Google Earth und Abmahnung wegen Screenshot

Robert Basic

Anzeige

aktuell kam mir ein Fall zu Ohren, dass ein Blogger wegen einem Screenshot aus Google Earth, den er auf dem Blog platziert hat, abgemahnt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Ansicht auf deutschem Boden (ja, ja, missverständlich) und die abmahnende Firma will die Rechte an dem Foto, das ein Luftbild ist, haben.

Jetzt bin ich doch etwas verwirrt: Google kommt ja eigentlich kostenlos daher, was ihre eigenen Services angeht. So wäre es mir nie in den Sinn gekommen, bei Google Maps in die AGBs zu schauen, zB wegen den Satellitenfotos. Und in Google Earth läuft man jedoch Gefahr, dass man dummerweise Screenshots von Luftbildaufnahmen abgemahnt bekommt? Oups…. kennt jemand bereits weitere Fälle? Was ist dann aber mit Microsofts „Birds View“, der ja ebenso aus Luftbildaufnahmen basiert? Oder Googles neuen „Street View“ (Aufnahmen aus speziell ausgerüsteten Autos)? Muss man also wissen, wer von wem wann welche Bilder bezogen hat???

Update: Einige haben darauf verwiesen, dass man natürlich keine screenies machen darf. Was heißt hier natürlich? In der Help steht:

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Darf ich Bilder im Web verwenden?
Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen. Dies gilt auch für das Google-Logo. Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden, z. B. in einem Buch oder einer Fernsehshow, ohne vorher von Google dazu autorisiert worden zu sein.

aha, wat nu??? Pauschal ist es also demnach nicht verboten, man muss „lediglich“ einen Copyright-Vermerk setzen und die Bezugsquelle nennen. Dann passt es. Eigentlich wie bei creative commons…

Demnach müsste das Bild so wohl reichen?
Gdirt
unten ist der Copyright-Vermerk, zwar kaum zu erkennen, aber er ist da. Oder muss man mehr dazu ergänzen?

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Vertriebsingenieur (Ingenieur Maschinenbau / ...
a2tec GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf, Meerbusch, Kaa...
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.