E-Commerce: ungefähre Lieferzeitangaben abmahnfähig

Robert Basic

autsch, Shopbetreiber-Blog schreibt:

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 3. April 2007 (Geschäftsnummer: 5 W 73/07) entschieden, dass die Formulierung „€œEine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“€? in den AGB eines Online-Händlers unwirksam und zugleich wettbewerbswidrig sei. Durch die Formulierung „€œin der Regel“€? werde die Lieferzeit in das Belieben des Händlers gestellt, was das Gesetz verhindern wolle, so die Berliner Richter

wenn das nicht mal ein gefundenes Fressen für Abmahnwüteriche ist. Ein detailierte Analyse zu diesem Urteil gibts im o.g. Blog

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.