Kommentarhaftung: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand

Robert Basic

prima Artikel zur Kommentarhaftung aus aktuellen Anlass von Thomas Schwenke, Rechtsanwalt, Gründer von Advisign.de (Recht und Webdesign): Haftung für Blogkommentare

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Man merkt schon anhand der zahlreichen Fälle, dass es hierbei keine absoluten Antworten gibt, ob man Kommentare vorher checken sollte, bevor man sie freischaltet oder aber nachher lesen sollte, um sie dann uU zu löschen oder zu editieren. Da ich nicht willens bin, mein Haupt vor paranoiden Unternehmen zu beugen („es könnte ja mal ein Kommentar erscheinen, der…“, am Boppes die Waldfee), bleibt die Kommentarhandhabung hier so wie sie ist. Mehr noch, die Legislative sollte anerkennen, dass Blogs und Foren höhere Schutzrechte verdienen (lol, riefs klein basic in der wüste korinthenkakahari, der ruf verwehte im winde). Und dann müssen auch die Richter nicht immer so rumeiern und Urteile fällen, die dazu tendieren, zu mehr Unsicherheit als Rechtssicherheit zu führen.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.