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Dont shoot me!

Frage von Björn auf Formsache:

Angenommen, es gibt eine Veranstaltung. Diskussion, Vortrag, oder so. Gäste: Blogger und Non-Blogger. Ein WLAN HotSpot mit kostenfreiem Zugang, ist das ein nettes Gimmick oder gehört das für Euch inzwischen zum guten Ton? Was denkt Ihr?

Kommentar von Jörg:

Die Hardcore-blogger haben eh eine UMTS-Karte. WLAN, höchstens nice zo have. Viel wichtiger ist, die Knipserei und anschliessende flickr-erei zu unterbinden. Es gibt genug Leute, die zu solchen blogger-Events nicht hin gehen, weil sie Angst haben am nächsten Tag mit Namen im flickr und anderen blogs zu erscheinen…. Es geht ja nicht darum, die Dokumentation der Veranstaltung zu unterbinden. Podium, Speaker, Atmosphäre, klar. Aber bei so einem Event werden gerne die Digicams ausgepackt und es wird wild darauflos geschossen. Man will ja am nächsten Tag sein blog füllen… Es hält sich halt nicht jeder an die Regeln des Anstands und des Rechts am eigenen Bild.

Sind Blogger schlimmer als BILD-Reporter? Habe ich eine Entwicklung verpasst, von der ich nichts mitbekommen habe, daß Menschen auf Events nicht gehen, nur weil Blogger Fotos machen werden? Der Blogger, das japanische Wesen (um im Vorurteil eines Vorurteils zu bleiben) 🙂


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • Wenn Blogging schon ego-casting ist, wie viele uns glauben machen wollen (von Matt, Leif usw.), dann gilt für Blogger auch das „Wo ist die Kamera? Und bin ich gut getroffen?“ 🙂

  • An mir scheint da auch etwas vorbeigezogen zu sein 😉 Also, wenn sich die Veranstaltung um Webthemen dreht, die irgendwas mit Community zu tun haben (Blogs, Wikis, Social Softwrae,..), dann erwarte ich eigentlich schon einen kostenlosen WLAN-Zugang. Bei Veranstaltungen, in den es hauptsächlich um das Programmieren, Marketing, usw geht, würde ich WLAN als „nice to have“ ansehen, aber nicht erwarten.
    Und wer nicht fotografiert und bei Flickr und Co. erscheinen möchte, der sollte auch sonst zu keinem Großevent mehr gehen – wir sind überall 😉
    Schönes Wochenende
    Sonja

  • Hallo Sonja,

    tut mir leid, aber deine Einstellung ist naiv. Die rechtliche Situation ist klar: Jeder Mensch hat das Recht auf das eigene Bild und du bist nur unter ganz bestimmten Bedingungen und Einschränkungen berechtigt, ihn ohne explizite Einwilligung abzulichten. Dabei geht es noch nicht mal um eine Veröffentlichung, bereits das Fotografieren an sich ist in der Regel verboten. So darfst du zum Beispiel ein Panorama-Bild erstellen, auf dem zwar einzelne Personen erkennbar sind, aber nur dann, wenn diese Personen für jeden erkennbar die Nebensache im Bild darstellen und diese nicht würdelos dargestellt werden. Damit ist jede Art von Nahaufnahme oder das Ablichten einzelner Personen zunächst mal verboten.

    Lass dich vom Fernsehen nicht zu falschen Annahmen verleiten: die Zuschauer einer Fernsehshow unterschreiben vor der Teilnahme explizit eine schriftliche Einwilligungserklärung – tun sie das nicht, lässt man sie nicht in die Show, nicht mal ins Publikum.

    Dein „Und wer nicht fotografiert und bei Flickr und Co. erscheinen möchte, der sollte auch sonst zu keinem Großevent mehr gehen – wir sind überall“ empfinde ich als leicht menschenverachtend.

    Dabei unterliegst du ausserdem einem schwerwiegenden Irrtum: nicht du hast das Recht auf Fotografieren, sondern die anderen haben das Recht, nicht fotografiert zu werden, wenn sie das nicht wollen. Wenn du das nicht akzeptierst, kann es sein, dass du es irgendwann auf die harte Art lernen musst. Ich habe schon zweimal mitbekommen, wie Bekannte von mir wegen der Veröffentlichung von Bildern angezeigt und auch verurteilt wurden.

    Wieso gehst du selbstverständlich davon, dass für dich ein anderes Recht gilt als für jeden x-beliebigen Bildzeitungsjournalisten? Willst du selbst dein Bild einfach so in der Bildzeitung wiederfinden, eventuell garniert mit einer süffisanten Bildunterschrift?

    Sobald du die Kamera zückst und auf einer Veranstaltung fotografierst, wirst du zum ganz normalen Fotoreporter. Es gibt bezüglich des Rechts auf das eigene Bild keinen Unterschied zwischen der Bildzeitung, einer Voyeurseite und einem Blog oder Flickr. Alles sind Publikationen im Sinne des Presserechtes und haben dieses Recht zu beachten.

    Genaueres hier: http://www.law-blog.de/190/fotorecht-spezial-teil-7-rechte-am-motiv-abgebildete-personen/

    Ich kann mich dem Kommentar von Jörg nur anschließen.

  • Wenn viele Blogger auf einem Haufen sitzen und man die Masse fotografiert ohne einen besonders hervorzuheben, dann wird sich ein einzelner vermutlich nicht beschweren können.

    Aber dennoch wäre ich vorsichtig mit dem Publizieren von Personenbildern. Nur weil ich bei bei der Veröffentlichung bei A einverstanden war, bin ich es nicht bei B. Auch wenn Stillschweigen vereinbart wurde, so kann man doch vermuten, dass die B!ldzeitung bei der Übernahme der „Wir sind Papst“-Parodiefotos, doch etwas zahlen musste.