RA Dr. Carsten Ulbricht befasst sich mit der Frage, ob man Mails von Dritten zB auf ein Blog stellen kann, einfach so, ungefragt:
Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
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Message:
– Private Mails: Denkbar einfache Antwort = Njet!
– Geschäftliche Mails: Jein, wenn „ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt“.






