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Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 hat Folgen auch für Euch

unbedingt den Telepolis-Beitrag zur Reform der bisherigen für Webseiten wichtigen Gesetze lesen:

An Stelle der beiden alten Gesetze werden nun das Telemeidengesetz (TMG, .pdf) und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV, .pdf) treten. Das TMG soll dabei die technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Webseiten regeln, der neue RStV schafft Vorschriften über die journalistische Seite, wird also hauptsächlich Fragen regeln, die die Inhalte der Telemedien betreffen. Beide Gesetze sollen nebeneinander gelten, und das für sämtliche Medienformen, die im Internet anzutreffen sind. Die Trennung von Tele- und Mediendiensten ist damit abgeschafft, an Stelle der alten Kategorien tritt die neue Bezeichnung „Telemedien“.

Das wird teilweise erhebliche Rechte und Pflichten auch für manch einen Blogger wie auch Podcaster nach sich ziehen. Nicht nur eine verschärfte Impressumspflicht, Datenschutz und Werbung sind ein Thema, sondern vaD die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten, das durchaus auf bestimmte Blogs angewendet wenden könnte. So zB heisst es:

Der neue RStV gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden

Das dürfte manch einem Privatblogger den Spaß verderben, zumal die Sprachregelung wie immer wachsweich ist.


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

47 Kommentare

  • Wenn ich die journalistische Sorgfaltspflicht ausübe, bin ich dann auch automatisch Journalistin? Und bekomme ich dann auch einen Presseausweis als Bloggerin???

  • @Monika

    Wie immer ist es so, die Pflichten hat man, die Rechte nicht. Wobei man stelle sich vor, alle Blogger würde Presseausweise bekommen… ohh grusel 😉

  • Der Trick mit dem Presseausweis ist der, dass man – bei den seriösen Ausweisausstellern (z.B. Verdi) – nachweisen muss, dass man von seiner journalistischen Arbeit leben kann.

  • Also heisst das,dass Blogger, die über alles Mögliche, auch aus ihrem Privatleben berichten, müssen diese Informationen nicht nachweisen, solche Blogs wie der BILDblog allerdings schon? Versteh ich das richtig?

  • @ Monika & Teddykrieger: Was stellt Ihr Euch denn vor,welche Riesenvorteile so ein Presseausweis denn haben soll? Freier Zutritt überall? Alles viel billiger kaufen und immer 1st class unterwegs sein? Die Realität ist eher nüchtern, lediglich bei Museen spart man sich das Eintrittsgeld, ansonsten muss man sich fast überall akkreditieren oder tatsächlich als Journalist bekannt sein. Ich weiß gar nicht, wann ich meine Ausweis das letzte Mal aus der Tasche geholt habe.

  • Auf nem Parteitag letzte Woche lief eine mit nem gefälschten Presseausweis rum und hat sehr skurrile Fragen gestellt. Aber wehe du standest in der Nähe und hast gegrinst. Da hattest du gleich das Diktiergerät unter der Nase: „Warum grinsen Sie?“

  • Und welcher Privatblogger schaut jetzt freiwillig 200 (oder mehr oder weniger) Beiträge durch, ob er nicht irgendwas falsch gemacht hat?

    Naja. Deutschland braucht ja für alles Gesetze. Eines mehr oder weniger. Ist da wirklich was neues dran? Man verstößt doch selbst gegen irgendwas, wenn man atmet.

  • „Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden.“

    Sobald die BILD das macht, mache ich das auch und nicht eher. 🙂

  • @Farlion
    Öh … und zahlst die Anwälte, Abmahnvereine und auferlegten Strafen mit vergleichbarer Gleichmut. Das Budget für Rechtsangelegenheiten der Bild ist ungleich Höher als das des gemeinen Blogger, ebenso wie es um das Einkommen vergleichsweise steht. Weder ist der gemeine Blogger so skrupellos noch hat er die Manpower eines Verlages und man ist ja nicht nur Blogger=“Journalist nach Paragrafendefinition“ sondern auch Verleger im Eigenverlag.

    Man kann also auch nicht den ganzen Ärger den man verbockt nach oben abdrücken.

  • @monika+marcc: Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sieht das Deutsche Grundgesetz als Kriterium „dass man davon leben muss“ nicht vor, um als Journalist vom GG geschützt zu werden.

    Von daher gibt es keinen echten/amtlichen Presseausweis, weil die Staatsgewalt auch nicht festlegen darf, wer Presse ist, und wer nicht.

    Das „davon Leben“ Kriterium dient eher dem Protektionismus verschiedener Interessenverbände und ihrer Mitglieder, auch weil man munkelt, man könne sich mit deren „anerkannten bundeseiheitlichen Presseausweis“ gut „durchschnorren“ 🙂

  • @Andreas F.: Journalist kann sich jeder nennen, der Begriff ist nicht geschützt.

    Natürlich kann jeder einen Presseausweis ausstellen, nur, ob dieser Ausweis einem die Akkreditierung erleichtert, steht auf einem anderen Blatt. Ich vermute, es wäre für manchen Websitebetreiber, der ernsthaft ein Thema verfolgt (z.B.: Jans Brettspielblog oder Thomas‘ Music is live) mit Presseausweis leichter über Veranstaltungen berichten zu können als ohne. (Mir ist ja der Rabatt den es wohl ab und zu gibt egal.)

    Genaugenommen hat jeder Veranstalter aber sowas wie ein Hausrecht und kann jeden Journalisten, ob für Presse. Funk und Fernsehen oder fürs eigene Blog nicht reinlassen. Egal ob mit Ausweis oder ohne. Ich komme hier vor Ort überall rein, wenn ich meine auftraggebende Zeitung nenne. Und irgendwann kennen die einen auch.

    Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, sieht das Deutsche Grundgesetz als Kriterium „€œdass man davon leben muss“€? nicht vor, um als Journalist vom GG geschützt zu werden.

    Das mag so sein, aber die Aussteller von behördlich akzeptierten Ausweisen haben da so ihre Regeln. Diskutiere das mit denen und nicht mit mir. 😉 Ich zitiere da nur:

    Deutscher Journalisten Verband: Hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten können den bundeseinheitlichen Presseausweis bei einem der DJV-Landesverbände beantragen.

    Verdi: Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen.

  • „anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden“

    –> schade das es Bild.de dann nächstes Jahr nicht mehr gibt 🙂

  • Ich frage mich, was den Gesetzgebern als nächstes einfällt. Ich ersticke ja mittlerweile schon beruflich im Papierkram und ständigen Änderungen aller möglichen Verordnungen. Jetzt darf ich mich privat auch noch damit rumärgern, bevor ich mich zu irgendetwas äußern darf? Na herzlichen Glückwunsch. Ich hätte doch Jura studieren sollen.

  • Ich hoffe, damit ist auch das Monopol der staatlich gesteuerten Medien gemäss Innenministerkonferenz auf den so genannten „Bundeseinheitlichen Presseausweis“ hinfällig.

    Ach ja, wegen den Vorteilen dieses „Dingens“. Ich hätte mir manchmal einen gewünscht, weil er doch Akkreditierungen erleichtert und sei es nur, um ein simples Bild unter Wahrung der Rechte auf seiner Seite veröffentlichen zu dürfen. Es gibt Unternehmen, die legen halt Wert auf so ein Dingens.

    Den Pressekodex kann man sicher einhalten. Dürfte so schwer nicht sein.

  • Das Telemediengesetz…

    Ab 2007 wird sich nach dem Willen des Gesetzgebers eine Menge in Umfeld der Medien und der dann geltenden Gesetzgebung ändern — oder auch nicht. Neu jedoch im neuen “Telemediengesetz” (TMG) und dem “Staatsvertrag über Rundfunk…

  • Die verschärfte Impressumspflicht („Anbieterkennzeichnung“) ist die eigenliche problematische Sache. Blogger, die sich z.B. kritisch mit ihrem Berufsfeld auseinandersetzen müssen da wohl auf ausländische Server ausweichen.

  • @Tim: Ausländische Server sind nur bedingt eine Lösung, denn wenn der Blog-Betreiber in Deutschland bleibt, unterliegt er weiterhin den betreffenden Gesetzen.

    Ausländische Server können allerdings die anwaltliche Auseinandersetzung (z.B. Amahnungen) und die Strafverfolgung deutlich erschweren bzw. verzögern, aber kaum ganz verhindern.

  • Man muss da nicht an rechtlich relevante Dinge und Abmahnungen denken. Es gibt blogger, die können nicht mit ihrem Namen blogge. Da sind ausländische Server, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, die einzige Lösung.

  • Da die Regelung mit dem 50 Euro pro Abmahnung erst 2008 kommt, haben die so genannten Organe der Rechtspflege also noch genug Zeit zumindes ihre Yacht zusammenzumahnen.

    Zudem verstehe ich es so, dass die Neuregelung sich auf Abmahnungen für Urheberechtsverstöße beschränkt.

  • […] Nun hat unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ja Gottseidank vor, etwas gegen die Abmahnwelle zu unternehmen. Eine Gesetzesvorlage wurde gerade eingebracht. Bis diese Änderung kommt wird es wohl noch eine Weile dauern. Damit es nicht langweilig wird, will uns das „Telemediengesetz” und der „Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien” zusätzlich beschäftigen. Robert empfiehlt den Telepolis-Beitrag zu lesen. […]

  • Textvorschlag:

    „Die Inhalte dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Inhaber und Autoren haften daher nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.“

    Des weiteren könnte man sich pauschal vorbehalten, Schriftverkehr und/oder Teile davon zu veröffentlichen und den Absender um ausdrückliche Mitteilung bitten, wenn er nicht damit einverstanden ist.

    Ich denke, künftig werden wohl AGB mit Haftungsausschluss oder -einschränkung sinnvoll sein.

  • […] Naja, ich habe ja immer versucht, den “Gefahren”, denen ich als Blogger ausgesetzt bin, auszuweichen. Dies insbesondere, indem ich keine fremden Bilder und Texte (es sei denn als Zitat, auch wenn sie manchmal lang werden, wie beim Text von Absurd Minds) in mein Blog lasse. Und keine Werbung mache (Banner, Google Ads etc.) um nicht als kommerzieller Anbieter zu gelten. Kontaktangaben inklusive Datenschutzhinweise habe ich auch veröffentlicht. Wen’s interessiert… Aber jetzt meldet Telepolis, dass auch der Blogger nach der nächsten Gesetzesänderung als Journalist zu gelten hat, der nach den anerkannten journalistischen Maßstäben informieren muss. Gelesen habe ich diese Meldung bei FINGER.ZEIT.net, wo auf einen Artikel von Robert bei Basic Thinking verwiesen wird. Wenn man nicht sämtliche Maßstäbe im Kopf hat, kann man sich leicht mal eine Abmahnung einfangen. Wie z.B. Marcel vom Mein Parteibuch. In seinem Blog hat er auch eine Petition für ein Abmahngesetz veröffentlicht. […]

  • […] Kurz vor Jahresschluss (jaahaa, es sind nur noch wenige Wochen, meine Lieben) geistert das neue Telemediengesetz durchs Netz. Es gilt ab 1. Januar 2007. Und könnte viele Juristen aus der Arbeitslosigkeit holen beziehungsweise Abzocker in Anwaltskluft Eurozeichen in die Augen treiben. Denn für Internetseiten gelten in Zukunft ähnliche Richtlinien wie für Presseorgane. Das dürfte die Blogger, die sich für schneller und fixer als die Old-Media-World halten ja eigentlich freuen: nun hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass Nachrichten nicht mehr nur von guten, alten Tageszeitungen und Wochenmagazinen und Stadtillustrierten gemacht werden, sondern auch von Privatpersonen. Oder, wie es Simon Möller bei Telepolis ausdrückt: Die Kinder des Web2.0 sind damit, zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden. […]

  • schön, dass die Google-Ads auf dieser Seite nun auch auf Seiten verweisen, die möglichst schnell zum eigenen Presseausweis verhelfen wollen. 🙂

  • Tolle ABM für Juristen – aber hoffentlich wird dann mal ersichtlich, wer für so manches verantwortlich ist, was in Blogs geschrieben wird. Daher ein wichtiger Schritt zu mehr Seriösität im Blogbetrieb.

  • Fragwürdiger Ritterschlag für alle Blogs, Podcasts & Videoblogs?…

    Die Kinder des Web2.0 sind damit, zumindest rechtlich gesehen, erwachsen geworden. Neue Internet-Gesetze werden ab 2007 auch für viele Blogger, Podcaster und Videoblogger gelten. Werden Blogs nun endgültig in den Adelsstand erhoben? Oder unte…

  • […] Das Telemediengesetz, welches wohl kommen wird, hat auch Konsequenzen für Blogger – es kann sein, dass plötzlich auf einen Blogger die Verpflichtung zu journalistischer Sorgfalt zukommt – die entsprechenden Gesetzespassagen sind recht schwammig – habe ich nicht mal irgendwann gelernt, dass Gesetze sehr präzise seien müssten, damit Rechtssicherheit gewährleistet sei? – es könnten noch mehr Abmahnungen drohen. Immerhin sollen diese aber nach Plänen der Bundesjustizministerin billiger werden – wurde auch Zeit. […]

  • eMail-Adressen für Webseiten “verschlüsseln”…

    Wer kennt das nicht? Gibt man irgendwo seine eMail-Adresse an, wird man recht fix zugespammt. Solange man einen eMail-Provider mit vernünftigen Spam-Filtern hat ist das okay, aber dennoch nervend.
    Man kann natürlich seine eMail-Adresse erst g…

  • Stoppt das Telemediengesetz!…

    Sandsäcke

    2006 Lurusa Gross

    Benutzt auch Du ab und zu einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst, der nicht Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, der ganz in der Übertragung von Signal…

  • […] Desweiteren sollte man ab 2007 unbedingt auf ein gesetzeskonformes Impressum achten. Robert Basic hat zu diesem Thema einen interessanten Artikel verfasst. Er schreibt zu den neuen Regeln: “Das wird teilweise erhebliche Rechte und Pflichten auch für manch einen Blogger wie auch Podcaster nach sich ziehen. Nicht nur eine verschärfte Impressumspflicht, Datenschutz und Werbung sind ein Thema, sondern vor allem die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten, das durchaus auf bestimmte Blogs angewendet wenden könnte.” […]

  • […] … war das heute. Erst um 23:00 von der Arbeit nach Hause gekommen und trotzdem noch viel zu tun … Bevor ich mir jedoch die Nacht um die Ohren schlage will ich noch kurz zwei Links los werden die ich schon wieder seit ein paar Tagen in meinen Favoriten rumfliegen habe. Zum einen wäre da der Beitrag von Robert der auf das ab 2007 gültige Telemediengesetz hinweist (wichtig für uns Blogger) und zum anderen ein Artikel von Fridaynite der sich mit dem Thema “Duplicate Content” auseinander setzt. So, sorry aber für mehr langt es heute leider nicht … […]

  • […] So ich habe jetzt mal an alle Banner von Amazon oder anderen Shops, gemäß dem neuen Telemediengesetzes, Anzeigeschildchen hingemacht, um nicht von irgendwelchen Anwälten eine Abmahnung zu bekommen. […]

  • […] Nun hat unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ja Gottseidank vor, etwas gegen die Abmahnwelle zu unternehmen. Eine Gesetzesvorlage wurde gerade eingebracht. Bis diese Änderung kommt wird es wohl noch eine Weile dauern. Damit es nicht langweilig wird, will uns das “Telemediengesetz” und der “Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien” zusätzlich beschäftigen. Robert empfiehlt den Telepolis-Beitrag zu lesen. […]

  • Neues Telemediengesetz (TMG): Entwarnung für Blogs?…

    (gefunden bei WebNobbi)
    Vom neuen Telemediengesetz (TMG) hatte ich schon so einiges gelesen, so z.B. auch bei den Web-Junkies und bei Robert Basic.
    Basierend auf dieser heise-Meldung (die einen juristischen Artikel zitiert) wurde bekannt, daß auf…

  • Wer etwas veröffentlicht, muss dafür gerade stehen, dass es stimmt und dass die Inhalte sein geistiges Eigentum sind. Das sollte eigentlich sowieso selbstverständlich sein. Wer seinen Namen nicht unter etwas setzen möchte, was er verzapft hat, sollte sich ernstlich fragen, warum.