der den Quellcode per Nutzungsbedingungen schützen lassen will:
…Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun.
abgefahrene Werbemaßnahme;) Mehr zu diesem Kuriosum auf Golem: Anwälte verbieten Ansicht des HTML-Codes ihrer Website
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