Google Earth Abmahnungen II.

Robert Basic

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abschließende Frage zu Screenshots aus Google Earth:
Wenn man Bilder aus Google Earth postet, muss das Copyright im Footer des Bildes noch erkennbar sein oder reicht das nicht? Sprich, man muss das noch separat per Text unterbringen? Der Hilfetext von Google Earth ist da irgendwie schwammig:
We’re flattered to hear that you’re further incorporating Google Earth into your online world. You can personally use an image from the application (for example on your website, on a blog or in a word document) as long as you preserve the copyrights and attributions including the Google logo attribution… Trademarks must be kept intact when displaying Google Earth imagery. The Google logo is listed as a brand of our product. The data provider information is displayed because the imagery is streamed from these data providers.

Copyright nicht mehr wirklich erkennbar:
GDirt
Muss ich das nun größer darstellen (was bei einem Screenshot je nach Ausschnitt so nicht geht) und/oder per Texthinweis unterbringen, wenn zu klein??

Weitere Frage: Macht es einen Unterschied, ob -nehmen wir mal eins- das Blog privat oder kommerziell betrieben wird? Auch da ist Google wie immer schön schwammig:
However, you cannot sell these to others, provide them as part of a service, or use them in a commercial product such as a book or TV show without first getting a rights clearance from Google.
Part as a service kann ja auch ein kommerzielles Blog sein.

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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.