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Arcor sperrt ohne gerichtliche Anordnung Websites

Robert Basic
Aktualisiert: 17. September 2007
von Robert Basic
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nachdem Einigen diese Kurzmeldung nicht gefallen hatte (sie hätten gerne mehr gehört), konnte ich mit einem Kommentator vereinbaren, dass er einen eigenen Artikel verfasst, der ausführlicher auf die grundsätzliche Problematik eingeht, dass sich ISPs (Internetunternehmen wie T-Online, die Internetzugänge verkaufen und verwalten) als Kontrolleure aufspielen.

Anbei der Artikel von Georg, per 13.09.07:
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Seit dem 10.09.2007 hat Arcor den Zugang zu mehreren Websites mit pornografischen Inhalten gesperrt. Betroffen sind unter anderem sex.com, youporn.com und privatamateure.com. Für Kunden von Arcor sind diese Seiten im Moment nicht ohne Tricks erreichbar. Wie viele Websites insgesamt betroffen sind, gibt der Provider nicht bekannt.

Arcor hat ohne gerichtliche Anordnung gehandelt und stößt dabei auf viel Unverständnis. Offenbar genügte eine Beschwerde einer Konkurrenzfirma zu diesem Schritt aus. Grund für die Sperrung sei eine einstweillige Verfügung, die ein deutscher Erotikanbieter gegen seine unliebsamen Konkurrenten erwirkt hat. Der Pornomarkt ist hart umkämpft. Die Firmen überziehen sich gegenseitig mit Abmahnungen und nutzen jede Möglichkeit aus, Konkurrenten auszuschalten.

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Die gesperrten Seiten bieten pornografische Angebote mit – nach deutschem Recht – unzureichender Altersverifikation an.

Damit gibt Arcor die Netzneutralität auf und verärgert viele Nutzer. Gerade Provider haben in den letzten Jahren an der Netzneutralität festgehalten und sich nicht vom Staat oder anderen Firmen als Polizeidienststelle instrumentalisieren lassen. Bis auf Arcor sind keine weiteren Provider dieser Aufforderung der Konkurrenzfirma nachgekommen.

Neben Arcor hat auch Google.de auf die einstweillige Verfügung reagiert und die entsprechenden Seiten aus dem deutschen Google-Index entfernt. Aufgrund der herausragenden Monopolstellung von Google ist ein solches Vorgehen mehr als bedenklich. Auch Google.de handelt ohne gerichtliche Anordnung. Eine einstweillige Verfügung (z. B. falsches Impressum) gegen einen Konkurrenten zu erwirken, ist in der Praxis nicht allzu schwer. Zuweilen werden die einstweilligen Verfügungen aber nicht dem Konkurrenten zugestellt, sondern den Suchmaschinen mit dem Ziel, die Konkurrenzseite aus den Suchmaschinen zu entfernen. Viele Firmen könnten daduch in ihrer Wirtschaftlichen Existenz bedroht werden.

Für Arcor-Kunden gibt es nur zwei Möglichkeiten:

Kündigen oder Sperrung umgehen:

Eine Umgehung ist möglich

Das Programm „Jap“ oder ähnliche Programme runterladen, als Proxy benutzen und schon sind die gesperrten Seiten wieder erreichbar.
——————————————————————-
just eben sehe ich via Turi2, dass laut Spon Arcor die Sperre wieder aufgehoben habe:

Nach ersten Anfragen von SPIEGEL ONLINE am Vormittag erkannten offenbar die Entscheider das Problem der Kollateralschäden. Gut drei Stunden nach der Anfrage teilte Arcor-Sprecher Peter mit: „Wir haben die beanstanden IP-Adressen entsperrt, weil davon auch harmlose Seiten betroffen waren.“

Arcor will vorerst auf weitere Filterversuche verzichten: „Wir sperren erstmal nicht nach“, sagt Firmen-Sprecher Peter. Denn offenbar waren die Porno-Provider beim Katz-und-Maus-Spiel immer wieder etwas schneller als Arcor. Peter: „Die beanstandeten Seiten waren wieder verfügbar, weil sie die IP-Adresse geändert hatten.“

Grundsätzlich bleibt also die Haltung von Arcor dazu die Gleiche wie zuvor.

Die Artikelüberschrift von Georg kann uU falsch sein, denn auf Spon heißt es:Den Zugang zu dieser und zwei anderen Sex-Seiten ohne Altercheck sperrte Arcor auf Antrag des deutschen Porno-Anbieters Kirchberg Logistik mehrere Tage lang. Ich kann daraus nicht entnehmen, ob das ein nettes Hallo-sperrt-doch-mal-Mail war oder auf einem rechtlich gestützen Verfahren beruhte. In einem anderen Artikel heißt es:

Arcor ist der Aufforderung von Kirchberg Logistik freiwillig gefolgt. Man sieht sich „keineswegs in der Rolle eines Zensors“, sondern handele allein „im Sinne des Jugendschutzes nach den rechtlichen Erfordernissen.“ Arcor-Sprecher Gerlach erklärt: „Uns liegen einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber dieser Angebote vor, die Verbreitung in Deutschland einzustellen oder den Anforderungen des deutschen Rechts entsprechende Maßnahmen zum Jugendschutz umzusetzen.“

Das gesamte Thema läuft unter dem Stichwort Net Neutrality, in der Wikipedia kann man sich zum Sachverhalt informieren (englisch, etwas spärlicher kann man das Ganze in der deutschen Wikipedia nachlesen).

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