Spookyman und Falschbehauptungen

Robert Basic

Anzeige

Thomas Horn hat mich angemailt, dass dieser Kommentar eine ehrverletzende Falschbehauptung sei. Und ich zudem den Kommentar bis zum 22.11. löschen solle, wie auch den Namen + Mailaddresse des Kommentierenden herausrücken soll.

Das hat einige Wenn und Abers:
1. Ich kann an die Absenderadresse von Thomas nicht zurückantworten, da diese Mailaddie falsch ist. So kann ich eh nicht wissen, ob Du überhaupt derjenige bist. Daher die Überschrift SpookyMan (statt „PsyKoMan“);)
Google tried to deliver your message, but it was rejected by the recipient domain. We recommend contacting the other email provider for further information about the cause of this error. The error that the other server returned was: 550 550 5.2.0 < ...@psykoman.de> No such mailbox (state 14).

2. Ich würde freiwillig keine Daten herausrücken, zumal das in dem Fall sichtlich Banane ist, denn die Angaben sind Unsinnsangaben, schaut man sich den „Namen“ des Kommentierenden an.
3. Ich weiß eh nicht, welche Version stimmt. Deine oder die des anonymen Kommentierenden. Daher mein Angebot, dass Du Deine Version dazustellst.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Prinzipiell: Kann man einfach so einfordern, dass Kommentare gelöscht werden? Woher soll man wissen, was nun die richtige und was die falsche Version ist? Thomas – wenn er derjenige ist, der die Mail verfasst hat – spricht von „ehrabschneidenden und ehrverletzenden Behauptungen“. Würde der Kommentar überhaupt die Definition erfüllen? Ich habe leichte Verständnisprobleme, dass Menschen bereits bei solch laschen Behauptungen vor Gericht ziehen wollen (was er zwar nicht gesagt hat, aber der Mailtext deutet auf Step 2 hin). Aber selbst ein Schröder musste ja wegen seinen Haaren ein Gericht bemühen. Sachen gibts:)

Also, Thomas. Mein Rat: Entspann Dich einfach mal bitte, wir klären das schon. Schreib mir zuerst eine Mail mit einer korrektem Mailaddie. Oder kommentier hier direkt, wie Du magst.

Update: Siehe Kommentar von Thomas

Update 2: Vorhin mit Thomas telefoniert. Wir kamen gut klar am Telefon und haben uns abschließend so geeinigt, dass wir die Behauptungen in dem besagten Kommentar von „insolventer Vereinsbesitzer“ zwar so stehen lassen (also nicht löschen), ich jedoch einen Linkverweis auf die Darstellung von Thomas setze, um das zu erwidern, was im Kommentar in den Raum gestellt wurde. Dickes Lob an Thomas, der das so offen angeht.

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Vertriebsingenieur (Ingenieur Maschinenbau / ...
a2tec GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.