interessante Frage, die sich Stebu stellt. Wenn er dieses „Werbebanner“ (wer werblich kommentiert, soll eine Summe X zahlen…), muss er dann ein Impressum ins Blog stellen? Stebu ergänzend, damit es klarer wird: Impressum muß ja sowieso. Aber die Frage nach dem erweitertem für gewerbliche Auftritte stellt sich.
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Über den Autor
Robert Basic
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
Impressum muß ja sowieso. Aber die Frage nach dem erweitertem für gewerbliche Auftritte stellt sich.
Meine Erachtens ist das erweiterte Impressum Pflicht.
Denn schließlich besteht ja eine dauerhafte, auf Gewinnerzielung basierende Absicht mit dem Anbieten eines Werbeplatzes.
Gerade habe ich das hier gefunden, das meinen Satz korrekter wieder gibt:
„… Geschäftsmäßig sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 13/7385 S. 21) alle Angebote, in denen Inhalte nachhaltig mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung gestellt werden. …“ [Gefunden auf http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/faelle/akz.html“
Weiteres findet man auch hier:
http://www.stud.uni-giessen.de/~st8632/misc/jura/impressumspflicht.html
Vielleicht hilft es ja weiter und bringt ein wenig Licht ins Dunkel.
@Frank
Ja, und was Du schreibst, ist das, was einem abmahnwütigem Anwalt auch durch den Kopf geht.
Sieht man nicht den Ansatz der Satire, oder ließt keiner, den Teil nach dem Kommata im letzten Satz? Dieser widerlegt ja, das es möglich ist, webende Kommentare zu platzieren. Damit ist auch klar, dass es keine Gewinnerzielungsabsicht gibt.
Geschäftsmäßig muss nicht gewerblich sein. Der Begriff ist viel weiter gefasst. Frank zitiert ja auch „mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Es geht um den „nachhaltigen“ Betrieb. Eine Seite, die regelmäßig aktualisiert wird, fällt ganz eindeutig darunter.
Ein Impressum ist Pflicht, doch ob man gleich als „geschäftsmäßig“ eingestuft wird, bloß weil man eine private Homepage regelmäßig aktualisiert, ist fraglich. Darunter würde etwa jeder Blogger fallen. Manche Web-Hoster geben den Webspace billiger ab, wenn man auf seiner HP Werbebanner einblendet. Eine Pflicht zum erweiterten Impressum entsteht dadurch m.E. nicht. Woher soll der Blogger auch „das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer“ nehmen, die § 6 TDG einfordert?