R-Archiv zum Urteil gegen Heise (siehe vorherigen Artikel dazu):
Die Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.
Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.
Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der www.heise.de.
via Kommentar von RA Michael Seidlitz
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