folgender Tatsachen:
    a) Technisch/Computertechnisch kompletter Analphabetismus bei leitenden Managern und Politikern
    und
    b) Mangelhafte Qualität von Betriebsanleitungen für WLAN und Interneteinrichtung

    Wieviele Menschen in Deutschland kommen jetzt noch in Frage, WLAN verwenden zu “dürfen”? Sinds 10%?

  15. #15 Rainer [www] schrieb

    Hat denn Sebastian Haemer dem Download seines
    Songs zugestimmt?

  16. #16 Vito [www] schrieb

    @jan
    das ist richtig, interessiert ja aber in diesem Fall nicht. Er hat einen Netzzugang verwendet, den ich bereitstelle. Darum geht es!

  17. #17 Flo schrieb

    Ich kann nur hoffen, dass bald die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, offene WLANs zu ermöglichen. Alles andere wäre sehr rückwärts gewandt.

  18. #18 jeremy.lonien | Lieber Nachbar mit dem offenen WLAN: [www] schrieb

    [...] Es gab übrigens jüngst ein Urteil (danke, Robert.) vom OLG Frankfurt zu unverschlüsseltem WLAN und Störerhaftung: Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. Unter Nutzung dieses Internetanschlusses war der Song „Sommer unseres Lebens“ in der Internet-Tauschbörse eMule zum Download angeboten worden. Der Beklagte war – so jedenfalls seine Behauptung – zum Zeitpunkt des Angebots im Urlaub, sein Rechner ausgeschaltet, das WLAN offensichtlich aber nicht. Wenn jemand den Song unter Nutzung des Internetanschlusses des Beklagten anbot, dann wohl ein Dritter, der „schwarz mitsurfte“. Das genügt dem OLG Frankfurt/Main, um den Beklagten jedenfalls als Störer auf Unterlassung der Verbreitung des Musikstücks in Anspruch zu nehmen. [...]

  19. #19 Nerdcore — links for 2007-07-11 [www] schrieb

    [...] Basic Thinking Blog » offene WLAN: Störerhaftung gerichtlich bestätigt (tags: wlan internet p2p recht) [...]

  20. #20 pierre kerchner [www] schrieb

    Grins – nur kurz zu sofanet

    um sofanet als Leitungsinhaber zu nutzen ists völlig irrelevant wie die Abdeckung ist

    Du holst Dir einfach eine kostenlose sofanet DSL-Kennung als Zweitkennung und gut

    Damit sind Probleme wie Authentifizierung und Übertragungsverschlüsselung gelöst

    pierre

  21. #21 ixy [www] schrieb

    IMHO ist doch FON kein offenes WLAN. Dort werden für die Zugangskontrolle Passwörter verwendet. Im Zitat oben heißt es doch:
    “Der Beklagte betreibt offen, also ohne besondere technische Sicherung, Verschlüsselung oder die Verwendung von Passwörtern, ein privates WLAN. “

  22. #22 RaymaN [www] schrieb

    Ich muss bei FON registriert sein, um das WLAN zu nutzen. Einzig diese Testaccounts könnte eine Falle darstellen.

  23. #23 bitspirits – Internetdienstleistungen und Softwareentwicklung » Blog Archive » Kostenlose WLAN-Zugänge und Werbung per Bluetooth [www] schrieb

    [...] Projekte zur Förderung freier Hotspots wie Freifunk (Freifunk-Wiki für Knoten in Stuttgart) oder FON (siehe Screenshot) gewinnen auch in Deutschland immer mehr Anklang, allerdings bremsen juristische Probleme beim Betrieb eines offenen WLAN die Entwicklung deutlich. [...]


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